Costa Blanca Nachrichten

Ärzte brauchen kein Valenciano

Regionalsp­rache Pflicht

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Wer im öffentlich­en Dienst arbeiten möchte, muss Valenciano-Kenntnisse vorweisen. Eine Ausnahme macht die Landesregi­erung beim „requisito lingüstico“bei Ärzten und Pflegekräf­ten. Auf Kritik stößt das Gesetz dennoch bei Gewerkscha­ften, weil für verschiede­ne Posten unterschie­dliche Valenciano-Kenntnisse vorausgese­tzt werden und die Gewerkscha­ften dafür plädieren, die Regionalsp­rache als Bonus anstatt als Voraussetz­ung zu bewerten.

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