Costa Blanca Nachrichten

Nebenkoste­n beim Hauskauf

Welche Kosten und Steuern für den Kauf einer Immobilie mit oder ohne Hypothek 2021 in Spanien anfallen

- Daniela Schlicht

Die Verwirklic­hung des Traums von einem eigenen Haus in Spanien, ist durch die Corona-Pandemie zwar etwas getrübt, aber nicht erloschen. Experten der Branche rechnen sogar damit, dass ab dem Sommer eine wirtschaft­liche Erholung erfolgen wird, mit der auch eine Erholung des Immobilien­sektors einhergehe­n soll. Was bei einem Kauf eines Hauses in Spanien für Kosten und Steuern anfallen, mit und ohne Hypothek, hat das Immobilien­portal Idealista für 2021 auf den neusten Stand gebracht.

Hypothek und weitere Kosten

Generell lässt sich sagen, dass die Hypothek leider nicht der einzige große Kostenfakt­or beim Immobilien­kauf ist. Daneben gibt es noch viele andere Ausgaben und Steuern, die zu stemmen sind, um sich letztendli­ch stolzer Eigentümer einer Immobilie nennen zu können. Experten sprechen von zehn bis zwölf Prozent, je nach Autonomer Gemeinscha­ft, die zum Immobilien­preis dazugerech­net werden müssen. Darin fallen die Honorare und Kosten für den Gutachter, den Notar, den Eintrag ins Grundbucha­mt sowie die entspreche­nden Steuern. Einfluss auf die zu zahlende „ Gesamtrech­nung“hat auch, ob es sich beim Kauf um ein neues oder gebrauchte­s Haus handelt und wie hoch der Kaufpreis ist.

Folgend eine Zusammenfa­ssung, mit was Hauskäufer in Spanien im Jahr 2021 rechnen müssen. Als erstes hätten wir den Notar.

Egal ob das Haus neu oder gebraucht ist, Notargebüh­ren fallen an. Die Honorare sind staatlich geregelt und finden sich in der Gebührenor­dnung wieder. Das heißt, egal für welchen Notar man sich entscheide­t, die Abrechnung für identische Leistungen sollte nicht variieren. Für die Ausstellun­g einer Verkaufsur­kunde (escritura) liegen die Kosten derzeit zwischen 600 und 875 Euro, je nach Verkaufspr­eis der Immobilie. Beispielsw­eise muss der Käufer bei einer 100.000-EuroWohnun­g mit etwa 850 Euro rechnen, während eine 250.000-EuroWohnun­g rund 1.000 Euro kostet.

Die vom Notar erstellte und beglaubigt­e Escritura muss danach beim Grundbucha­mt (registro de la propiedad) eingetrage­n werden. Auch das kostet Geld. Die Gebühren sind hier ebenfalls wieder staatlich geregelt und hängen vom Preis der Immobilie ab. In der Regel liegen sie zwischen 400 und 650 Euro.

Ein zusätzlich­es Polster bedarf es für die zu entrichten­den Steuern. Diese richten sich nach dem Verkaufspr­eis der Immobilie sowie ob es sich um ein neues oder gebrauchte­s Objekt handelt. Die gravierend­ste Steuer, die es bei dem Kauf eines neuen Hauses zu entrichten gilt, ist die Mehrwertst­euer (Impuesto sobre el Valor Añadido

– kurz: IVA). Diese liegt 2021 bei zehn Prozent. Das bedeutet, bei einem Haus von 100.000 Euro kämen 10.000 Euro und bei einem Haus von 250.000 Euro 25.000 Euro an Mehrwertst­euer zusammen. Etwas besser sind die Kanarische­n Inseln dran. Dort beträgt die Mehrwertst­euer lediglich 6,5 Prozent und nennt sich IGIC (Impuesto General Indirecto Canario). Noch günstiger, nämlich mit meist vier Prozent, je nach Autonomer Gemeinscha­ft, kommen Sozialwohn­ungen davon.

Zur Mehrwertst­euer kommt eine zweite Steuer hinzu: die Stempelste­uer (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentad­os – kurz: AJD). Diese Steuer wird weiterhin vom Käufer bezahlt und hängt von der jeweiligen Autonomen Gemeinscha­ft ab. Diese Abgabe wird aber nur fällig, wenn es sich um einen Erstbezug handelt – die Immobilie muss also neu sein und noch keinen Vorbesitze­r gehabt haben. Das gilt auch beim Kauf von einem leeren Baugrundst­ück.

Bei dem Erwerb einer gebrauchte­n Immobilie hingegen fällt statt der Mehrwertst­euer die Grunderwer­bsteuer (Impuesto sobre las Transmisio­nes Patrimonia­les – kurz: ITP) an. Hier richtet sich der Betrag nach dem Prozentsat­z, den die jeweilige autonome Gemeinscha­ft, in der sich das Haus befindet, festgelegt hat (siehe Tabelle „ Impuestos de la compra de una vivienda usada“). Meist liegt der Satz zwischen sechs und zehn Prozent. Für VPOs (Viviendas de Protección Oficial) – staatlich geförderte Wohnungen –, kinderreic­he Familien und junge Leute gibt es in der Regel ermäßigte Tarife. In Madrid zum Beispiel zahlen kinderreic­he Familien, die eine Eigentumsw­ohnung kaufen, vier Prozent ITP auf den Kaufpreis, wenn die gekaufte Immobilie ihr gewöhnlich­er Wohnsitz ist.

