Costa Blanca Nachrichten

Denkmalsch­utz beachten

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Berlin/Madrid – dpa/tmn. Wer ein Baudenkmal kauft oder besitzt, kann es nicht nach eigenen Vorstellun­gen renovieren, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Wie Eigentümer umbauen oder sanieren dürfen, entscheide­n die Denkmalsch­utzbehörde­n. Private Bauherren sollten sich deshalb - am besten noch vor dem Kauf - mit ihnen in Verbindung setzen und ihre Pläne abklären. Erste Anlaufstel­le ist in Spanien dabei das Bauamt im Rathaus. Wer ein saniertes Baudenkmal kauft, sollte im Bauamt prüfen, ob die Sanierung den denkmalpfl­egerischen Auflagen entspricht. Denn tut sie das nicht, muss meist nachgearbe­itet werden.

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