Denkmalschutz beachten
Berlin/Madrid – dpa/tmn. Wer ein Baudenkmal kauft oder besitzt, kann es nicht nach eigenen Vorstellungen renovieren, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Wie Eigentümer umbauen oder sanieren dürfen, entscheiden die Denkmalschutzbehörden. Private Bauherren sollten sich deshalb - am besten noch vor dem Kauf - mit ihnen in Verbindung setzen und ihre Pläne abklären. Erste Anlaufstelle ist in Spanien dabei das Bauamt im Rathaus. Wer ein saniertes Baudenkmal kauft, sollte im Bauamt prüfen, ob die Sanierung den denkmalpflegerischen Auflagen entspricht. Denn tut sie das nicht, muss meist nachgearbeitet werden.