Leser fragen, Experten antworten: Fahren mit spanischem Nummernschild
Leser fragen, Experten antworten: Müssen Nicht-Residenten ein Zertifikat mitführen?
Leser Ottmar Nix fragt, ob ein Nicht-Resident, der in Spanien ein Auto mit spanischem Nummernschild fährt, ein sogenanntes Certificado de no residente mit sich führen muss: „Ich habe die sechs Formulare für den Antrag online ausgefüllt, ausgedruckt und bin zum Ausländeramt nach Almería gefahren, 90 Kilometer – Sprit, Zeit und Druckertinte vergeudet. Die Bescheinigung wurde mir verweigert, da sie nicht nötig ist. Bin ich da einer ,Fake-News’ auf den Leim gegangen?“
Dr. Rainer Fuchs
Das Certificado de residencia und das Certificado de no residencia, die der CBN-Leser anspricht, haben nur Bedeutung, wenn es um die Ausstellung oder Verlängerung der steuerlichen Identitätsnummer NIE geht. Die NIE kann auch beantragt werden, wenn es keinen Wohnsitz in Spanien gibt; dann bescheinigt das spanische Konsulat dies mit dem Certificado de no residencia.
Diese Bescheinigungen sind nicht zu verwechseln mit der Anmeldung bei der Gemeinde (Empadronamiento) und der Ausländerregistrierung (Registro de Extranjeros). Wer keinen Wohnsitz in Spanien hat, kann naturgemäß dort auch kein Auto anmelden.
Man kann aber jederzeit am Ort des Ferienwohnsitzes ein Fahrzeug auf seinen Namen zulassen. Das kann steuerlich sogar günstiger sein. Die Versicherung erkennt in der Regel auch die deutschen Vor- versicherungszeiten an. Bei der zuständigen Jefatura Provincial de Tráfico sind für die Ummeldung in der Regel vorzulegen:
Deutscher Personalausweis oder Reisepass
Die deutschen oder spanischen Fahrzeugpapiere
Eine in Spanien abgeschlossene Kfz- Haftpflichtversicherung
Der Nachweis, dass die jährliche spanische Kfz-Steuer bezahlt ist Das Prüfprotokoll für das Auto der spanischen Prüfstelle ITV Der Nachweis des spanischen Ferienwohnsitzes. Der spanische Wohnsitz wird über das Empadronamiento bei der Gemeinde nachgewiesen, dafür gibt es keine bestimmte Frist.
Die Registrierung (Registro de Extranjero) im Ausländerregister ist keine Voraussetzung der Ummeldung. Sie könnte aber bei der Anmeldung des Fahrzeuges eventuell gefordert werden, weil die ge- setzliche Verpflichtung zur Registrierung besteht, wenn der Aufenthalt in Spanien schon drei Monate besteht. Aber keine Sorge: Weder Empadronamiento noch Registro sagen für sich genommen etwas über den Hauptwohnsitz, den Lebensmittelpunkt, aus. An den sind nämlich so einige Folgen geknüpft, die beachtet sein möchten.