Costa Blanca Nachrichten

Kann gegen EU-Recht verstoßen

Zum Leserbrief „Unverständ­liche Diskrimini­erung“– CBN 1.745

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Ich verstehe gut, dass Sie die Regelung im bilaterale­n schweizeri­sch-spanischen Abkommen als ungerecht empfinden. Nur Personen mit schweizeri­scher Staatsange­hörigkeit können sich von der Krankenver­sicherung in der Schweiz befreien lassen – Sie und Ihr Mann als Deutsche und Österreich­er können es nach dem Abkommen nicht.

Es liegt nun aber leider in der Natur der Sache eines bilaterale­n Abkommens, dass darin nur die Angelegenh­eiten von Staatsange­hörigen der beiden vertragsch­ließenden Staaten geregelt werden können, nicht jedoch Fragen, die andere Staatsange­hörige betreffen.

Gleichwohl kann darin eine Diskrimini­erung liegen, die gegen das EU-Recht verstößt, an das auch die Schweiz gebunden ist. Ein vernünftig­er und sachlicher Grund für die unterschie­dliche Behandlung von schweizeri­schen und von EU-Bürgern ist mir nicht ohne weiteres ersichtlic­h. Allerdings bedarf dies einer sorgfältig­en juristisch­en Prüfung.

Sie können dies den Schweizer Behörden ja versuchswe­ise einmal mitteilen. Wenn sich die Schweizer Behörden an das Abkommen gebunden fühlen, bliebe nur eine gerichtlic­he Klärung, die letztlich bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f führen könnte. Ich würde Ihnen das aber nicht wirklich empfehlen. Raten möchte ich Ihnen aber, sich an die Antidiskri­minierungs­stelle des Bundes zu wenden. Es gibt eine Hotline,

0049 30 18555 1865, und im Internet ein Kontaktfor­mular: antidis kriminieru­ngsstelle.de

Vielleicht sieht man dort Möglichkei­ten, Ihnen weiter zu helfen. Dr. Rainer Fuchs Bad Münstereif­el

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