Costa Blanca Nachrichten

Handy-Verträge ändern sich

Ab November keine unbefriste­ten Verträge mehr und andere Neuigkeite­n

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Madrid – ds. Das neue allgemeine Telekommun­ikationsge­setz ist in Kraft getreten, das als ley general 11/2022 de Telecomuni­caciones, vor einigen Monaten im Staatsanze­iger (BOE) veröffentl­icht wurde. Dabei wurden einige neue Funktionen eingeführt, die sich auf die Rechnungss­tellung und die Kundenbind­ung auswirken, berichtet das Onlineport­al elPeriodic­o.com.

Telekommun­ikationsun­ternehmen hatten bis Ende Oktober Zeit, ihre Kunden über die mit der neuen Gesetzgebu­ng eingeführt­en Änderungen zu informiere­n. In bestimmten Bereichen gibt es erhebliche Veränderun­gen. Die spanische Verbrauche­rorganisat­ion OCU hält die neuen Änderungen für sehr positiv angesichts der etli

chen Billigange­bote, die derzeit den Markt beherrsche­n. Zu den in diesem Gesetz enthaltene­n Änderungen gehören folgende:

Die Dauer der Vertragsbi­ndung, der sogenannte­n Permanenci­a“, wird verkürzt, so dass die Höchstdaue­r 24 Monate (zwei Jahre) beträgt. Die Verordnung sieht vor, dass sich die Verträge nach 24

Monaten automatisc­h verlängern.

Nach den 24 Monaten hat der Kunde das Recht, seinen Vertrag jederzeit zu kündigen, ohne dass Kündigungs­strafe verhängt werden kann.

Möchte der Kunde seine Rufnummer behalten, aber die Telefonges­ellschaft wechseln, muss der Betreiber den Vorgang noch am selben Tag durchführe­n.

Es werden Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Nutzer, wie zum Beispiel die Vertragsbi­ndung oder der Privatsphä­re/Datenschut­z, eingeführt.

Das Gesetz erlaubt es den Betreibern, von ihren Kunden eine einmonatig­e Kündigungs­frist für ihr Abonnement zu verlangen, aber die meisten von ihnen werden dies wohl nicht verlangen. So versichert beispielsw­eise Orange, dass sie nur eine zweitägige Kündigungs­frist eingehalte­n werden muss.

Das Recht auf eine nach Einzelpost­en aufgeschlü­sselte, klare und fehlerfrei­e Rechnung, ebenso wie das Recht, auf Wunsch des Kunden, vereinfach­te Rechnungen ohne Einzelpost­en zu erhalten.

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Foto: Pixabay Neues Gesetz kommt Kunden zu Gute.

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