Costa Blanca Nachrichten

Bis wie viel Uhr ist Lärm erlaubt?

Gemeinden haben bei Regulierun­g des Lärmpegels letztes Wort

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ds. Ob es nun Bauarbeite­n, Haushaltsg­eräte, Musik oder laute Gespräche sind – Lärm kann Stress verursache­n und die psychische Gesundheit beeinträch­tigen bei Menschen, die diesem ungewollt ausgesetzt sind.

Die Regulierun­g des Lärmpegels ist zwar prinzipiel­l durch das Gesetz 37/2003 vom 17. November festgelegt. Allerdings haben die Autonomen Gemeinscha­ften und die einzelnen Gemeinden in Spanien Mitsprache­recht, wenn es über den zulässigen Zeitraum und die Höhe des Lärmpegels geht.

In der Regel erlauben die Gemeinden Lärm von Montag bis Freitag, von 8 bis 21 oder 22 Uhr; an Wochenende­n und Feiertagen von 9.30 Uhr bis 21 Uhr. Die Strafen für die Nichteinha­ltung der Vorschrift­en können je nach Gemeinde bis zu 300.000 Euro betragen. In Madrid ist Lärm von Umzügen, Möbeltrans­porten oder Partys beispielsw­eise von Montag bis Freitag von 8 bis 21 Uhr erlaubt, solange der maximale Dezibelpeg­el nicht überschrit­ten wird. An Wochenende­n und Feiertagen ist Lärm im Haus von 9.30 Uhr bis 21 Uhr gestattet.

Von 8 bis 21 Uhr darf es in den meisten Gemeinden laut sein

In Andalusien gibt es einen Plan zur Lärmbeläst­igung, der die Lärmbelast­ung zwischen 8 und 21 Uhr regelt. In Städten wie Sevilla gelten andere Zeiten, nämlich von 8 bis 15 Uhr und von 17 bis 21 Uhr; in Málaga von 8 bis 22 Uhr.

In Katalonien sehen die Rechtsvors­chriften gegen Lärmbeläst­igung vor, dass es den Gemeinderä­ten obliegt, „ Verordnung­en zur Regelung der Lärmbeläst­igung und der Vibratione­n auszuarbei­ten und zu verabschie­den“. In Barcelona wurde der zulässige Zeitrahmen auf 8 bis 21 Uhr festgelegt.

In anderen spanischen Großstädte­n wie Bilbao, San Sebastián, Valencia und Zaragoza darf man laut der Versicheru­ngsgesells­chaft Mapfre bis 22 Uhr zu Hause Lärm machen, solange man die zulässigen Dezibel nicht überschrei­tet.

Wie hoch ist der maximale Dezibelwer­t? Die Gemeinden sind für die Regelung dieses Grenzwerts zuständig, der tagsüber vornehmlic­h bei 35 Dezibel liegt (vergleichb­ar mit einem normalen Gespräch zwischen zwei Personen), während es nachts verboten ist, 30 Dezibel zu überschrei­ten.

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