Auch für Väter gibt es IRPF zurück
Madrid – sk. Nicht nur Mütter, sondern auch Väter haben einen Anspruch auf die Rückzahlung der Einkommensteuer IRPF für die Zeit des Vaterschutzes nach der Geburt ihres Kindes. Damit leistet der Staat einem entsprechenden Urteil des Obersten Gerichtshofs Folge. Der Anspruch gilt bis 2014, nach vier Jahren tritt die Verjährung bei Steuerangelegenheiten ein. Insgesamt sieht sich das Finanzamt mit IRPF-Rückzahlungen bei Vater- und Mutterschutz in Höhe von 1,2 Milliarden Euro konfrontiert, 1.000 bis 3.000 Euro pro Fall. Ansprüche können Bürger über die Webseite des Finanzministeriums Agencia Tributaria geltend machen. Am rechten Rand auf das Feld „ Prestación maternidad y paternidad“klicken. Die Anträge können mit dem Clave-System oder der Referenznummer aus der Einkommenssteuererklärung bearbeitet und gestellt werden.