Aus für Mülldeponie
Berufungsklage von Proambiente abgewiesen: Oberlandesgericht verfügt Schließung
Abanilla/Orihuela – af. Die Verwaltungsgerichtskammer an Murcias Oberlandesgericht (TSJ) hat die Berufungsklage von Proambiente gegen die von der Landesregierung verfügte Schließung ihrer Mülldeponie in Abanilla und in Orihuelas Vorort La Murada zurückgewiesen. Der Firma wurde eine Frist von drei Monaten gesetzt, um die Versiegelung des Geländes in Angriff zu nehmen.
Das bis vor wenigen Monaten vom Müllunternehmer Ángel Fenoll kontrollierte Familienunternehmen hatte im Februar 2012 Rechtsmittel eingelegt, nachdem die Landesregierung eine Verfügung der Umweltbehörde zur Schließung der Deponie für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren bestätigt hatte.
Rund zehn Jahre lang hatte die Landesbehörde Anzeigen und vehemente Proteste von Umweltschützern und Bürgerinitiativen aus La Murada und Abanilla ignoriert. Selbst nach Ausbruch des Korruptionsfalls „Brugal“, bei dem Ángel Fenoll als Hauptverdächti-
Giftiges Sickerwasser der Deponie verseucht den Boden. ger im Zentrum der Ermittlungen steht, blieben die Verantwortlichen zunächst untätig.
Wirkung zeigte erst eine Anzeige der Umweltorganisation Ecologistas en Acción im Jahr 2010. Darin führten die Aktivisten an, dass das Deponiegelände ohne jede Genehmigung 37 Hektar der als EUSchutzgebiet deklarierten Sierra von Abanilla umfasst. Nach mehreren Inspektionen legten die Experten der Behörde schließlich einen Bericht vor, der die Ablagerung tausender Tonnen Müll auf dafür nicht zugelassenem Boden dokumentierte.
Im Prinzip sind die Rechtsmittel von Proambiente mit dem TSJBeschluss erschöpft. Die Firma be- treibt derzeit noch eine Mülltrennungsanlage sowie eine Anlage in der das im Boden entstehende Methan aus dem versiegelten Teil der Deponie zur Gewinnung von Biogas genutzt wird. Das Projekt zur endgültigen Versiegelung der Deponie müsste die Firma Proambiente bis spätestens Ende September vorlegen.