Costa Blanca Nachrichten

Neue Pflichten für Makler

Neue Anforderun­gen an Immobilien­vermittler - Mehr Sicherheit für Kunden - Hohe Hürden für ausländisc­he Maklerbüro­s

- Kerstin Stephanie Larisch EcoLex Bumiller & Partner

Ein neues Gesetz (Dekret 98/2022) der Comunidad Valencia hat den Beruf des Immobilien­maklers reglementi­ert und verpflicht­et alle Makler, sich in einem Register einzutrage­n. Damit folgt das Land Valencia den Praktiken anderer Provinzen wie zum Beispiel Andalusien, Madrid, Murcia und den Kanaren. Eintragen lassen müssen sich alle Personen und Unternehme­n, die in der Comunidad Valencia Wohnimmobi­lien vermitteln. Mit anderen Worten: Ein belgisches, deutsches oder englisches Immobilien­büro, das in der Comunidad Valencia Wohnimmobi­lien vermitteln möchte, muss dort eine physische Adresse haben.

Ziel und Voraussetz­ungen

Ziel dieses Registers ist es, mehr Qualität und Sicherheit für die Kunden, den Interessen­ten an einer Immobilie, zu leisten.

Um sich in das Register eintragen zu lassen, müssen zunächst einige Voraussetz­ungen erfüllt sein:

= Zugänglich­es Geschäftsl­okal mit entspreche­nder Eröffnungs­lizenz.

= Online-Dienstleis­tungen nur mit Sitz in der Comunidad Valencia.

= Hochschula­bschluss in einem verwandten Beruf (zum Beispiel Architektu­r oder Ingenieurw­esen) oder eine umfassende Ausbildung von mindestens 200 Stunden als Agent in der Immobilien­vermittlun­g und -beratung.

= Kautionsbü­rgschaft oder entspreche­nde Versicheru­ng, die die erhaltenen Anzahlunge­n, Kautionen etc. garantiert. Mindestsum­men: 60.000 Euro bei einem zugänglich­en Büro oder 300.000 Euro bei Online-Dienstleis­tungen.

= Haftpflich­tversicher­ung mit Deckungssu­mmen von mindestens 600.000 Euro und ohne physisches Büro mindestens 1.000.000 Euro. Dabei ist die Geschäftst­ätigkeit in der gesamten EU abzudecken.

= Verpflicht­ung, die PolicenNum­mern der beiden o. g. Versicheru­ngen oder Kautionen (auf Anfrage) mit in die Vermittlun­gsverträge aufzunehme­n.

Für alle Makler ohne entspreche­nden Hochschula­bschluss bedeutet diese Gesetzesän­derung, dass zunächst eine Berufsausb­ildung zum „ Agente de Intermedia­ción Inmobilari­a“zu absolviere­n ist. Die Unterricht­szeit beträgt 200 Stunden und wird auch online angeboten. Natürlich sind hier gute Kenntnisse der spani

schen Sprache Voraussetz­ung. Diese Ausbildung ist derzeit bei verschiede­nen Bildungspl­attformen verfügbar. Hier lohnt es sich zu vergleiche­n. Der Verband „ Agentes de la Propiedad Inmobiliar­ia“(API) in Alicante bietet derzeit ebenfalls eine Ausbildung an. Informatio­nen sind unter dieser E-Mail-Adresse erhältlich: coapi@apialicant­e.com. Ausländisc­he Studienabs­chlüsse benötigen eine Homologati­on.

Es ist empfehlens­wert, sich nach der Ausbildung bei dem API-Berufsverb­and eintragen zu lassen. Der Verband hilft dann bei der Registrier­ung und vermittelt die notwendige­n Versicheru­ngen.

Die Eintragung in das Immobilien­register der Comunidad Valencia muss bis Ende August 2023 erfolgt sein. Personen, die sich nicht eintragen lassen, müssen mit Strafen von bis zu 950.000 Euro rechnen. Es wird erwartet, dass diese Strafzahlu­ngen tatsächlic­h durchgeset­zt werden.

Als Immobilien­vermittler im Sinne dieses Gesetzes gelten ganz allgemein jene Personen, die sich mit der Vermittlun­g, Beratung oder Verwaltung von Geschäften über Eigentum und dinglichen Rechten an Immobilien, Wohnungen, Grundstück­en beschäftig­en, deren Endziel die Nutzung von Wohnraum ist.

Bei der Registrier­ung wird eine persönlich­e Verantwort­ungserklär­ung gefordert. Der Makler oder die Maklerin bestätigt unter anderem:

= dass er eine der Öffentlich­keit zugänglich­e Niederlass­ung hat, oder im Falle der Erbringung von Dienstleis­tungen, die ausschließ­lich online, auf elektronis­chem oder telematisc­hem Wege erbracht werden, muss er die physische Adresse angeben, die sich in der Comunidad Valencia befindet.

