Alles genau geregelt
L’Alfàs del Pi erklärt Vorschriften für E-Roller – Verstöße können richtig teuer werden
L’Alfàs del Pi – fin. Wohl kaum ein Fahrzeug hat sich in den letzten Jahren so viele Feinde gemacht wie der E-Roller. Dass die Zweiräder, die an die Tretroller von einst erinnern, aber eben nicht getreten werden müssen, Fortbewegungsmittel sind und kein Spielzeug, darauf weist jetzt ausdrücklich die Ortspolizei in L’Alfàs del Pi hin – und droht gleichzeitig mit saftigen Geldbußen für Fahrer, die die Regeln missachten.
In einem dreisprachigen Flyer hat das Rathaus jetzt noch einmal kurz und knapp aufgeführt, was erlaubt ist und was verboten, die Prospekte liegen in städtischen Einrichtungen, Sportzentren, Schulen und Freizeiteinrichtungen aus. Wer möchte, kann sich den Zettel auch auf www.lalfas.es herunterladen. Die wichtigsten Punkte: ERoller dürfen nur auf Straßen oder Radwegen gefahren werden, auf Bürgersteigen, in Fußgängerzonen, in Unterführungen und Tunneln, Landstraßen, die zwei Städte miteinander verbinden und Autobahnen haben sie dagegen nichts zu suchen.
Übrigens gilt auch bei den Fahrern von E-Rollern: Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer, die Polizei kann im Zweifelsfall einen Test anordnen. Auch dürfen keine Kopfhörer getragen werden, eine zweite Person auf dem Roller ist
ebenso tabu wie ein angeleintes Haustier, und: Das Mindestalter für E-Roller-Fahrer liegt bei 15 Jahren, die höchste zulässige Geschwindigkeit innerorts bei 25 Kilometern pro Stunde.
Sicher und kompatibel
„ Wir müssen dafür sorgen, dass E-Roller sicher sind und kompatibel mit anderen Verkehrsteilneh
mern“, meint Sicherheitsstadtrat Toni Such, und betont, dass es nicht darum gehe, Geld durch Strafzettel zu machen, sondern „ die Fahrer aufzuklären“. Schließlich seien immer mehr E-Roller – und E-Bikes – unterwegs. Dennoch: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sind zwischen 60 und 500 Euro fällig, 200 Euro kostet das Handy am Steuer, Kopfhö
rer, Fahren ohne Helm oder reflektierende Kleidung im Dunkeln.
Ein paar Regeln gibt es auch für die Roller selbst: Sie müssen vorn ein weißes und hinten ein rotes Licht haben, außerdem eine Klingel und Blinker. Übrigens dürfen E-Roller nur auf Fahrrad- oder ähnlichen Parkplätzen abgestellt, niemals aber an Bäumen, Ampeln oder Laternen angekettet werden.