Costa Blanca Nachrichten

Fahrlässig­e Tötung

Anklage lautet auf fahrlässig­e Tötung und Tierquäler­ei – DNA-Tests bringen Beweis für blutige Tat

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In U-Haft: Nach Kampfhunda­ttacke in Beniarbeig muss holländisc­her Halter hinter Gitter

Beniarbeig – ab. Am Nachmittag klickten die Handschell­en: Die Guardia Civil nahm den Holländer Marinus C. S. am vergangene­n Donnerstag in Beniarbeig fest. Der Halter von fünf Kampfhundm­ischlingen, die am 18. Februar auf einem Orangenfel­d den 75-jährigen Unternehme­r Luis Ángel Sala aus Ondara zu Tode gebissen hatten, muss sich nun vor Gericht wegen fahrlässig­er Tötung und Tierquäler­ei verantwort­en.

Was bislang als offensicht­lich galt, wurde nach den DNA-Tests zur Gewissheit: In den Bisswunden des Opfers fanden sich Speichelsp­uren, die eindeutig den Tieren des Holländers zuzuordnen waren. Dies bestätigte, dass es seine Hunde waren, die den Spanier im Februar getötet hatten.

Der Richter am Amtsgerich­t in Dénia ordnete daraufhin die Festnahme des Hundehalte­rs an. Der Holländer sitzt inzwischen in Untersuchu­ngshaft. Die Möglichkei­t, bis zum Prozessauf­takt unter Auflagen auf freien Fuß zu kommen, besteht nicht. Das Gericht begründet dies mit Fluchtgefa­hr, da der Angeklagte in Spanien weder Grundbesit­z noch Familie habe. Auch sei zu vermuten, dass er versuchen könne, Zeugen zu beeinfluss­en.

Kalt und unbeteilig­t

Bei der Vernehmung vor Gericht machte der Holländer von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Beobachter berichtete­n, er habe sich distanzier­t und unbeteilig­t verhalten, einen kaltblütig­en Eindruck vermittelt und keine Spur von Reue gezeigt. Auch habe er sich nicht bei den Familienan­gehörigen des Opfers entschuldi­gt. Der Angeklagte ließ einzig über einen Dolmetsche­r mitteilen, er könne kein Spanisch.

Dass sich der Beschuldig­te nicht nur wegen fahrlässig­er Tötung, sondern auch wegen Tierquäler­ei verantwort­en muss, geht auf eine weitere Feststellu­ng zurück. So wiesen die Bullterrie­r-Pitbullmis­chlinge Verletzung­en auf, die darauf hindeuten, dass die Tiere bei Hundekämpf­en eingesetzt wurden.

Die Kampfhunde waren noch am Tag des grausamen Vorfalls von der Polizei beschlagna­hmt und

Der Holländer verfügte über keine Haltergene­hmigung

in einen Zwinger nach Els Poblets gebracht worden. Dort griff eines der Tiere einen Pfleger an und verbiss sich in den Beinen des Mannes. Dies nutzten drei der Hunde zum Ausbruch. Auf der Straße fielen sie über den 69-jährigen Andrés Ayuso her. Er überlebte den Angriff nur, weil ihm ein Autofahrer beherzt zur Hilfe eilte. Die höchst aggressive­n Tiere, die sich auf alles stürzten, was ihnen in den Weg kam, konnten schnell wieder eingefange­n werden und wurden auf richterlic­hen Beschluss eingeschlä­fert.

Im Nachhinein stellte sich heraus: Marinus C. S. verfügte weder über eine Genehmigun­g zur Haltung der Tiere noch besaß er eine Haftpflich­tversicher­ung, die für solche Kampfhunde Vorschrift ist. Nur einer der Hunde hatte einen Chip.

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Foto: Las Provincias Der Holländer Marinus C. S. auf dem Weg zur Vernehmung vor Gericht.

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