Hunde und Katzen unter Schutz
Landesregierung verabschiedet regionale Tierschutzregelung
„Jeder Art von Tierquälerei soll ein Ende bereitet werden“
Valencia – sk. Noch bevor die staatliche Tierschutzregelung in Kraft tritt, hat die Landesregierung Valencia ihr eigenes Ley de Bienestar Animal verabschiedet. Dieses Tierschutzgesetz der Linkskoalition ersetzt die 30 Jahre alte Regelung, stößt aber bei den konservativen Parteien auf Widerspruch.
Auch die Regelung aus Valencia verbietet Privatpersonen die Zucht und den Handel mit Haustieren, nur ausgewählte Züchter werden dafür autorisiert. Im Gegensatz zu der geplanten staatlichen Regel schließt das valencianische Gesetz Jagdhunde mit ein und zählt sie rechtlich zu Haustieren. Fraglich ist, wie das geregelt werden soll, falls Senat und Parlament in Madrid die staatliche Regelung verabschieden so wie sie derzeit ist. „ Möglicherweise müssen viele Artikel wieder überarbeitet werden, wenn das staatliche Tierschutzgesetz verabschiedet wird“, meint die Präsidentin des valencianischen Jagdverbands, Lorena Martínez.
Nicht unter das Gesetz fallen Stierkämpfe und Spektakel mit Rindern, die eine eigene Regelungen haben. Auch das umstrittene Taubenschießen „ tiro al pichón“darf weiter ausgeübt werden. Dafür dürfen keine Tiere mehr in Zirkusmanegen und bei sportlichen Wettbewerben auftreten, bei denen ihr Leid in Kauf genommen wird.
In punkto Tierschutz verfolgt die Region das Ziel „ sacrificio cero“– eine Politik, die versucht, die Einschläferungen von Tieren aus Tierheimen so weit wie nur irgendwie möglich zu verhindern.
Daher will man Adoptionen fördern, verpflichtet zu Chips und Registrierung binnen sechs Monaten und betrachtet Tiere vor dem Gesetz als „ Wesen mit Gefühlen“und nicht als Teil des Haushalts. Künftig müssen auch Katzen registriert werden und ferner sollen Katzenkolonien einer integralen Betreuung unterliegen, bei der die Sterilisierung Priorität bei der Kontrolle der Vermehrung haben soll.
Misshandlungen sind ausdrücklich verboten, ebenfalls die Tiere permanent angeleint zu halten, unter Drogen zu setzen, sie für Tierkämpfe abzurichten oder unbeaufsichtigt in Autos zurückzulassen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden nicht wie Kavaliersdelikte geahndet. Selbst leichte Vergehen können 100 bis 3.000 Euro Strafe kosten, etwa die Tiere nicht zu registrieren, sie nicht korrekt zu behandeln oder ihre Exkremente nicht aufzulesen. Noch tiefer – nämlich bis zu 45.000 Euro – müssen Halter in die Tasche greifen, falls sie Haustiere misshandeln, ausbeuten oder gar mutwillig töten.
Das Gesetz, so Landwirtschaftsministerin Isaura Navarro, gibt einen rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zu Haustieren, die stets auf Respekt und der konstanten Betreuung der Tiere durch den Menschen beruhen müssen. „ Jeder Art von Tierquälerei, dem Aussetzen und den willkürlichen Einschläferungen muss ein Ende bereitet werden.“
Die Landesregierung will Personen erfassen, die schwere Vergehen begangen haben. Ferner soll ein Rat aus Tierärzten, Sicherheitskräften und Vereinen gebildet werden. Die regionale und die staatliche Regelung gelten als umstritten und kompliziert und werden in den Sozialen Medien bisweilen von Kommentaren begleitet, die man getrost als Stuss bezeichnen kann.