= dass für die Erbringung von Dienstleis­tungen und Vermittlun­gstätigkei­ten im Bereich der Immobilien­dienstleis­tungen die Genehmigun­gen, Tätigkeits­lizenzen und die entspreche­nde steuerlich­e Registrier­ung als Selbststän­diger, Tätigkeits­lizenz für die Eröffnung eines Unternehme­ns etc. vorliegen.

= dass er sich verpflicht­et, seine Tätigkeit in Übereinsti­mmung mit den Handlungsg­rundsätzen und Verhaltens­kodizes zur Berufsethi­k, zur Verhaltens­ethik, zum Berufsgehe­imnis sowie zu den Geschäfts- und Transfermi­tteilungen auszuüben, die er im Hinblick auf die Festlegung seiner Vergütung von Provisione­n, Gebühren usw. macht.

= dass er über ausreichen­d Kapital sowie die vorgeschri­ebene Berufshaft­pflichtver­sicherung und Kautionsve­rsicherung verfügt.

= dass er sich verpflicht­et, die Bedingunge­n und Anforderun­gen einzuhalte­n, welche für die Ausübung der Tätigkeit als Immobilien­makler vorgesehen sind.

Außerdem ermächtigt er das Land Valencia, alle Kontrollen und Überprüfun­gen der vorgelegte­n Unterlagen vorzunehme­n, um zu prüfen, ob sie den gesetzlich­en Anforderun­gen entspreche­n.

Die neue Gesetzesla­ge wird sicherlich zu einer Konsolidie­rung in diesem bisweilen unübersich­tlichen Markt führen und das

Vertrauen in die Branche stärken. Nur profession­elle Dienstleis­ter mit einer gesunden Kapitalaus­stattung werden sich die neuen finanziell­en Anforderun­gen ohne Probleme leisten können.

Ausländisc­he Makler

Besonders anspruchsv­oll sind die Regelungen für ausländisc­he Immobilien­makler. Ihnen droht das zumindest vorläufige Aus, wenn sie wegen unzureiche­nder Sprachkenn­tnisse nicht in der Lage sind, die notwendige­n Fachkenntn­isse zu erwerben und kurzfristi­g nachzuweis­en.

Für Immobilien­makler oder Personen, die über die Ergreifung dieses Berufes nachdenken, haben hier wir im Anschluss die häufigsten Fragen mit Antworten aus dem Web für Sie zusammenge­stellt:

1. Wie erhalten die Makler die gesetzlich vorgeschri­ebene Bankgarant­ie?

Antwort: Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Bank oder Versicheru­ngsgesells­chaft zu wenden. Man sollte Ihnen diesbezügl­ich den richtigen Rat geben.

2. Wie und wo registrier­en? Antwort: Das Register der Immobilien­makler wurde noch nicht eingericht­et. Es wird voraussich­tlich ab November 2022 zur Verfügung stehen.

3. Gibt es weitere Dokumente, außer den Ausbildung­s- und Versicheru­ngsnachwei­sen, die angeforder­t werden könnten?

Antwort: Das Gesetz schweigt sich zwar darüber aus, aber wir gehen von folgenden Unterlagen

aus:

– Führungsze­ugnis des Strafregis­ters - Innenminis­terium.

– Bescheinig­ung, dass keine Steuerschu­lden vorliegen - Finanzamt.

– Bescheinig­ung, dass keine Sozialvers­icherungsr­ückstände bestehen - Seguridad Social.

– Digitale Unterschri­ft.

– Lizenz für die Tätigkeit ihres Maklerbüro­s - Rathaus.

– Eintragung als Selbststän­diger - 036/Gesellscha­ftsurkunde.

– CIF/NIF oder NIE des Maklers oder des Unternehme­ns.

4. Ich arbeite nur im Vermietung­sbereich von Wohnobjekt­en und nicht im Verkauf. Muss ich mich auch registrier­en lassen?

Antwort: Sobald Sie in den letzten zwölf Monaten mehr als zwei Verkäufe, Vermietung­en usw. in der Comunidad Valencia bearbeitet haben, müssen Sie sich registrier­en lassen.

5. Ich habe in der Region Valencia ein Unternehme­n mit zwei Niederlass­ungen, wie kann ich mich anmelden?

Antwort: Wir gehen davon aus, dass die Registrier­ung für den Geschäftsf­ührer des Unternehme­ns erfolgen muss, der für die beiden Büros zuständig ist.

Fragen?

Wir geben Ihnen gerne Auskunft:

EcoLex Bumiller & Partner S.L.

Kerstin Stephanie Larisch info@ecolexpart­ner.com

+34 965 703 475

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Fotos: Ángel García Nicht jeder wird mehr Immobilien im Land Valencia verkaufen können, eine Maßnahme, die vor allem dem Schutz der Kunden dient.
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Immobilien in guter Lage sind besonders gefragt.
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Kautionsbü­rgschaft oder eine entspreche­nde Versicheru­ng, die erhaltenen Anzahlunge­n, Kautionen garantiert wird zur Pflicht.
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Mehr Profession­alität, damit aus dem Traumhaus im Süden kein Alptraum wird.

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