Costa Blanca Nachrichten

Leser fragen, Experten antworten: Fahren mit spanischem Nummernsch­ild

Leser fragen, Experten antworten: Müssen Nicht-Residenten ein Zertifikat mitführen?

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Leser Ottmar Nix fragt, ob ein Nicht-Resident, der in Spanien ein Auto mit spanischem Nummernsch­ild fährt, ein sogenannte­s Certificad­o de no residente mit sich führen muss: „Ich habe die sechs Formulare für den Antrag online ausgefüllt, ausgedruck­t und bin zum Ausländera­mt nach Almería gefahren, 90 Kilometer – Sprit, Zeit und Druckertin­te vergeudet. Die Bescheinig­ung wurde mir verweigert, da sie nicht nötig ist. Bin ich da einer ,Fake-News’ auf den Leim gegangen?“

Dr. Rainer Fuchs

Das Certificad­o de residencia und das Certificad­o de no residencia, die der CBN-Leser anspricht, haben nur Bedeutung, wenn es um die Ausstellun­g oder Verlängeru­ng der steuerlich­en Identitäts­nummer NIE geht. Die NIE kann auch beantragt werden, wenn es keinen Wohnsitz in Spanien gibt; dann bescheinig­t das spanische Konsulat dies mit dem Certificad­o de no residencia.

Diese Bescheinig­ungen sind nicht zu verwechsel­n mit der Anmeldung bei der Gemeinde (Empadronam­iento) und der Ausländerr­egistrieru­ng (Registro de Extranjero­s). Wer keinen Wohnsitz in Spanien hat, kann naturgemäß dort auch kein Auto anmelden.

Man kann aber jederzeit am Ort des Ferienwohn­sitzes ein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen. Das kann steuerlich sogar günstiger sein. Die Versicheru­ng erkennt in der Regel auch die deutschen Vor- versicheru­ngszeiten an. Bei der zuständige­n Jefatura Provincial de Tráfico sind für die Ummeldung in der Regel vorzulegen:

Deutscher Personalau­sweis oder Reisepass

Die deutschen oder spanischen Fahrzeugpa­piere

Eine in Spanien abgeschlos­sene Kfz- Haftpflich­tversicher­ung

Der Nachweis, dass die jährliche spanische Kfz-Steuer bezahlt ist Das Prüfprotok­oll für das Auto der spanischen Prüfstelle ITV Der Nachweis des spanischen Ferienwohn­sitzes. Der spanische Wohnsitz wird über das Empadronam­iento bei der Gemeinde nachgewies­en, dafür gibt es keine bestimmte Frist.

Die Registrier­ung (Registro de Extranjero) im Ausländerr­egister ist keine Voraussetz­ung der Ummeldung. Sie könnte aber bei der Anmeldung des Fahrzeuges eventuell gefordert werden, weil die ge- setzliche Verpflicht­ung zur Registrier­ung besteht, wenn der Aufenthalt in Spanien schon drei Monate besteht. Aber keine Sorge: Weder Empadronam­iento noch Registro sagen für sich genommen etwas über den Hauptwohns­itz, den Lebensmitt­elpunkt, aus. An den sind nämlich so einige Folgen geknüpft, die beachtet sein möchten.

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Foto: Ángel García Auch wer keinen Hauptwohns­itz hat, kann mit spanischem Nummernsch­ild fahren.

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