Wer’s glaubt, wird selig
Über die Gefängnisstrafe für Iñaki Urdangarin und den Freispruch der Infantin
Zum Gerichtsurteil im Fall Nóos, CBN 1.732:
Prozessbeobachter waren sich in einer TV-Diskussion einig, dass in der Causa Nóos alle Angeklagten von einer märchenhaft niedrigen Einzelstrafenzumessung profitierten.
Staatsanwalt Pedro Horrach nahm jede sich bietende Gelegenheit wahr, dass der angeklagten Königstochter Cristina de Borbón keinerlei Mitwisserschaft bezüglich der von ihrem Ehemann verübten Straftaten nachgewiesen werden konnte. Die angebliche „ehefrauliche Unwissenheit“kommentierte in der TV-Runde Miguel Ángel Revilla, Ministerpräsident von Kantabrien und politisches Urgestein mit Herz auf der Zunge: „Die im Prozess aufgetischten Märchen stehen vor der Tatsache, dass in einer spanischen Familie die Dame des Hauses genau über die Aktivitäten ihrer besseren Hälfte Bescheid weiß...“
Da das Gericht für Urdangarin die Tatbestände des Betrugs und der Geldwäsche nicht erfüllt sah, fiel seine Strafe niedriger aus als die seines Komplizen Torres. Diesen Umstand rekurriert Staatsanwalt Horrach in seinem Rechtsmittel gegen das Urteil, „...weil entsprechende Indizien vorliegen“.
Im TV echauffiert man sich über die Ungleichbehandlung der zwei Hauptangeklagten. Das Gericht lehnte die von Horrach geforderte Inhaftierung, subsidiär eine Kautionsleistung, für Urdangarin und Torres bis zur Vorlage des Revisionsbescheids ab. Samthandschuhe für den königlichen Schwiegersohn: Urdangarin darf die Zeit bei den Kühen in der Schweiz aussitzen. Sein Kumpel Torres musste den Pass abgeben, hat strenge Meldeauflagen zu befolgen sowie ein Ausreiseverbot. Vor seiner Abdankung sagte König Juan Carlos treuherzig in einer Ansprache an die Untertanen: „In unserem Land sind vor dem Gesetz alle gleich“. Majestät, selig ist, wer’s glaubt! Freddy Weissmann Cartagena