Tauziehen um Schrottpapiere
Prozess um CAM-Anlagen in der Schwebe – Haftstrafen für Ex-Manager von 40 Jahren gefordert
Alicante/Madrid – hau. Der Prozess vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid um die Schrottpapiere der ehemaligen Sparkasse CAM könnte möglicherweise eingestellt werden. Das zumindest hat der Staatsanwalt für Antikorruption beantragt. Demnach handle es sich bei der Kommerzialisierung der als wertlos eingestuften Anlagepapiere nicht um eine Straftat. Die Kläger könnten dann lediglich Entschädigungen für Einzelfälle fordern.
Gibt das Madrider Gericht dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft nach, würde sich für die rund 1.000 CAM-Opfer, die seinerzeit die Wertpapiere erwarben, ein weiterer Rechtsweg schließen. Lediglich verschiedene Amtsgerichte hatten bislang zu Gunsten der Betroffenen entschieden und auf Entschädigungen gepocht.
Prozess verlagert
Eine Ausnahme sieht die Staatsanwaltschaft in Madrid jedoch vor. All die Wertpapierverkäufe, die zwischen dem 1. März und 22. Juli 2011 erfolgten, könnten angesichts der den Kunden vorgelegten gefälschten Bilanz der Sparkasse tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden. Die Ermittlungen in diesen Fällen sollen jedoch in die Hauptrechtssache der CAM verlagert werden.
In diesem Prozess muss sich die Ex-Führungsriege der CAM wegen gefälschter Bilanzen und dem unrechtmäßigen Erhalt von Diäten vor Gericht verantworten. Kläger ist unter anderem die Fundación CAM, die für die ehemaligen acht Manager nun Haftstrafen von insgesamt knapp 40 Jahren und Bußgelder von mehr als 1,3 Millionen Euro gefordert hat.
Im Februar letzten Jahres hatte das Nationale Strafgericht in Ma- drid entschieden, die Stiftung nicht wie ursprünglich gehandhabt für die Anklage zuzulassen, ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Ende letztes Jahr hob die Entscheidung jedoch wieder auf.
Nun pocht die Stiftung nicht nur für die ehemaligen CAM-Generaldirektoren und Hauptbeschuldigten Roberto López Abad und María Dolores Amorós auf je sieben Jahre Haft, sondern auch für den Ex-Präsidenten der Sparkasse, Modesto Crespo, in dessen Fall der Antikorruptionsstaatsanwalt die Einstellung des Verfahrens gefordert hatte.