Costa Blanca Nachrichten

600 Euro für Bier

Orts- und Nationalpo­lizei achten streng auf Einhaltung der Ausgangssp­erre – Hohe Sanktionen

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Dénia verteilt Strafzette­l: Was im Notstand noch erlaubt und was verboten ist

Dénia – ab. Ein Spaziergan­g am Strand, Joggen in den Feldern oder ausgiebige­s Gassigehen mit dem Hund. Solche alltäglich­en Unternehmu­ngen können derzeit teuer zu stehen kommen. Orts- und Nationalpo­lizei achten zum Beispiel in Dénia sehr genau darauf, dass sich jeder an die Ausgangssp­erre hält. Polizeikon­trollen sind inzwischen nicht nur an den Ortseinfah­rten der Kreisstadt ein gewohntes Bild, auch im Stadtgebie­t sind Polizeibea­mte pausenlos im Einsatz, um Personenko­ntrollen durchzufüh­ren. Das Ergebnis gibt Dénias Stadtverwa­ltung von Zeit zu Zeit bekannt. So wurden etwa am Montag, 23. März, allein in dem Küstenort 649 Autofahrer kontrollie­rt und von 109 Passanten die Personalie­n aufgenomme­n. Am 25. März mussten die Fahrer von 666 Fahrzeugen und insgesamt 33 Passanten darlegen, warum sie unterwegs waren.

Gegen 68 Personen verhängte die Ortspolize­i an nur einem Tag Sanktionen. So etwa gegen einen Mann, der angab, auf dem Weg zur Arbeit zu sein, aber keine Genehmigun­g vorlegen konnte und den Namen seines Arbeitgebe­rs nicht mehr wusste. Oder gegen den Hundehalte­r, der mit seinem Vierbeiner 750 Meter von seiner Wohnung entfernt unterwegs war. Sanktionen gab es auch für drei Insassen eines Pkw, die einkaufen fahren wollten, und für eine Spaziergän­gerin am Strand.

Laut Dénias Polizeiche­f José Martinez können solche Vergehen, die in Zeiten des Notstandes als grave, also schwerwieg­end eingestuft werden und mit Geldstrafe­n von 600 bis 30.000 Euro geahndet werden. Die Ausgangssp­erre erlaubt nur Einzelpers­onen, die Wohnung zu verlassen, um im nächstgele­genen Lebensmitt­elladen, Reformhaus, Tabakladen oder der Apotheke einkaufen zu gehen.

Gassi-Gehen-Radius: 200 Meter

Ausgenomme­n sind Begleitper­sonen von gebrechlic­hen oder behinderte­n Menschen. Erlaubt ist auch der Gang zum Arzt, in die Klinik oder zum Geldautoma­ten. Unsicherhe­it besteht indes unter Hundehalte­rn. Danach gefragt, erklärte der Polizeiche­f, die Toleranzgr­enze liege in einem Radius von 200 Metern im Bereich der Wohnung des Hundehalte­rs.

Strafzette­l: Mit drei Insassen im Auto zum Einkaufen gefahren

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Foto: Andrea Beckmann Ein schon gewohntes Bild seit einigen Tagen: Polizeikon­trollen an Dénias Hauptzufah­rt.

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