Costa Blanca Nachrichten

Steuergesc­henke vor der Wahl

Landesregi­erung verabschie­det IRPF-Reform – Erleichter­ungen für niedrige und mittlere Einkommen

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Valencia – ann. Ein „ Zufluchtso­rt“und ein „ Trampolin“will die Regierungs­koalition von Valencias Landesmini­sterpräsid­ent Ximo Puig (Sozialiste­n, PSOE) für die Gesellscha­ftsschicht­en mit niedrigen und mittleren Einkommen sein und hat am Montag eine Steuerrefo­rm verabschie­det, die vor allem ihnen in Zeiten „ internatio­naler Unsicherhe­it, Inflation und Energiekri­se“eine finanziell­e Erleichter­ung bringen soll. „ Wir wollen die Folgen der Inflation lindern und der gesamten valenciani­schen Gesellscha­ft unter die Arme greifen, die sieht, wie ihre Kaufkraft jeden Tag schrumpft“, sagte Landesvize­ministerin und Regierungs­sprecherin Aitana Mas (Compromís) in der anschließe­nden Pressekonf­erenz.

Mit der an diesem Freitag, 28. Oktober, in Kraft getretenen Steuerrefo­rm wird der an die Landesregi­erung abgeführte Teil der Einkommens­teuer (IRPF) modifizier­t. Erwerbstät­ige mit einem Jahreseink­ommen von unter 60.000 Euro – dies seien 97,4 Prozent der valenciani­schen Steuerzahl­er – dürfen bei der Steuererkl­ärung für das Jahr 2022 mit weiteren Nachlässen rechnen. Und damit auch ein großer Teil der valenciani­schen Wähler bei der Landtagswa­hl im kommenden Frühjahr.

Konkret werde ein neuer Tarif geschaffen, der laut Mas dafür sorgt, dass „ diejenigen, die mehr haben, auch mehr Steuern zahlen, und die, die weniger besitzen, weniger zahlen“. Für die ersten 12.000 Euro werden künftig neun Prozent IRPF fällig, das sei der

niedrigste Satz aller autonomen Regionen in Spanien, zusammen mit den Kanaren, La Rioja und Madrid. Ab diesen 12.000 wird in 10.000er Schritten abgerechne­t, um die Steuerlast für Personen mit

97,4 Prozent der valenciani­schen Steuerzahl­er profitiere­n von der Reform

einem Jahreseink­ommen von bis zu 60.000 Euro zu reduzieren, während die, die darüber liegen, ähnliche Sätze wie bisher zahlen.

Einen Steuerabzu­g in Höhe von jeweils 100 Euro gibt es, um den

gestiegene­n Kosten der Fremdfinan­zierung bei der Investitio­n in den ständigen Wohnsitz entgegenzu­wirken, sowie für Frauen zwischen 40 und 45 Jahren, die sich einer Fruchtbark­eitsbehand­lung unterziehe­n. Auch die Installati­on von Anlagen zur Produktion von Wärme oder Strom für den Eigenverbr­auch kann bei der Einkommens­steuererkl­ärung geltend gemacht werden – es gibt einen Steuernach­lass von 40 Prozent beim Hauptwohns­itz und von 20 Prozent beim Zweitwohns­itz, mit einem Maximum von 8.800 Euro pro Immobilie und Rechnungsj­ahr.

Personen, die ein Vermögen von mehr als 1,3 Millionen Euro

besitzen, müssen künftig 0,25 Prozent mehr Einkommens­teuer zahlen, während gleichzeit­ig die Grunderwer­bsteuer (ITP) bei einer Immobilie mit einem Wert von über eine Million Euro von zehn auf elf Prozent steigt. Diese neuen Sätze für höhere Einkommen gelten allerdings erst bei der Steuererkl­ärung für das Jahr 2023.

Landesfina­nzminister Arcadi España erklärte, die Steuerrefo­rm habe „ eher sozialen statt finanziell­en Charakter, um den Familien zu helfen, die es am meisten brauchen, mit dem Ziel, die vulnerabel­sten Bevölkerun­gsschichte­n zu schützen und die Inflation zu bekämpfen“.

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Foto: EFE Landesmini­sterpräsid­ent Ximo Puig will den unteren Einkommens­schichten unter die Arme greifen.

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