Neue Pflichten für Makler
Neue Anforderungen an Immobilienvermittler - Mehr Sicherheit für Kunden - Hohe Hürden für ausländische Maklerbüros
Ein neues Gesetz (Dekret 98/2022) der Comunidad Valencia hat den Beruf des Immobilienmaklers reglementiert und verpflichtet alle Makler, sich in einem Register einzutragen. Damit folgt das Land Valencia den Praktiken anderer Provinzen wie zum Beispiel Andalusien, Madrid, Murcia und den Kanaren. Eintragen lassen müssen sich alle Personen und Unternehmen, die in der Comunidad Valencia Wohnimmobilien vermitteln. Mit anderen Worten: Ein belgisches, deutsches oder englisches Immobilienbüro, das in der Comunidad Valencia Wohnimmobilien vermitteln möchte, muss dort eine physische Adresse haben.
Ziel und Voraussetzungen
Ziel dieses Registers ist es, mehr Qualität und Sicherheit für die Kunden, den Interessenten an einer Immobilie, zu leisten.
Um sich in das Register eintragen zu lassen, müssen zunächst einige Voraussetzungen erfüllt sein:
= Zugängliches Geschäftslokal mit entsprechender Eröffnungslizenz.
= Online-Dienstleistungen nur mit Sitz in der Comunidad Valencia.
= Hochschulabschluss in einem verwandten Beruf (zum Beispiel Architektur oder Ingenieurwesen) oder eine umfassende Ausbildung von mindestens 200 Stunden als Agent in der Immobilienvermittlung und -beratung.
= Kautionsbürgschaft oder entsprechende Versicherung, die die erhaltenen Anzahlungen, Kautionen etc. garantiert. Mindestsummen: 60.000 Euro bei einem zugänglichen Büro oder 300.000 Euro bei Online-Dienstleistungen.
= Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 600.000 Euro und ohne physisches Büro mindestens 1.000.000 Euro. Dabei ist die Geschäftstätigkeit in der gesamten EU abzudecken.
= Verpflichtung, die PolicenNummern der beiden o. g. Versicherungen oder Kautionen (auf Anfrage) mit in die Vermittlungsverträge aufzunehmen.
Für alle Makler ohne entsprechenden Hochschulabschluss bedeutet diese Gesetzesänderung, dass zunächst eine Berufsausbildung zum „ Agente de Intermediación Inmobilaria“zu absolvieren ist. Die Unterrichtszeit beträgt 200 Stunden und wird auch online angeboten. Natürlich sind hier gute Kenntnisse der spani
schen Sprache Voraussetzung. Diese Ausbildung ist derzeit bei verschiedenen Bildungsplattformen verfügbar. Hier lohnt es sich zu vergleichen. Der Verband „ Agentes de la Propiedad Inmobiliaria“(API) in Alicante bietet derzeit ebenfalls eine Ausbildung an. Informationen sind unter dieser E-Mail-Adresse erhältlich: coapi@apialicante.com. Ausländische Studienabschlüsse benötigen eine Homologation.
Es ist empfehlenswert, sich nach der Ausbildung bei dem API-Berufsverband eintragen zu lassen. Der Verband hilft dann bei der Registrierung und vermittelt die notwendigen Versicherungen.
Die Eintragung in das Immobilienregister der Comunidad Valencia muss bis Ende August 2023 erfolgt sein. Personen, die sich nicht eintragen lassen, müssen mit Strafen von bis zu 950.000 Euro rechnen. Es wird erwartet, dass diese Strafzahlungen tatsächlich durchgesetzt werden.
Als Immobilienvermittler im Sinne dieses Gesetzes gelten ganz allgemein jene Personen, die sich mit der Vermittlung, Beratung oder Verwaltung von Geschäften über Eigentum und dinglichen Rechten an Immobilien, Wohnungen, Grundstücken beschäftigen, deren Endziel die Nutzung von Wohnraum ist.
Bei der Registrierung wird eine persönliche Verantwortungserklärung gefordert. Der Makler oder die Maklerin bestätigt unter anderem:
= dass er eine der Öffentlichkeit zugängliche Niederlassung hat, oder im Falle der Erbringung von Dienstleistungen, die ausschließlich online, auf elektronischem oder telematischem Wege erbracht werden, muss er die physische Adresse angeben, die sich in der Comunidad Valencia befindet.
