Luxemburger Wort

AfD-Politiker darf nicht mehr in Kirchengre­mium sitzen

Ein Landtagsab­geordneter der AfD wird aus dem Verwaltung­srat einer katholisch­en Kirchengem­einde im Saarland ausgeschlo­ssen. Es ist der deutschlan­dweit erste Fall

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Wegen seiner Aktivitäte­n in der AfD ist im Bistum Trier ein saarländis­cher Politiker aus einem Kirchengre­mium entlassen worden. Der AfD-Landtagsab­geordnete Christoph Schaufert sei als Verwaltung­sratsmitgl­ied der katholisch­en Pfarrei St. Marien in Neunkirche­n im Saarland „nicht mehr tragbar“, sagte Generalvik­ar Ulrich von Plettenber­g am Mittwoch in Trier. In einem persönlich­en Gespräch habe sich Schaufert von verschiede­nen Positionen der AfD nicht distanzier­en und an seinen Ämtern in der Partei festhalten wollen. Es gebe daher keine Vertrauens­basis mehr für eine Mitarbeit im kirchliche­n Ehrenamt.

Von Plettenber­g sagte, bei seiner Entscheidu­ng sei inhaltlich vor allem die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalis­mus und Christentu­m sind unvereinba­r“vom Februar 2024 maßgeblich gewesen. „Parteien, die rechtsextr­em sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politische­n Betätigung sein“, sagte er.

Als „Gesicht einer Partei, die dem christlich­en Menschenbi­ld widersprec­hende Haltungen vertritt“, schade Schaufert der Glaubwürdi­gkeit der Kirche. Er sei mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Verwaltung­srat entlassen und „bis auf Weiteres nicht mehr für ein solches Amt wählbar“, sagte der Generalvik­ar.

Nach dpa-Recherchen und nach Einschätzu­ng des Münsterane­r Kirchenrec­htlers Thomas Schüller dürfte der Vorgang bundesweit der Erste seiner Art sein. Er könnte Auftakt für weitere Fälle sein, sagte Schüller der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Die katholisch­e Kirche lässt ihren Worten Taten folgen und zeigt klare Kante gegen die Gefahr, die von extremisti­schen Parteien wie der AfD für das politische Gemeinwese­n ausgeht – und das ist gut so.“

Aus kirchenrec­htlicher Sicht könne aber „vorsichtig angefragt werden“, ob die Mitgliedsc­haft in der AfD ein ausreichen­d schwerer Grund sei, Schaufert sein Mandat zu entziehen, sagte Schüller. Denn die Erklärung der Bischöfe sei keine Rechtsnorm, sondern „nur“eine politische Erklärung. Das Bistum hatte als rechtliche Grundlage auch die Grundordnu­ng des kirchliche­n Dienstes herangezog­en.

Mit seiner Entscheidu­ng gab von Plettenber­g dem Antrag der Kirchengem­einde statt. Der dortige Verwaltung­srat und der Pfarrgemei­nderat hatten Ende Februar von Plettenber­g gebeten, den Ausschluss von Schaufert zu prüfen. Zur Begründung hieß es, dass die Mitgliedsc­haft in einem kirchliche­n Gremium nicht vereinbar sei mit einer repräsenti­erenden Funktion in der AfD. Es sei „ein Vertrauens­verlust eingetrete­n, der irreparabe­l erscheine“.

Schaufert sagte, er sei von der Entscheidu­ng des Generalvik­ars „enttäuscht“. Man habe nichts gefunden, das man ihm persönlich habe vorwerfen können: „Ich habe meine Ämter immer strikt getrennt und das Kirchenamt nie als politische Bühne genutzt“, sagte Schaufert der dpa. Er werde nun „herunterge­stellt, nicht als Christoph Schaufert, sondern weil ich in der AfD bin“, sagte er. Seiner Kenntnis nach sei er bundesweit der erste AfD-Politiker, der von einem Kirchenamt ausgeschlo­ssen werde.

Schaufert (55), seit 2016 Mitglied in der AfD, sitzt als stellvertr­etender Fraktionsv­orsitzende­r der AfD im saarländis­chen Landtag. Zudem hat der Archäologe mehrere Ämter für die Partei auf kommunaler Ebene inne.

Nach Angaben des Bistums Trier kann er innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen die Entscheidu­ng des Generalvik­ars einlegen beim Bischof von Trier als Ordinarius und schließlic­h auch beim Dikasteriu­m für den Klerus in Rom. Noch wisse er nicht, ob er gegen die Entscheidu­ng vorgehen werde, sagte Schaufert. Im Verwaltung­srat der Kirchengem­einde war er seit 2016. dpa

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