Fahrlässige Tötung
Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Tierquälerei – DNA-Tests bringen Beweis für blutige Tat
In U-Haft: Nach Kampfhundattacke in Beniarbeig muss holländischer Halter hinter Gitter
Beniarbeig – ab. Am Nachmittag klickten die Handschellen: Die Guardia Civil nahm den Holländer Marinus C. S. am vergangenen Donnerstag in Beniarbeig fest. Der Halter von fünf Kampfhundmischlingen, die am 18. Februar auf einem Orangenfeld den 75-jährigen Unternehmer Luis Ángel Sala aus Ondara zu Tode gebissen hatten, muss sich nun vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung und Tierquälerei verantworten.
Was bislang als offensichtlich galt, wurde nach den DNA-Tests zur Gewissheit: In den Bisswunden des Opfers fanden sich Speichelspuren, die eindeutig den Tieren des Holländers zuzuordnen waren. Dies bestätigte, dass es seine Hunde waren, die den Spanier im Februar getötet hatten.
Der Richter am Amtsgericht in Dénia ordnete daraufhin die Festnahme des Hundehalters an. Der Holländer sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Die Möglichkeit, bis zum Prozessauftakt unter Auflagen auf freien Fuß zu kommen, besteht nicht. Das Gericht begründet dies mit Fluchtgefahr, da der Angeklagte in Spanien weder Grundbesitz noch Familie habe. Auch sei zu vermuten, dass er versuchen könne, Zeugen zu beeinflussen.
Kalt und unbeteiligt
Bei der Vernehmung vor Gericht machte der Holländer von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Beobachter berichteten, er habe sich distanziert und unbeteiligt verhalten, einen kaltblütigen Eindruck vermittelt und keine Spur von Reue gezeigt. Auch habe er sich nicht bei den Familienangehörigen des Opfers entschuldigt. Der Angeklagte ließ einzig über einen Dolmetscher mitteilen, er könne kein Spanisch.
Dass sich der Beschuldigte nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen Tierquälerei verantworten muss, geht auf eine weitere Feststellung zurück. So wiesen die Bullterrier-Pitbullmischlinge Verletzungen auf, die darauf hindeuten, dass die Tiere bei Hundekämpfen eingesetzt wurden.
Die Kampfhunde waren noch am Tag des grausamen Vorfalls von der Polizei beschlagnahmt und
Der Holländer verfügte über keine Haltergenehmigung
in einen Zwinger nach Els Poblets gebracht worden. Dort griff eines der Tiere einen Pfleger an und verbiss sich in den Beinen des Mannes. Dies nutzten drei der Hunde zum Ausbruch. Auf der Straße fielen sie über den 69-jährigen Andrés Ayuso her. Er überlebte den Angriff nur, weil ihm ein Autofahrer beherzt zur Hilfe eilte. Die höchst aggressiven Tiere, die sich auf alles stürzten, was ihnen in den Weg kam, konnten schnell wieder eingefangen werden und wurden auf richterlichen Beschluss eingeschläfert.
Im Nachhinein stellte sich heraus: Marinus C. S. verfügte weder über eine Genehmigung zur Haltung der Tiere noch besaß er eine Haftpflichtversicherung, die für solche Kampfhunde Vorschrift ist. Nur einer der Hunde hatte einen Chip.