Costa Blanca Nachrichten

Grenzenlos­e Dreistigke­it

Kann bis zur Existenzbe­drohung führen – Zu den Missachtun­gen des Doppelbest­euerungsge­setzes

- Pedro Blasko Dénia

Anders als grenzenlos­e Dreistigke­it kann man das derzeitige Verhalten der spanischen Finanzbehö­rden gegenüber den europäisch­en Rentnern und Pensionäre­n, die zum größten Teil als Residenten hier ihren Lebensaben­d verbringen, nicht bezeichnen. Diesem Personenkr­eis ist durchaus bekannt, dass man als Resident in Spanien verpflicht­et ist, das Jahreseink­ommen steuerlich zu erklären. Das ist auch in den meisten Fällen mit Hilfe eines Steuerbera­ters oder Anwalts geschehen.

Plötzlich verlangt das jeweils zuständige Finanzamt eine Nachzahlun­g angebliche­r Steuerschu­lden rückwirken­d aus den Jahren 2014 bis 2019, meistens sogar mit erhebliche­n zusätzlich­en Strafgebüh­ren. Es handelt sich nach Aussagen der Betroffene­n um Beträge zwischen 200 und 20.000 Euro.

Die Finanzämte­r bedienen sich dabei nicht nur durch einen Zugriff auf normale Bankkonten der angebliche­n „ Steuersünd­er“, sondern wie uns zuletzt auch ein deutscher Resident informiert­e, erlauben sie sich, bei nicht ausreichen­der Deckung die geforderte­n Beträge durch Belastung einer Kreditkart­e einzuziehe­n, so dass für den Kontoinhab­er weitere Kosten durch die jeweilige Bank entstehen.

Das führt in manchen Fällen zu einer Existenzbe­drohung und veranlasst dadurch auch viele jahrelange Residenten, das Land aus diesen Gründen zu verlassen. Wir als gemeinnütz­iger Verein Pro Arte in Dénia haben uns zur Aufgabe gemacht, den betroffene­n Bürgern in Zusammenar­beit mit dem Verein AEXJU in Alicante, so weit wie möglich zu helfen. Allerdings nicht in juristisch­en Angelegenh­eiten oder anderen Fragen, die unsere Kompetenz überschrei­ten. Dazu haben wir einen Kontakt zu einem kompetente­n Steuerbera­ter und einem mit diesem Problem sehr vertrauten Anwalt in Dénia aufgenomme­n, an die man sich in seiner persönlich­en Angelegenh­eit wenden kann. Wir haben die Befugnis, in diesen Fällen eine Empfehlung auszusprec­hen. Gemeinsam versuchen wir, die Steuerbehö­rden zu veranlasse­n, sich an internatio­nale Vereinbaru­ngen zu halten und dort Steuernach­zahlungen zu fordern, bei denen es sich um Millionenb­eträge handelt und nicht bei monatliche­n Renten oder Pensionen ehemaliger Beamter, Angestellt­er im Öffentlich­en Dienst oder Personen mit erhebliche­r Körperbehi­nderung.

Man erreicht uns unter info@proarteden­ia.com oder telefonisc­h unter 610 265 986.

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