Regionalkommission bewilligt PGE
Klausel alleiniger Haftbarkeit könnte Strukturplan in die Knie zwingen
Dénia – ab. Es ist vollbracht: Dénia besitzt wieder einen gültigen und aktualisierten Flächennutzungsplan (PGOU), nachdem sich der Küstenort 20 Jahre lang mit zeitlich befristeten Notplänen behelfen musste. Mehrmals waren im Laufe dieser Zeit neu überarbeitete Städtebaunormen von Gerichten gekippt oder von der Landesregierung nicht anerkannt worden.
2015 begann schließlich die sozialistische Partei PSOE bei Übernahme der Stadtregierung mit der Ausarbeitung des Plan General Estructural (PGE), bei dem es sich um den Hauptbestandteil des Flächennutzungsplans handelt. Dieser wurde nun vergangenen Dienstag von der Comisión Territorial de Urbanismo (Regionalkommission für Städtebau) bewilligt. Sobald die Genehmigung im Gesetzesanzeiger von Valencias Landesregierung veröffentlicht ist, tritt er offiziell in Kraft. „ Nach 20 Jahren ist das ein historisches Ereignis“, sagte Baustadträtin Maria Josep Ripoll (PSOE), nachdem die Bewilligung durch die Regionalkommission bekannt gegeben worden war.
Dénias Regierungspartei PSOE hatte den PGE dank absoluter Mehrheit Anfang April verabschiedet, während die gesamte Opposition aus PP, Gent de Dénia und C’s dagegen stimmte. Die C’s gab wenige Tage später bekannt, den Plenarentscheid anfechten zu wollen, kurz darauf ließ auch die PP durch ihre Bürgermeisterkandidatin Pepa Font erklären, man werde gegen die PGE-Genehmigung
Verwaltungsklage einreichen. Beide Parteien nannten als Grund eine Klausel, an die die Generalitat ihre
Bewilligung des Strukturplans geknüpft hatte. Diese besagt, dass allein Dénias Stadtverwaltung für gerichtlich erwirkte Schadensersatzzahlungen aufzukommen hat, die der neue PGOU möglicherwei
se mit sich bringt.
Unterdessen beeilte sich die Regionalkommission, den PGE noch vor den Kommunal- und Landtagswahlen am 28. Mai in trockene Tücher zu bringen.
Dennoch ist es fraglich, ob damit der Weg für die städtebauliche Entwicklung in den kommenden Jahren gesichert sein wird, denn auch dieser Flächennutzungsplan könnte wie schon einige seiner Vorgänger zu Fall gebracht werden. Nicht nur durch die Entscheidung der Volkspartei, gegen den bewilligten PGE
Die Regionalkommission beeilte sich, den PGE vor den Wahlen zu genehmigen
vor Gericht zu ziehen. Auch die Vereinigung der Bauunternehmer kündigte bereits an, man werde gerichtliche Schritte gegen den Strukturplan einleiten, und selbst die Regierungspartei PSOE teilte mit: Sollte sich die Landesregierung nicht dazu bereit erklären, die Klausel der alleinigen Haftbarkeit zurückzunehmen, werde man dies über die Justiz einfordern. Die Gesetzgebung sehe diesbezüglich eine „ responsabilidad compartida“, eine geteilte Verantwortung, vor. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.