Grenzenlose Dreistigkeit
Kann bis zur Existenzbedrohung führen – Zu den Missachtungen des Doppelbesteuerungsgesetzes
Anders als grenzenlose Dreistigkeit kann man das derzeitige Verhalten der spanischen Finanzbehörden gegenüber den europäischen Rentnern und Pensionären, die zum größten Teil als Residenten hier ihren Lebensabend verbringen, nicht bezeichnen. Diesem Personenkreis ist durchaus bekannt, dass man als Resident in Spanien verpflichtet ist, das Jahreseinkommen steuerlich zu erklären. Das ist auch in den meisten Fällen mit Hilfe eines Steuerberaters oder Anwalts geschehen.
Plötzlich verlangt das jeweils zuständige Finanzamt eine Nachzahlung angeblicher Steuerschulden rückwirkend aus den Jahren 2014 bis 2019, meistens sogar mit erheblichen zusätzlichen Strafgebühren. Es handelt sich nach Aussagen der Betroffenen um Beträge zwischen 200 und 20.000 Euro.
Die Finanzämter bedienen sich dabei nicht nur durch einen Zugriff auf normale Bankkonten der angeblichen „ Steuersünder“, sondern wie uns zuletzt auch ein deutscher Resident informierte, erlauben sie sich, bei nicht ausreichender Deckung die geforderten Beträge durch Belastung einer Kreditkarte einzuziehen, so dass für den Kontoinhaber weitere Kosten durch die jeweilige Bank entstehen.
Das führt in manchen Fällen zu einer Existenzbedrohung und veranlasst dadurch auch viele jahrelange Residenten, das Land aus diesen Gründen zu verlassen. Wir als gemeinnütziger Verein Pro Arte in Dénia haben uns zur Aufgabe gemacht, den betroffenen Bürgern in Zusammenarbeit mit dem Verein AEXJU in Alicante, so weit wie möglich zu helfen. Allerdings nicht in juristischen Angelegenheiten oder anderen Fragen, die unsere Kompetenz überschreiten. Dazu haben wir einen Kontakt zu einem kompetenten Steuerberater und einem mit diesem Problem sehr vertrauten Anwalt in Dénia aufgenommen, an die man sich in seiner persönlichen Angelegenheit wenden kann. Wir haben die Befugnis, in diesen Fällen eine Empfehlung auszusprechen. Gemeinsam versuchen wir, die Steuerbehörden zu veranlassen, sich an internationale Vereinbarungen zu halten und dort Steuernachzahlungen zu fordern, bei denen es sich um Millionenbeträge handelt und nicht bei monatlichen Renten oder Pensionen ehemaliger Beamter, Angestellter im Öffentlichen Dienst oder Personen mit erheblicher Körperbehinderung.
Man erreicht uns unter info@proartedenia.com oder telefonisch unter 610 265 986.