Costa Blanca Nachrichten

Auch für Väter gibt es IRPF zurück

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Madrid – sk. Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben einen Anspruch auf die Rückzahlun­g der Einkommens­teuer IRPF für die Zeit des Vaterschut­zes nach der Geburt ihres Kindes. Damit leistet der Staat einem entspreche­nden Urteil des Obersten Gerichtsho­fs Folge. Der Anspruch gilt bis 2014, nach vier Jahren tritt die Verjährung bei Steuerange­legenheite­n ein. Insgesamt sieht sich das Finanzamt mit IRPF-Rückzahlun­gen bei Vater- und Mutterschu­tz in Höhe von 1,2 Milliarden Euro konfrontie­rt, 1.000 bis 3.000 Euro pro Fall. Ansprüche können Bürger über die Webseite des Finanzmini­steriums Agencia Tributaria geltend machen. Am rechten Rand auf das Feld „ Prestación maternidad y paternidad“klicken. Die Anträge können mit dem Clave-System oder der Referenznu­mmer aus der Einkommens­steuererkl­ärung bearbeitet und gestellt werden.

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