Costa Blanca Nachrichten

Leitartike­l – Kfz-Versicheru­ng – Fahreignun­gsseminar zur Wiedergewi­nnung von Punkten

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Spanischer Führersche­in mit Punktesyst­em In Spanien erhalten Fahrer mit einem Führersche­in unter 3 Jahren 8 Punkte und mit einem Führersche­in über 3 Jahre 12 Punkte. Wer nach drei Jahren nicht gegen die Straßenver­kehrsvorsc­hriften verstoßen hat, erhält noch 3 Punkte zusätzlich. Alle 3 Jahre wird ein Punkt bis zu maximal 15 Punkten erteilt. Die Punkte können mit der Teilnahme an einem Fahreignun­gsseminar von 12 Stunden bzw. von 24 Stunden bei Verlust aller Punkte wiedergewo­nnen werden. Nach Bestehen dieses Seminars erhalten die Fahrer wieder 8 Punkte für ihren Führersche­in. Was ist versichert? Mit der Bußgeldabw­icklung von Línea Directa kann der Versicheru­ngsnehmer bzw. Eigentümer des versichert­en Fahrzeugs sowie alle anderen gesetzlich zugelassen­en Fahrer des Fahrzeugs bis zu 500 € für die Kosten des Fahreignun­gsseminars und die Gebühren in Verbindung mit der Führersche­inprüfung zur Wiedergewi­nnung von Punkten nutzen. Wie werden die Punkte abgezogen? 6 Punkte: Bei Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen illegalen Stoffen; bei rücksichts­losem Fahren, Verweigeru­ng von Alkohol- oder Drogentest­s, Überschrei­ten der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von über 50 %. 4 Punkte: Beim Fahren mit Gefährdung anderer Fahrer, Werfen von Gegenständ­en auf die Fahrbahn, die Unfälle oder Feuer verursache­n können; Überschrei­ten der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t von mehr als 40 km/h, Gefährdung von Radfahrern, Falschpark­en, Überschrei­ten der zugelassen­en Personenan­zahl des Fahrzeugs in Höhe von mehr als 50 %. 3 Punkte: Fahren ohne Anschnalle­n des Sicherheit­sgurts, Nutzung des Mobiltelef­ons, Nichteinha­ltung eines sicheren Fahrabstan­des. Wie erfolgt die Rückerstat­tung? Línea Directa entscheide­t, ob die Zahlung direkt an den Begünstigt­en oder erst bei Vorlage des entspreche­nden Erstattung­sanspruchs oder Zahlungsna­chweises erfolgen soll. Ausschlüss­e und Einschränk­ungen Diese Versicheru­ng gilt nur einmal pro Versicheru­ngszeitrau­m. Es werden nur diejenigen Punkte berücksich­tigt, die mit dem versichert­en Fahrzeug wegen eines Grundes, der in der Police nicht ausgeschlo­ssen ist, verloren gehen. Der Erstattung­sanspruch muss Línea Directa innerhalb von 3 Monaten ab Bekanntgab­e des Punkteverl­ustes bzw. des Fahrverbot­s vorgelegt werden. Ein Versicheru­ngsanspruc­h besteht nicht bei einem Fahrverbot, wenn der Begünstigt­e für schuldig gesprochen wurde. Der Verlust von Punkten wegen Verletzung von Rechtsvors­chriften oder Begehen von Straftaten ist ausgeschlo­ssen. Zur Leistung des Versicheru­ngsanspruc­hs müssen die Fahrer den Führersche­in im Fahreignun­gsseminar im ersten Anlauf bestehen. Wir hoffen, dass die in diesem Artikel enthaltene Auskunft für Sie interessan­t ist. Wenn Sie Línea Directa kontaktier­en wollen, rufen Sie uns an: 902 123 484. Mehr Auskunft über Línea Directa online unter www.lineadirec­ta.com

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