Für Berufungsprozess in Lunghi-RTL-Affäre werden drei Termine angesetzt
Luxemburg. Die sogenannte Lunghi-RTLAffäre geht weiter: Im Oktober dieses Jahres findet der Berufungsprozess statt. Auf LW-Anfrage bestätigt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft die drei Termine: 14., 16. und 21. Oktober.
Vier ehemalige und aktuelle Mitarbeiter von RTL hatten sich wegen Verleumdung („calomnie“), übler Nachrede („diffamation“) und Körperverletzung verantworten müssen. Der Prozess war die Folge der sogenannten „Lunghi-RTLAffäre“. Der damalige Mudam-Direktor, Enrico Lunghi, hatte im Herbst 2016 in einem RTL-Interview die Fassung verloren.
Ein RTL-Beitrag zeigt, wie er sich kurz vom Ort des Interviews entfernt und danach der Journalistin in das Mikrofon greift, und es nach unten wegdrückt. Später zeigt der Beitrag dann die Journalistin mit einem bandagierten Arm. Auch
ein ärztliches Attest wird eingeblendet.
Die ehemaligen RTL-Journalisten Sophie Schram und Marc Thoma wurden der üblen Nachrede für schuldig befunden. Schram, die das Interview damals führte, und Thoma, der für die redaktionelle Aufbereitung zuständig war, müssen beide eine Geldstrafe von jeweils 1.000 Euro zahlen. Gemeinsam müssen die beiden Angeklagten Enrico Lunghi zudem einen symbolischen Euro Schadensersatz zahlen. Von den restlichen Vorwürfen wurden sie freigesprochen. ExRTL-Direktor Alain Berwick und Programmchef Steve Schmit sprachen die Richter der siebten Strafkammer hingegen auf ganzer Linie frei.
In erster Phase hatten Thoma und Schram Berufung in Bezug auf den zivilund strafrechtlichen Teil des Urteils gemacht. Danach folgte der Einspruch von Lunghi auf ziviler Ebene gegen alle Parteien. Auch die Staatsanwaltschaft legte schlussendlich Berufung ein, gegen Thoma, Schram, Berwick und Schmit. dat