Ärzte brauchen kein Valenciano
Regionalsprache Pflicht
Wer im öffentlichen Dienst arbeiten möchte, muss Valenciano-Kenntnisse vorweisen. Eine Ausnahme macht die Landesregierung beim „requisito lingüstico“bei Ärzten und Pflegekräften. Auf Kritik stößt das Gesetz dennoch bei Gewerkschaften, weil für verschiedene Posten unterschiedliche Valenciano-Kenntnisse vorausgesetzt werden und die Gewerkschaften dafür plädieren, die Regionalsprache als Bonus anstatt als Voraussetzung zu bewerten.