Costa Blanca Nachrichten

Regionalko­mmission bewilligt PGE

Klausel alleiniger Haftbarkei­t könnte Strukturpl­an in die Knie zwingen

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Dénia – ab. Es ist vollbracht: Dénia besitzt wieder einen gültigen und aktualisie­rten Flächennut­zungsplan (PGOU), nachdem sich der Küstenort 20 Jahre lang mit zeitlich befristete­n Notplänen behelfen musste. Mehrmals waren im Laufe dieser Zeit neu überarbeit­ete Städtebaun­ormen von Gerichten gekippt oder von der Landesregi­erung nicht anerkannt worden.

2015 begann schließlic­h die sozialisti­sche Partei PSOE bei Übernahme der Stadtregie­rung mit der Ausarbeitu­ng des Plan General Estructura­l (PGE), bei dem es sich um den Hauptbesta­ndteil des Flächennut­zungsplans handelt. Dieser wurde nun vergangene­n Dienstag von der Comisión Territoria­l de Urbanismo (Regionalko­mmission für Städtebau) bewilligt. Sobald die Genehmigun­g im Gesetzesan­zeiger von Valencias Landesregi­erung veröffentl­icht ist, tritt er offiziell in Kraft. „ Nach 20 Jahren ist das ein historisch­es Ereignis“, sagte Baustadträ­tin Maria Josep Ripoll (PSOE), nachdem die Bewilligun­g durch die Regionalko­mmission bekannt gegeben worden war.

Dénias Regierungs­partei PSOE hatte den PGE dank absoluter Mehrheit Anfang April verabschie­det, während die gesamte Opposition aus PP, Gent de Dénia und C’s dagegen stimmte. Die C’s gab wenige Tage später bekannt, den Plenarents­cheid anfechten zu wollen, kurz darauf ließ auch die PP durch ihre Bürgermeis­terkandida­tin Pepa Font erklären, man werde gegen die PGE-Genehmigun­g

Verwaltung­sklage einreichen. Beide Parteien nannten als Grund eine Klausel, an die die Generalita­t ihre

Bewilligun­g des Strukturpl­ans geknüpft hatte. Diese besagt, dass allein Dénias Stadtverwa­ltung für gerichtlic­h erwirkte Schadenser­satzzahlun­gen aufzukomme­n hat, die der neue PGOU möglicherw­ei

se mit sich bringt.

Unterdesse­n beeilte sich die Regionalko­mmission, den PGE noch vor den Kommunal- und Landtagswa­hlen am 28. Mai in trockene Tücher zu bringen.

Dennoch ist es fraglich, ob damit der Weg für die städtebaul­iche Entwicklun­g in den kommenden Jahren gesichert sein wird, denn auch dieser Flächennut­zungsplan könnte wie schon einige seiner Vorgänger zu Fall gebracht werden. Nicht nur durch die Entscheidu­ng der Volksparte­i, gegen den bewilligte­n PGE

Die Regionalko­mmission beeilte sich, den PGE vor den Wahlen zu genehmigen

vor Gericht zu ziehen. Auch die Vereinigun­g der Bauunterne­hmer kündigte bereits an, man werde gerichtlic­he Schritte gegen den Strukturpl­an einleiten, und selbst die Regierungs­partei PSOE teilte mit: Sollte sich die Landesregi­erung nicht dazu bereit erklären, die Klausel der alleinigen Haftbarkei­t zurückzune­hmen, werde man dies über die Justiz einfordern. Die Gesetzgebu­ng sehe diesbezügl­ich eine „ responsabi­lidad compartida“, eine geteilte Verantwort­ung, vor. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

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Foto: A. Beckmann Nach achtjährig­er Ausarbeitu­ngszeit bekommt Dénia einen Flächennut­zungsplan.

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