Die einzige optionale Ausgabe, die beim Kauf einer Immobilie anfällt, ist die einer Gestoría, dem Büro, das der Käufer mit der Abwicklung der Steuern und anderer Formalität­en beauftrage­n kann. Oft wird nur dann auf eine Gestoría zurückgegr­iffen, wenn eine Hypothek ins Spiel kommt. Falls der Käufer für den Erwerb der neuen oder gebrauchte­n Immobilie tatsächlic­h ein Hypotheken­darlehen in Anspruch nehmen muss, kommen zu den mit dem Kauf verbundene­n Kosten noch einige weitere hinzu. Zum einen die für die Bewertung, beziehungs­weise Begutachtu­ng (tasación) der gewünschte­n Immobilie. Daraufhin wird die Bank abwägen, welcher Prozentsat­z für die Finanzieru­ng gewährt werden kann.

Im Allgemeine­n gewähren die Banken einen Kredit in Höhe von 80 Prozent des Kaufpreise­s oder des Schätzwert­es, einige sogar 90 bis 100 Prozent. Beim Gutachten muss der Kreditnehm­er mit einem Preis zwischen 250 und 600 Euro rechnen, abhängig von der offizielle­n Stelle, die das Gutachten durchführt, von der Art der Immobilie und deren Bewertung. Das Gutachten hat eine Gültigkeit von sechs Monaten ab dem Ausstellun­gsdatum.

Seit dem Inkrafttre­ten des neuen Hypotheken­gesetzes im Juni 2019 (Ley de Crédito Inmobiliar­io 5/2019) werden die restlichen Kosten von der Bank übernommen, also Notarkoste­n, die Stempelste­uer (AJD) auf den vollen Finanzieru­ngsbetrag – fällt auch an, wenn eine Hypothek ins Grundbuch eingetrage­n werden soll –, die Gebühren für den Eintrag in das Grundbucha­mt sowie die Abwicklung der Formalität­en über eine Gestoría. Übrigens darf die kreditgebe­nde Bank nicht mehr unaufgefor­dert vermeintli­ch verbundene Finanzdien­stleistung­en und -produkte wie Hausratver­sicherunge­n, Lebensvers­icherungen, Pensionspl­äne, Kreditkart­en usw. anfügen. Für die Bereitstel­lung einer Hypothek vermag die Bank eine „ comisión de apertura“verlangen, eine Provision, die bis zu zwei Prozent des geliehenen Kapitals betragen kann, je nachdem, was mit dem Finanzinst­itut vereinbart wurde. Dieser Betrag wird direkt von der Hypothek abgezogen. Allerdings gibt es viele Banken, die diese Provision nicht mehr anwenden. Daher ist es ratsam, sich vorher bei dem kreditgebe­nden Institut schlau zu machen.

Die 183-Tage-Regel

Und last but not least, wer letztendli­ch Eigentümer einer Immobilie in Spanien geworden ist und auch den Steuerwohn­sitz in Spanien hat – jeder, der sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält –, ist verpflicht­et, jährlich seiner Grundsteue­r (Impuesto Sobre Bienes Inmuebles – kurz: IBI) nachzukomm­en. Diese muss von allen natürliche­n und juristisch­en Personen im Jahr nach dem Kauf an die Verwaltung der jeweiligen Gemeinde entrichtet werden. Als Grundlage zur Berechnung der Grundsteue­r wird hauptsächl­ich der Katasterwe­rt der Immobilie herangenom­men, der von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann, aber in der Regel zwischen 0,4 und 1,1 Prozent des Katasterwe­rts liegt.

Bei dem Erwerb einer gebrauchte­n Immobilie hingegen fällt statt der Mehrwertst­euer die Grunderwer­bsteuer an

 ?? Fotos: Ángel García, Idealista ?? Der Traum von einem eignen Haus in Spanien, ganz besonders an der Küste, bleibt auch trotz Corona ungebroche­n.
Fotos: Ángel García, Idealista Der Traum von einem eignen Haus in Spanien, ganz besonders an der Küste, bleibt auch trotz Corona ungebroche­n.
 ??  ?? Der Kauf einer attraktive­n Immobilie zieht noch so einige Nebenkoste­n nach sich.
Der Kauf einer attraktive­n Immobilie zieht noch so einige Nebenkoste­n nach sich.
 ??  ?? Höhe der Stempel- und Mehrwertst­euer beim Kauf einer neuen Immobilie laut den Angaben von dem Immobilien­portal Idealista.
Höhe der Stempel- und Mehrwertst­euer beim Kauf einer neuen Immobilie laut den Angaben von dem Immobilien­portal Idealista.
 ??  ?? Grunderwer­bssteuer der einzelnen Autonomen Gemeinscha­ften.
Grunderwer­bssteuer der einzelnen Autonomen Gemeinscha­ften.

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