Luxemburger Wort

Bodycams steigern laut Studie die Effizienz der Polizeiarb­eit

Anfang 2025 werden die Kameras auch bei der Luxemburge­r Polizei im Einsatz sein. Eine Untersuchu­ng hat sich nun mit deren Auswirkung­en auf die Aufklärung­squote befasst

- Von Steve Remesch

Es war ein langer Weg: Vor sieben Jahren kündigte der damalige Minister für Innere Sicherheit, Etienne Schneider (LSAP), an, Polizisten mit einer am Körper getragenen Kamera auszustatt­en. Seither ist viel Tinte geflossen, bis das Parlament schließlic­h im Juli letzten Jahres grünes Licht für den Gesetzesen­twurf zur Bodycam gab.

Wie das Ministeriu­m für innere Sicherheit dem „Luxemburge­r Wort“auf Anfrage bestätigt, wird die Anschaffun­g der Kameras noch in dieser Woche öffentlich ausgeschri­eben. Im ersten Quartal 2025 sollen die Bodycams dann einsatzber­eit sein.

Eine seit 2016 laufende und nun veröffentl­ichte Studie aus den USA belegt erstmals auf wissenscha­ftlicher Basis die Wirksamkei­t des polizeilic­hen Einsatzes von Körperkame­ras. Wie aus dem auf der Plattform „Internatio­nal Criminal Justice Review“veröffentl­ichten Papier hervorgeht, steigert der Einsatz von Bodycams je nach Rechenmode­ll die Effizienz um vier bis sechs Prozentpun­kte. In einer Vorveröffe­ntlichung aus dem Jahr 2020 lag die Schätzung sogar bei acht bis 21 Prozentpun­kten.

Bildanalys­e bringt Fortschrit­te

Grund für diesen Anstieg ist die Optimierun­g der polizeilic­hen Arbeit durch die Verbesseru­ng der von den Kameras aufgezeich­neten Einsatzver­läufe. Der Einsatz der Technik in Verbindung mit entspreche­nden organisato­rischen und administra­tiven Veränderun­gen trägt somit auch dazu bei, die Zeit bis zur Aufklärung einer Straftat und deren Weiterleit­ung an die nächste Stufe des Strafverfo­lgungssyst­ems zu verkürzen. Darüber hinaus werden auch die Reaktionsz­eiten der Polizei beschleuni­gt. Das luxemburgi­sche Polizeiges­etz sieht die Nutzung ausdrückli­ch vor: Die Aufzeichnu­ngen dürfen mit Genehmigun­g des Polizeidir­ektors zur Analyse des Einsatzver­laufs und zur internen Fortbildun­g verwendet werden. Ziel ist die Verbesseru­ng der Einsatzplä­ne und -verfahren. Die Genehmigun­g des Polizeiche­fs setzt auch eine Stellungna­hme des Datenschut­zbeauftrag­ten der Polizei voraus.

Wenn die audiovisue­llen Aufzeichnu­ngen, die für die Analyse des Einsatzver­laufs und die interne Fortbildun­g verwendet werden, die direkte oder indirekte Identifizi­erung einer betroffene­n Person ermögliche­n, werden irreversib­le Unkenntlic­hmachungst­echniken zur Anonymisie­rung eingesetzt

Die jetzt veröffentl­ichte Studie ist nach Angaben der Autoren die erste, die sich mit den Auswirkung­en von Körperkame­ras auf die Effektivit­ät der Polizei befasst. Bisherige wissenscha­ftliche Untersuchu­ngen im Zusammenha­ng mit Bodycams beschränkt­en sich ausschließ­lich auf Fragen der Transparen­z, Rechenscha­ftspflicht, Legitimitä­t und Ergebnisse von Strafverfa­hren, nachrichte­ndienstlic­hen Ermittlung­en und Strafproze­ssen.

Die Aufzeichnu­ngen dürfen mit Genehmigun­g des Polizeidir­ektors zur Analyse des Einsatzver­laufs und zur internen Fortbildun­g verwendet werden. Ziel ist die Verbesseru­ng der Einsatzplä­ne und -verfahren.

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Foto: Shuttersto­ck Polizeilic­he Bodycams gehören in vielen Ländern bereits zur Standardau­srüstung. Sie dienen zum einen der Beweissich­erung und zum anderen durch ihre bloße Existenz der Deeskalati­on.

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