Bodycams steigern laut Studie die Effizienz der Polizeiarbeit
Anfang 2025 werden die Kameras auch bei der Luxemburger Polizei im Einsatz sein. Eine Untersuchung hat sich nun mit deren Auswirkungen auf die Aufklärungsquote befasst
Es war ein langer Weg: Vor sieben Jahren kündigte der damalige Minister für Innere Sicherheit, Etienne Schneider (LSAP), an, Polizisten mit einer am Körper getragenen Kamera auszustatten. Seither ist viel Tinte geflossen, bis das Parlament schließlich im Juli letzten Jahres grünes Licht für den Gesetzesentwurf zur Bodycam gab.
Wie das Ministerium für innere Sicherheit dem „Luxemburger Wort“auf Anfrage bestätigt, wird die Anschaffung der Kameras noch in dieser Woche öffentlich ausgeschrieben. Im ersten Quartal 2025 sollen die Bodycams dann einsatzbereit sein.
Eine seit 2016 laufende und nun veröffentlichte Studie aus den USA belegt erstmals auf wissenschaftlicher Basis die Wirksamkeit des polizeilichen Einsatzes von Körperkameras. Wie aus dem auf der Plattform „International Criminal Justice Review“veröffentlichten Papier hervorgeht, steigert der Einsatz von Bodycams je nach Rechenmodell die Effizienz um vier bis sechs Prozentpunkte. In einer Vorveröffentlichung aus dem Jahr 2020 lag die Schätzung sogar bei acht bis 21 Prozentpunkten.
Bildanalyse bringt Fortschritte
Grund für diesen Anstieg ist die Optimierung der polizeilichen Arbeit durch die Verbesserung der von den Kameras aufgezeichneten Einsatzverläufe. Der Einsatz der Technik in Verbindung mit entsprechenden organisatorischen und administrativen Veränderungen trägt somit auch dazu bei, die Zeit bis zur Aufklärung einer Straftat und deren Weiterleitung an die nächste Stufe des Strafverfolgungssystems zu verkürzen. Darüber hinaus werden auch die Reaktionszeiten der Polizei beschleunigt. Das luxemburgische Polizeigesetz sieht die Nutzung ausdrücklich vor: Die Aufzeichnungen dürfen mit Genehmigung des Polizeidirektors zur Analyse des Einsatzverlaufs und zur internen Fortbildung verwendet werden. Ziel ist die Verbesserung der Einsatzpläne und -verfahren. Die Genehmigung des Polizeichefs setzt auch eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten der Polizei voraus.
Wenn die audiovisuellen Aufzeichnungen, die für die Analyse des Einsatzverlaufs und die interne Fortbildung verwendet werden, die direkte oder indirekte Identifizierung einer betroffenen Person ermöglichen, werden irreversible Unkenntlichmachungstechniken zur Anonymisierung eingesetzt
Die jetzt veröffentlichte Studie ist nach Angaben der Autoren die erste, die sich mit den Auswirkungen von Körperkameras auf die Effektivität der Polizei befasst. Bisherige wissenschaftliche Untersuchungen im Zusammenhang mit Bodycams beschränkten sich ausschließlich auf Fragen der Transparenz, Rechenschaftspflicht, Legitimität und Ergebnisse von Strafverfahren, nachrichtendienstlichen Ermittlungen und Strafprozessen.
Die Aufzeichnungen dürfen mit Genehmigung des Polizeidirektors zur Analyse des Einsatzverlaufs und zur internen Fortbildung verwendet werden. Ziel ist die Verbesserung der Einsatzpläne und -verfahren.