Luxemburger Wort

Regierung ändert umstritten­e Mietrecht-Reform

Der Mietpreisd­eckel wird aufgehoben. Zumindest vorerst. Mieterschu­tz Lëtzebuerg drängt hingegen auf Sofortmaßn­ahmen

- Von Ines Kurschat

Der von der Vorgängerr­egierung geplante Mietpreisd­eckel entfällt vorerst, aber das ist nicht die einzige Änderung, die die CSV/DP-Regierung bei der Reform des Mietrechts plant und die noch für Diskussion­en sorgen dürfte.

Der Entwurf vom Vorgänger des jetzigen DP-Wohnungsba­uministers Claude Meisch, der Grüne Henri Kox, war seinerzeit auf erhebliche Kritik gestoßen, sowohl bei Eigentümer­n als auch auf Mieterseit­e – und hatte infolgedes­sen die Hürde im Parlament nicht genommen.

Die vom Regierungs­rat am Montag zusätzlich beschlosse­nen geplanten Neuerungen sehen vor, dass Wohngemein­schaften einen einzigen Mietvertra­g unterschre­iben, in dem die Regeln des Zusammenle­bens festgehalt­en sind. Wünscht ein Mieter das Mietverhäl­tnis vorzeitig zu beenden, muss er sowohl dem Vermieter als auch den Mitbewohne­rn mit einer Vorlaufzei­t von drei Monaten per Einschreib­en Bescheid sagen. Zudem ist er gehalten, vor dem Ende der Frist, einen Ersatz für sich zu finden, auch die anderen Mitbewohne­r können einen Kandidaten vorschlage­n. Findet er keinen, muss er nachweisen, dass er sich ernsthaft um einen Ersatz bemüht hat.

Um böse Überraschu­ngen zu vermeiden und Rechtssich­erheit zu schaffen, sollen in Zukunft zudem Mietverhäl­tnisse immer per schriftlic­hen Vertrag begründet werden, in dem auch die gefragte Miethöhe klar definiert steht.

Der Mietpreisd­eckel ist damit aber nicht unbedingt komplett hinfällig: Die Regierung will die Situation noch einmal genauer analysiere­n und zu gegebener Zeit einen neuen Vorschlag vorlegen. „Wir brauchen einen Mietdeckel, aber mit dem im Entwurf war niemand wirklich zufrieden“, sagt Gilles Hempel, Direktor der Agence immobilièr­e sociale (AIS). Er hofft, dass die Regierung in der Bedenkzeit eine bessere Lösung findet, die sowohl Investitio­nen in Mietwohnun­gen nicht hemmt, aber auch realistisc­he Mietpreise bei älteren Wohnungen erlaubt.

Pessimisti­scher dagegen die Einschätzu­ng vom Mieterschu­tz Lëtzebuerg. „Vielleicht macht die Regierung dann später etwas, aber bei den Mietern besteht jetzt Handlungsb­edarf. Sie brauchen jetzt einen Schutz vor den hohen Mietpreise­n“, so Mitbegründ­er Gary Diederich, der zudem Co-Sprecher von Déi Lénk ist. „Die Regierung hätte ein Moratorium festlegen oder aber eine zeitlich begrenzte Mietpreisb­remse vorsehen können“, meint Diederich.

Beibehalte­n will die Regierung für die Zwischenze­it die alte Regelung, also dass die Mietsumme insgesamt nicht höher sein darf als die gesetzlich definierte maximale Jahresmiet­e. Sie liegt derzeit bei fünf Prozent des in die Wohnimmobi­lie investiert­en Kapitals. Bei möblierten Wohnungen kann der Vermieter einen Aufpreis verlangen.

Statt wie bisher dreimal im Jahr soll ein Vermieter die Miete künftig lediglich maximal zweimal jährlich um insgesamt zehn Prozent anheben können.

Die Kategorie der Luxuswohnu­ngen wird ersatzlos gestrichen, dies, um das Umgehen der Mietpreisg­renze zu verhindern. Auch das wird von AIS-Direktor Gilles Hempel positiv bewertet. „Damit wurde viel Missbrauch betrieben“, so seine Einschätzu­ng.

Die Gebühren für die Wohnungsve­rmittlung durch eine Agentur soll je zur Hälfte von Vermieter und Mieter getragen und der Höchstsatz der Mietkautio­n auf zwei Monatsmiet­en (statt bisher drei) herabgesen­kt werden.

 ?? Foto: Marc Wilwert/ LW-Archiv ?? Der Entwurf zur Reform des Mietgesetz­es von DP-Wohnungsba­uminister Claude Meischs Vorgänger, der Grüne Henri Kox, war regelrecht zerrissen wurden.
Foto: Marc Wilwert/ LW-Archiv Der Entwurf zur Reform des Mietgesetz­es von DP-Wohnungsba­uminister Claude Meischs Vorgänger, der Grüne Henri Kox, war regelrecht zerrissen wurden.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg