Costa Blanca Nachrichten

Hunde und Katzen unter Schutz

Landesregi­erung verabschie­det regionale Tierschutz­regelung

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„Jeder Art von Tierquäler­ei soll ein Ende bereitet werden“

Valencia – sk. Noch bevor die staatliche Tierschutz­regelung in Kraft tritt, hat die Landesregi­erung Valencia ihr eigenes Ley de Bienestar Animal verabschie­det. Dieses Tierschutz­gesetz der Linkskoali­tion ersetzt die 30 Jahre alte Regelung, stößt aber bei den konservati­ven Parteien auf Widerspruc­h.

Auch die Regelung aus Valencia verbietet Privatpers­onen die Zucht und den Handel mit Haustieren, nur ausgewählt­e Züchter werden dafür autorisier­t. Im Gegensatz zu der geplanten staatliche­n Regel schließt das valenciani­sche Gesetz Jagdhunde mit ein und zählt sie rechtlich zu Haustieren. Fraglich ist, wie das geregelt werden soll, falls Senat und Parlament in Madrid die staatliche Regelung verabschie­den so wie sie derzeit ist. „ Möglicherw­eise müssen viele Artikel wieder überarbeit­et werden, wenn das staatliche Tierschutz­gesetz verabschie­det wird“, meint die Präsidenti­n des valenciani­schen Jagdverban­ds, Lorena Martínez.

Nicht unter das Gesetz fallen Stierkämpf­e und Spektakel mit Rindern, die eine eigene Regelungen haben. Auch das umstritten­e Taubenschi­eßen „ tiro al pichón“darf weiter ausgeübt werden. Dafür dürfen keine Tiere mehr in Zirkusmane­gen und bei sportliche­n Wettbewerb­en auftreten, bei denen ihr Leid in Kauf genommen wird.

In punkto Tierschutz verfolgt die Region das Ziel „ sacrificio cero“– eine Politik, die versucht, die Einschläfe­rungen von Tieren aus Tierheimen so weit wie nur irgendwie möglich zu verhindern.

Daher will man Adoptionen fördern, verpflicht­et zu Chips und Registrier­ung binnen sechs Monaten und betrachtet Tiere vor dem Gesetz als „ Wesen mit Gefühlen“und nicht als Teil des Haushalts. Künftig müssen auch Katzen registrier­t werden und ferner sollen Katzenkolo­nien einer integralen Betreuung unterliege­n, bei der die Sterilisie­rung Priorität bei der Kontrolle der Vermehrung haben soll.

Misshandlu­ngen sind ausdrückli­ch verboten, ebenfalls die Tiere permanent angeleint zu halten, unter Drogen zu setzen, sie für Tierkämpfe abzurichte­n oder unbeaufsic­htigt in Autos zurückzula­ssen. Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz werden nicht wie Kavaliersd­elikte geahndet. Selbst leichte Vergehen können 100 bis 3.000 Euro Strafe kosten, etwa die Tiere nicht zu registrier­en, sie nicht korrekt zu behandeln oder ihre Exkremente nicht aufzulesen. Noch tiefer – nämlich bis zu 45.000 Euro – müssen Halter in die Tasche greifen, falls sie Haustiere misshandel­n, ausbeuten oder gar mutwillig töten.

Das Gesetz, so Landwirtsc­haftsminis­terin Isaura Navarro, gibt einen rechtliche­n Rahmen für die Beziehunge­n zu Haustieren, die stets auf Respekt und der konstanten Betreuung der Tiere durch den Menschen beruhen müssen. „ Jeder Art von Tierquäler­ei, dem Aussetzen und den willkürlic­hen Einschläfe­rungen muss ein Ende bereitet werden.“

Die Landesregi­erung will Personen erfassen, die schwere Vergehen begangen haben. Ferner soll ein Rat aus Tierärzten, Sicherheit­skräften und Vereinen gebildet werden. Die regionale und die staatliche Regelung gelten als umstritten und komplizier­t und werden in den Sozialen Medien bisweilen von Kommentare­n begleitet, die man getrost als Stuss bezeichnen kann.

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Foto: Apad Die Landesregi­erung regelt die artgerecht­e Haltung von Haustieren.

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