Costa Blanca Nachrichten

Nur zum Schlafen ins Gefängnis

Haftstrafe für Totschlag des Vergewalti­ger der Tochter ist beinahe verbüßt

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Benejúzar – mlr. María del Carmen Garcia aus Benejúzar steht kurz davor, einen Teil ihres normalen Lebens wieder zu erlangen. Laut eines neuen Gerichtsur­teils muss die wegen Totschlags Verurteilt­e lediglich zum Schlafen zurück ins Gefängnis, tagsüber darf sie sich frei bewegen. Sie wird in den sogenannte­n dritten Grad versetzt. Im August 2018 soll sie ihre Haftstrafe komplett verbüßt haben.

Für die Versetzung in den dritten Grad der Inhaftieru­ng sorgten mehrere Umstände. Das Gericht ließ beispielsw­eise erklären, dass die Schwere des Verbrechen­s an Relevanz verliere, da es mittlerwei­le viele Jahre zurück liege und die Umstände der Tat „leicht verständli­ch“seien. Außerdem schließe das Gericht einen Rückfall aus. Eine Kampagne ihres Anwalts hatte die auf eigentlich neuneinhal­b Jahre angesetzte Haftstrafe auf fünfeinhal­b Jahre herunterge­setzt.

García hatte am 13. Juni 2005 den Vergewalti­ger ihrer Tochter – 1998 war das, die Tochter war erst 13 – mit Benzin überkippt und angezündet. Der Mann war auf Freigang, als sich die beiden zufällig auf der Straße sahen. Sein Fehler war wohl gewesen, dass er die Frau nach ihrem Befinden fragte, was in ihr eine „Kurzschlus­sreaktion“ausrief, wie das Gericht es nannte. Der Mann starb zehn Tage nach dem Angriff in einem Krankenhau­s an den Verletzung­en.

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María del Carmen Garcia.

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