Nur zum Schlafen ins Gefängnis
Haftstrafe für Totschlag des Vergewaltiger der Tochter ist beinahe verbüßt
Benejúzar – mlr. María del Carmen Garcia aus Benejúzar steht kurz davor, einen Teil ihres normalen Lebens wieder zu erlangen. Laut eines neuen Gerichtsurteils muss die wegen Totschlags Verurteilte lediglich zum Schlafen zurück ins Gefängnis, tagsüber darf sie sich frei bewegen. Sie wird in den sogenannten dritten Grad versetzt. Im August 2018 soll sie ihre Haftstrafe komplett verbüßt haben.
Für die Versetzung in den dritten Grad der Inhaftierung sorgten mehrere Umstände. Das Gericht ließ beispielsweise erklären, dass die Schwere des Verbrechens an Relevanz verliere, da es mittlerweile viele Jahre zurück liege und die Umstände der Tat „leicht verständlich“seien. Außerdem schließe das Gericht einen Rückfall aus. Eine Kampagne ihres Anwalts hatte die auf eigentlich neuneinhalb Jahre angesetzte Haftstrafe auf fünfeinhalb Jahre heruntergesetzt.
García hatte am 13. Juni 2005 den Vergewaltiger ihrer Tochter – 1998 war das, die Tochter war erst 13 – mit Benzin überkippt und angezündet. Der Mann war auf Freigang, als sich die beiden zufällig auf der Straße sahen. Sein Fehler war wohl gewesen, dass er die Frau nach ihrem Befinden fragte, was in ihr eine „Kurzschlussreaktion“ausrief, wie das Gericht es nannte. Der Mann starb zehn Tage nach dem Angriff in einem Krankenhaus an den Verletzungen.