= dass für die Erbringung von Dienstleistungen und Vermittlungstätigkeiten im Bereich der Immobiliendienstleistungen die Genehmigungen, Tätigkeitslizenzen und die entsprechende steuerliche Registrierung als Selbstständiger, Tätigkeitslizenz für die Eröffnung eines Unternehmens etc. vorliegen.
= dass er sich verpflichtet, seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Handlungsgrundsätzen und Verhaltenskodizes zur Berufsethik, zur Verhaltensethik, zum Berufsgeheimnis sowie zu den Geschäfts- und Transfermitteilungen auszuüben, die er im Hinblick auf die Festlegung seiner Vergütung von Provisionen, Gebühren usw. macht.
= dass er über ausreichend Kapital sowie die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung und Kautionsversicherung verfügt.
= dass er sich verpflichtet, die Bedingungen und Anforderungen einzuhalten, welche für die Ausübung der Tätigkeit als Immobilienmakler vorgesehen sind.
Außerdem ermächtigt er das Land Valencia, alle Kontrollen und Überprüfungen der vorgelegten Unterlagen vorzunehmen, um zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die neue Gesetzeslage wird sicherlich zu einer Konsolidierung in diesem bisweilen unübersichtlichen Markt führen und das
Vertrauen in die Branche stärken. Nur professionelle Dienstleister mit einer gesunden Kapitalausstattung werden sich die neuen finanziellen Anforderungen ohne Probleme leisten können.
Ausländische Makler
Besonders anspruchsvoll sind die Regelungen für ausländische Immobilienmakler. Ihnen droht das zumindest vorläufige Aus, wenn sie wegen unzureichender Sprachkenntnisse nicht in der Lage sind, die notwendigen Fachkenntnisse zu erwerben und kurzfristig nachzuweisen.
Für Immobilienmakler oder Personen, die über die Ergreifung dieses Berufes nachdenken, haben hier wir im Anschluss die häufigsten Fragen mit Antworten aus dem Web für Sie zusammengestellt:
1. Wie erhalten die Makler die gesetzlich vorgeschriebene Bankgarantie?
Antwort: Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Bank oder Versicherungsgesellschaft zu wenden. Man sollte Ihnen diesbezüglich den richtigen Rat geben.
2. Wie und wo registrieren? Antwort: Das Register der Immobilienmakler wurde noch nicht eingerichtet. Es wird voraussichtlich ab November 2022 zur Verfügung stehen.
3. Gibt es weitere Dokumente, außer den Ausbildungs- und Versicherungsnachweisen, die angefordert werden könnten?
Antwort: Das Gesetz schweigt sich zwar darüber aus, aber wir gehen von folgenden Unterlagen
aus:
– Führungszeugnis des Strafregisters - Innenministerium.
– Bescheinigung, dass keine Steuerschulden vorliegen - Finanzamt.
– Bescheinigung, dass keine Sozialversicherungsrückstände bestehen - Seguridad Social.
– Digitale Unterschrift.
– Lizenz für die Tätigkeit ihres Maklerbüros - Rathaus.
– Eintragung als Selbstständiger - 036/Gesellschaftsurkunde.
– CIF/NIF oder NIE des Maklers oder des Unternehmens.
4. Ich arbeite nur im Vermietungsbereich von Wohnobjekten und nicht im Verkauf. Muss ich mich auch registrieren lassen?
Antwort: Sobald Sie in den letzten zwölf Monaten mehr als zwei Verkäufe, Vermietungen usw. in der Comunidad Valencia bearbeitet haben, müssen Sie sich registrieren lassen.
5. Ich habe in der Region Valencia ein Unternehmen mit zwei Niederlassungen, wie kann ich mich anmelden?
Antwort: Wir gehen davon aus, dass die Registrierung für den Geschäftsführer des Unternehmens erfolgen muss, der für die beiden Büros zuständig ist.
Fragen?
Wir geben Ihnen gerne Auskunft:
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