Schutz für Gebäude in Echternach: Ministerium macht Rückzieher
Das Haus an der Rue de la Sûre sollte nach dem Eingreifen der ITM vor einem Jahr unter nationalen Schutz gestellt werden. Daraus wird jetzt nichts
Der historische Bau in der Rue de la Sûre 19 hatte vor einem knappen Jahr die Gemüter erhitzt: Ein erhaltenswertes, früheres Geschäfts- und Wohnhaus wurde zum Zankapfel zwischen der Stadt Echternach und dem Kulturministerium. Weil die Beamten der Gewerbeinspektion (ITM) vor Ort Unstimmigkeiten zwischen dem tatsächlichen Bauvorhaben und der von der Stadt erteilten Baugenehmigung vorfanden, wurde der Abriss des Gebäudes in letzter Minute abgewendet. Der Streit eskalierte, als das Kulturministerium seine Absicht erklärt hatte, das Haus als nationales Kulturerbe schützen zu wollen.
Die damalige Kulturministerin Sam Tanson (Déi Gréng) hatte der Gemeinde vorgeworfen, der Empfehlung, das Haus unter kommunalen Schutz zu stellen, nicht nachgekommen zu sein. Tanson unterzeichnete eine sogenannte „Intention de classement“und kündigte nach dem Eingreifen der ITM und der Polizei an, das Dossier eingehend zu prüfen. Anschließend wurde es still um das historische Gebäude aus dem Baujahr 1895.
Kulturministerium rudert zurück
Nun wurde bekannt, dass das Kulturministerium seine ursprünglichen Pläne aufgeben musste. Laut aktuellem Denkmalschutzgesetz muss das erhaltenswerte Gebäude nach der „Intention de classement“innerhalb eines Jahres als Nationaldenkmal eingestuft werden. Daraus wird jetzt nichts: Ein Sprecher des Kulturministeriums teilte auf Anfrage mit, dass bei der Besichtigung des Gebäudes Anfang dieses Jahres zu viele Schäden, insbesondere im Inneren, festgestellt worden seien. „Dies hat den Denkmalwert des Gebäudes stark beeinträchtigt. Daher wäre eine Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Kriterien wie der Authentizität nicht mehr zu rechtfertigen gewesen.“
Vor einem Jahr hatten sich laut Augenzeugen mehrere Anwohner vor den Bagger gestellt, um den Abriss des Gebäudes zu verhindern. Das Dach und das Innere des Hauses konnten jedoch nicht gerettet werden. Die Stadt hatte damals eine Baugenehmigung erteilt, weil ExBürgermeister Yves Wengler (CSV) einen Rechtsstreit mit dem Hauseigentümer vermeiden wollte. Zum Hintergrund: Der Gemeinderat hatte 2016 das Haus aus dem Verzeichnis der kommunal geschützten Gebäude gestrichen, der Vermerk blieb jedoch aufgrund eines „sachlichen Fehlers“weiterhin im allgemeinen Bebauungsplan bestehen. Der Besitzer reichte eine Klage ein.
Gemeinde äußert sich erneut negativ
Im Juli des vergangenen Jahres war das Gebäude aus rotem und gelbem Sandstein erneut Gegenstand einer Diskussion im Echternacher Gemeinderat. Dieses Mal, weil die Kommune eine Stellungnahme zu der geplanten Schutzstellung durch den Staat abgeben musste. Die neue Stadtspitze hatte sich negativ zu dem Vorhaben geäußert, was laut Ministerium damals für die Entscheidung „unverbindlich gewesen sei.“
Denkmalschutzaktivistin Karin Waringo war unter den Augenzeugen in Echternach, als der Hausbesitzer Mitte Mai vergangenen Jahres einen Abrissbagger in der Sauergaass anrücken ließ. Sie kritisiert, dass der Staat „das Gebäude auch, unmittelbar nach der Teilzerstörung, gegen Wettereinwirkung hätte schützen müssen.“Von der Vorgehensweise des Kulturministeriums sei sie enttäuscht: „Der Fall ist bezeichnend für das Hin und Her zwischen Staat und Kommunen, was letztlich dazu führt, dass schützenswerte Gebäude der Abrissbirne zum Opfer fallen.“
: Der Fall ist bezeichnend für das Hin und Her zwischen Staat und Kommunen, weshalb schützenswerte Gebäude der Abrissbirne zum Opfer fallen. Karin Waringo, Denkmalschutzaktivistin