600 Euro für Bier
Orts- und Nationalpolizei achten streng auf Einhaltung der Ausgangssperre – Hohe Sanktionen
Dénia verteilt Strafzettel: Was im Notstand noch erlaubt und was verboten ist
Dénia – ab. Ein Spaziergang am Strand, Joggen in den Feldern oder ausgiebiges Gassigehen mit dem Hund. Solche alltäglichen Unternehmungen können derzeit teuer zu stehen kommen. Orts- und Nationalpolizei achten zum Beispiel in Dénia sehr genau darauf, dass sich jeder an die Ausgangssperre hält. Polizeikontrollen sind inzwischen nicht nur an den Ortseinfahrten der Kreisstadt ein gewohntes Bild, auch im Stadtgebiet sind Polizeibeamte pausenlos im Einsatz, um Personenkontrollen durchzuführen. Das Ergebnis gibt Dénias Stadtverwaltung von Zeit zu Zeit bekannt. So wurden etwa am Montag, 23. März, allein in dem Küstenort 649 Autofahrer kontrolliert und von 109 Passanten die Personalien aufgenommen. Am 25. März mussten die Fahrer von 666 Fahrzeugen und insgesamt 33 Passanten darlegen, warum sie unterwegs waren.
Gegen 68 Personen verhängte die Ortspolizei an nur einem Tag Sanktionen. So etwa gegen einen Mann, der angab, auf dem Weg zur Arbeit zu sein, aber keine Genehmigung vorlegen konnte und den Namen seines Arbeitgebers nicht mehr wusste. Oder gegen den Hundehalter, der mit seinem Vierbeiner 750 Meter von seiner Wohnung entfernt unterwegs war. Sanktionen gab es auch für drei Insassen eines Pkw, die einkaufen fahren wollten, und für eine Spaziergängerin am Strand.
Laut Dénias Polizeichef José Martinez können solche Vergehen, die in Zeiten des Notstandes als grave, also schwerwiegend eingestuft werden und mit Geldstrafen von 600 bis 30.000 Euro geahndet werden. Die Ausgangssperre erlaubt nur Einzelpersonen, die Wohnung zu verlassen, um im nächstgelegenen Lebensmittelladen, Reformhaus, Tabakladen oder der Apotheke einkaufen zu gehen.
Gassi-Gehen-Radius: 200 Meter
Ausgenommen sind Begleitpersonen von gebrechlichen oder behinderten Menschen. Erlaubt ist auch der Gang zum Arzt, in die Klinik oder zum Geldautomaten. Unsicherheit besteht indes unter Hundehaltern. Danach gefragt, erklärte der Polizeichef, die Toleranzgrenze liege in einem Radius von 200 Metern im Bereich der Wohnung des Hundehalters.
Strafzettel: Mit drei Insassen im Auto zum Einkaufen gefahren