Handy-Verträge ändern sich
Ab November keine unbefristeten Verträge mehr und andere Neuigkeiten
Madrid – ds. Das neue allgemeine Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten, das als ley general 11/2022 de Telecomunicaciones, vor einigen Monaten im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde. Dabei wurden einige neue Funktionen eingeführt, die sich auf die Rechnungsstellung und die Kundenbindung auswirken, berichtet das Onlineportal elPeriodico.com.
Telekommunikationsunternehmen hatten bis Ende Oktober Zeit, ihre Kunden über die mit der neuen Gesetzgebung eingeführten Änderungen zu informieren. In bestimmten Bereichen gibt es erhebliche Veränderungen. Die spanische Verbraucherorganisation OCU hält die neuen Änderungen für sehr positiv angesichts der etli
chen Billigangebote, die derzeit den Markt beherrschen. Zu den in diesem Gesetz enthaltenen Änderungen gehören folgende:
Die Dauer der Vertragsbindung, der sogenannten Permanencia“, wird verkürzt, so dass die Höchstdauer 24 Monate (zwei Jahre) beträgt. Die Verordnung sieht vor, dass sich die Verträge nach 24
Monaten automatisch verlängern.
Nach den 24 Monaten hat der Kunde das Recht, seinen Vertrag jederzeit zu kündigen, ohne dass Kündigungsstrafe verhängt werden kann.
Möchte der Kunde seine Rufnummer behalten, aber die Telefongesellschaft wechseln, muss der Betreiber den Vorgang noch am selben Tag durchführen.
Es werden Maßnahmen zur Förderung der Rechte der Nutzer, wie zum Beispiel die Vertragsbindung oder der Privatsphäre/Datenschutz, eingeführt.
Das Gesetz erlaubt es den Betreibern, von ihren Kunden eine einmonatige Kündigungsfrist für ihr Abonnement zu verlangen, aber die meisten von ihnen werden dies wohl nicht verlangen. So versichert beispielsweise Orange, dass sie nur eine zweitägige Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
Das Recht auf eine nach Einzelposten aufgeschlüsselte, klare und fehlerfreie Rechnung, ebenso wie das Recht, auf Wunsch des Kunden, vereinfachte Rechnungen ohne Einzelposten zu erhalten.