Neue Tarife für Selbstständige
Höhere Beiträge für bessere soziale Absicherung – Regierung und Verbände erzielen Einigung
Nach wochenlangen Debatten haben sich Regierung und Selbstständige auf eine Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge für Autónomos im kommenden Jahr geeinigt. Im Gegenzug stärkt die Regierung das soziale Netz für Freiberufler.
85 Prozent der Selbstständigen führen ihren Autónomo-Beitrag monatlich über die niedrigste Berechnungsgrundlage von 932 Euro bei Sätzen von 29,8 Prozent ab. Die Einigung sieht für 2019 eine Erhöhung der Bemessungsgrund- lage um 1,25 Prozent auf 944 Euro und des Satzes auf 30 Prozent vor, bis 2022 auf 31 Prozent.
Dem ATA-Verband zufolge kommen für Selbstständige nun Beitragserhöhungen von fünf Euro pro Monat beziehungsweise 64 Euro im Jahr für die niedrigste Bemessungsgrundlage zu. Damit würden die Abgaben sich auf 283 Euro pro Monat belaufen. Bei Gesellschaftern steigt die niedrigste Bemessungsgrundlage auf 1.214 Euro und die monatliche Quote auf 364 Euro, was einem Anstieg von fast sieben Euro gegenüber 2018 ausmacht. Die Tarife für Existenzgründer für die Dauer von einem Jahr steigen auf 60 Euro pro Monat.
Mehr Sozialleistungen
Dafür verbessern sich die Sozialleistungen, auf die Selbstständige Anspruch haben, vor allem der Zugang zur Arbeitslosenunterstützung und die Dauer der Leistung oder das Recht auf Fortbildung. „Erstmals werden Selbstständige die gleichen Sozialrechte haben wie Angestellte“, sagte UPTA- Vertreter Eduardo Abad. Ferner haben Selbstständige im Falle eines Arbeitsunfalls künftig vom ersten Tag an Anspruch auf Leistungen, sie müssen bei Arbeitsunfähigkeit ab dem zweiten Monat nichts an die Sozialversicherung abführen bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit, und Frauen müssen im ersten Jahr nach dem Mutterschutz nur 60 Euro pro Monat zahlen. Die Einigung gilt als eine Übergangslösung zur Anpassung der Abgaben an die realen Einnahmen der Selbstständigen.