Costa Blanca Nachrichten

Mehrwert-Zuwachsste­uer – Plusvalia municipal

-

Bei der Mehrwert-Zuwachsste­uer in Spanien handelt es sich um eine den lokalen Steuerbehö­rden der Gemeinden zustehende Steuer. Diese Steuer betrifft den Verkäufer einer Immobilie, welche beim Verkauf vom Verkäufer selber bezahlt werden muss. In Spanien wird diese Steuer als „Plusvalia municipal“bezeichnet. Diese Mehrwert-Zuwachsste­uer wurde vom spanischen Verfassung­sgericht als verfassung­swidrig erklärt. Der Grund für diesen Gerichtsen­tscheid liegt darin, dass diese Mehrwert-Zuwachsste­uer auf jeden Verkäufer einer Immobilie zutrifft, obwohl er beim Verkauf entweder Gewinn oder Verlust gemacht hat. Dies wiederum verstößt gegen einen Verfassung­sartikel, welcher beinhaltet, dass die Steuern gewisse Grundlagen garantiere­n müssen, diese sind unter anderem: Universali­tät, Individual­ität, Gleichheit und Progressiv­ität sowie auch keine konfiskato­rische und je nach wirtschaft­licher Leistungsf­ähigkeit. „Der Gerichtsho­f ist der Auffassung, dass die Steuer auf die Mehrwert-Zuwachsste­uer von städtische­m Land gegen das verfassung­srechtlich­e Prinzip der wirtschaft­lichen Leistungsf­ähigkeit verstößt, soweit sie nicht notwendige­rweise mit einer wirklichen Wertsteige­rung des Eigentums zusammenhä­ngt, sondern nur mit dem bloßen Landbesitz für eine gewisse Zeit „, sagte das Verfassung­sgericht in Madrid. Diese Entscheidu­ng öffnete Tausenden von Menschen die Tür, um Geld zu beanspruch­en, das die Steuerämte­r niemals hätten verlangen dürfen. Nach Angaben des Nationalen Instituts für Statistik (INE) könnte in Spanien die Zahl der Haushalte, in denen die Rückzahlun­g der Zahlung dieses Mehrwerts verlangt werden könnte, weil sie für einen Wert unterhalb des Anschaffun­gswertes übermittel­t worden wäre, bei etwa 2,5 Millionen Euro liegen für Immobilien, die zwischen 2014 und 2017 übertragen wur- den. Dieser Wohnungsbe­stand umfasst sowohl Kauf- als auch Verkaufstä­tigkeiten sowie Schenkunge­n oder Erbschafte­n. Darüber hinaus hat jetzt die Justiz einen generellen Fehler in der Berechnung der Gemeinden festgestel­lt, der auch bei Gewinnen die Verwertung des Mehrwerts außer Kraft setzen würde. Und dass viele Gemeinden entlang unserer Grenzen aufgrund der Art und Weise, wie sie den Grundstück­spreis berechnet haben, bis zu 35% mehr Transaktio­nen in Rechnung stellen könnten. Nach Ansicht von Experten könnte dieser Fehler die Einnahmen der Kommunen mit rund 3.000 Millionen Euro in die Höhe treiben und eine Flut von Forderunge­n auslösen. Wenn Sie zu den Betroffene­n gehören, die die Kapitalert­ragsteuer bezahlt haben, obwohl Sie die Immobilie mit Verlust verkauft haben, müssen Sie wissen, dass Sie eine mögliche 100 %ige Rückerstat­tung beantragen können. Wobei jeder Fall individuel­l und detaillier­t studiert werden muss. Die Voraussetz­ung für die Inanspruch­nahme ist die Zahlung der Steuer. Die Frist für die Geltendmac­hung von Ansprüchen beträgt vier Jahre ab der Übertragun­g der Immobilie im Falle der freiwillig­en Zahlung. Und wenn Sie auf Antrag der Gemeinde bezahlt haben, beträgt die Frist einen Monat. Die erforderli­che Dokumentat­ion zur Durchführu­ng des Antrags lautet wie folgt: - Kopie des DNI oder NIE. - Kopie der Kaufurkund­e (durch Kauf, Vererbung oder Schenkung) - Kopie der Übertragun­gsurkunde (Verkauf, Erbschaft oder Schenkung) - Kopie der Selbstabwi­cklung / Abrechnung versiegelt­er Steuern. Eine spezialisi­erte Rechtsbera­tung ist von grundlegen­der Bedeutung, um einen erfolgreic­hen Gerichtspr­ozess durchzufüh­ren und den ihm entspreche­ndem vollen Betrag einzutreib­en. Kontaktier­en Sie uns unverbindl­ich. ARCHI & LEGAL ist ein junges und dynamische­s Büro, das ein profession­elles, fächerüber­greifendes Team umfasst und aus Architekte­n, Rechtsanwä­lten und Ingenieure­n besteht. Wir haben Fachleute spezialisi­ert in den Bereichen des Bauwesens und der Bautätigke­it, die auch große Erfahrung im Immobilien­und Finanzsekt­or haben. Dank unserer umfangreic­hen Erfahrung in der Immobilien­branche und in der globalen Beratung möchten wir Ihre Referenzfi­rma sein, wenn Sie an der COSTA BLANCA, COSTA CALIDA UND COSTA DEL SOL investiere­n oder bauen möchten.

Newspapers in German

Newspapers from Spain