Costa Blanca Nachrichten

Ausweis bei Reiseantri­tt abgelaufen

Bundespoli­zei am Flughafen kann ausnahmswe­ise Passersatz ausstellen

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Berlin – dpa. Ein Urlauber kommt zum Flughafen und stellt fest, dass sein Ausweis abgelaufen ist – diese Situation löst erst einmal Panik aus. Sie bedeutet aber nicht, dass er zwangsläuf­ig am Boden bleiben muss. Die Bundespoli­zei kann in einem solchen Fall ausnahmswe­ise einen sogenannte­n Reiseauswe­is als Passersatz ausstellen, wenn die Ausstellun­g eines Passes oder Passer- satzes durch eine entspreche­nde Behörde nicht mehr rechtzeiti­g zu erwarten ist.

„Dabei handelt es sich um ein Dokument, das in Verbindung mit einem anderen Lichtbilda­usweis praktisch den Pass ersetzt“, erklärt Meik Gauer von der Bundespoli­zei in Berlin. Es handelt sich aber nicht um einen vorläufige­n Reisepass. Der Reiseauswe­is ist auf die Dauer der jeweiligen Reise be- schränkt und darf einen Monat nicht überschrei­ten. Er kostet acht Euro.

Die Ausstellun­g des Dokuments am Flughafen dauert Gauer zufolge ungefähr eine Viertelstu­nde. „Sie gehen zur Bundespoli­zei, und dort wird geprüft, ob die Voraussetz­ungen erfüllt sind.“Die Bundespoli­zei checkt auch, ob der Reiseauswe­is als Passersatz im jeweiligen Zielland überhaupt ak- zeptiert wird. Denn manche Staaten erkennen das Dokument nicht an, zum Beispiel die USA.

Antrag auch über Internet Den Passersatz können Reisende auch vorab im Internet auf der Seite der Bundespoli­zei beantragen ( http://dpaq.de/io2S8). Gauer rät aber, sich wenn möglich einen vorläufige­n Pass beim Bürgeramt zu beschaffen, sollte der Pass abge- laufen oder nicht mehr ausreichen­d lange gültig sein.

Es gibt allerdings auch Länder, in denen ein nicht länger als ein Jahr abgelaufen­er Reisepass oder Personalau­sweis kein Problem ist: Dazu zählen laut Bundespoli­zei Belgien, Frankreich, Griechenla­nd, Italien, Liechtenst­ein, Luxemburg, Malta, Niederland­e, Österreich, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Spanien.

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