Costa Blanca Nachrichten

Anspruch auf Ersatzbefö­rderung

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Hannover – dpa. Fällt ein Flug streikbedi­ngt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesell­schaft Reisenden nach Einschätzu­ng von Reiserecht­ler Paul Degott eine alternativ­e Beförderun­g anbieten – zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Betroffene sollten der Airline dafür zunächst – am besten schriftlic­h per Mail – eine Frist zur Beschaffun­g der Alternativ­e setzen. Zwei bis drei Stunden hält Degott für angemessen. Kommt die Gesellscha­ft dem nicht nach, kann sich der Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten in Rechnung stellen.

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