Steuergeschenke vor der Wahl
Landesregierung verabschiedet IRPF-Reform – Erleichterungen für niedrige und mittlere Einkommen
Valencia – ann. Ein „ Zufluchtsort“und ein „ Trampolin“will die Regierungskoalition von Valencias Landesministerpräsident Ximo Puig (Sozialisten, PSOE) für die Gesellschaftsschichten mit niedrigen und mittleren Einkommen sein und hat am Montag eine Steuerreform verabschiedet, die vor allem ihnen in Zeiten „ internationaler Unsicherheit, Inflation und Energiekrise“eine finanzielle Erleichterung bringen soll. „ Wir wollen die Folgen der Inflation lindern und der gesamten valencianischen Gesellschaft unter die Arme greifen, die sieht, wie ihre Kaufkraft jeden Tag schrumpft“, sagte Landesvizeministerin und Regierungssprecherin Aitana Mas (Compromís) in der anschließenden Pressekonferenz.
Mit der an diesem Freitag, 28. Oktober, in Kraft getretenen Steuerreform wird der an die Landesregierung abgeführte Teil der Einkommensteuer (IRPF) modifiziert. Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von unter 60.000 Euro – dies seien 97,4 Prozent der valencianischen Steuerzahler – dürfen bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 mit weiteren Nachlässen rechnen. Und damit auch ein großer Teil der valencianischen Wähler bei der Landtagswahl im kommenden Frühjahr.
Konkret werde ein neuer Tarif geschaffen, der laut Mas dafür sorgt, dass „ diejenigen, die mehr haben, auch mehr Steuern zahlen, und die, die weniger besitzen, weniger zahlen“. Für die ersten 12.000 Euro werden künftig neun Prozent IRPF fällig, das sei der
niedrigste Satz aller autonomen Regionen in Spanien, zusammen mit den Kanaren, La Rioja und Madrid. Ab diesen 12.000 wird in 10.000er Schritten abgerechnet, um die Steuerlast für Personen mit
97,4 Prozent der valencianischen Steuerzahler profitieren von der Reform
einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro zu reduzieren, während die, die darüber liegen, ähnliche Sätze wie bisher zahlen.
Einen Steuerabzug in Höhe von jeweils 100 Euro gibt es, um den
gestiegenen Kosten der Fremdfinanzierung bei der Investition in den ständigen Wohnsitz entgegenzuwirken, sowie für Frauen zwischen 40 und 45 Jahren, die sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterziehen. Auch die Installation von Anlagen zur Produktion von Wärme oder Strom für den Eigenverbrauch kann bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden – es gibt einen Steuernachlass von 40 Prozent beim Hauptwohnsitz und von 20 Prozent beim Zweitwohnsitz, mit einem Maximum von 8.800 Euro pro Immobilie und Rechnungsjahr.
Personen, die ein Vermögen von mehr als 1,3 Millionen Euro
besitzen, müssen künftig 0,25 Prozent mehr Einkommensteuer zahlen, während gleichzeitig die Grunderwerbsteuer (ITP) bei einer Immobilie mit einem Wert von über eine Million Euro von zehn auf elf Prozent steigt. Diese neuen Sätze für höhere Einkommen gelten allerdings erst bei der Steuererklärung für das Jahr 2023.
Landesfinanzminister Arcadi España erklärte, die Steuerreform habe „ eher sozialen statt finanziellen Charakter, um den Familien zu helfen, die es am meisten brauchen, mit dem Ziel, die vulnerabelsten Bevölkerungsschichten zu schützen und die Inflation zu bekämpfen“.