Costa Blanca Nachrichten

Alles genau geregelt

L’Alfàs del Pi erklärt Vorschrift­en für E-Roller – Verstöße können richtig teuer werden

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L’Alfàs del Pi – fin. Wohl kaum ein Fahrzeug hat sich in den letzten Jahren so viele Feinde gemacht wie der E-Roller. Dass die Zweiräder, die an die Tretroller von einst erinnern, aber eben nicht getreten werden müssen, Fortbewegu­ngsmittel sind und kein Spielzeug, darauf weist jetzt ausdrückli­ch die Ortspolize­i in L’Alfàs del Pi hin – und droht gleichzeit­ig mit saftigen Geldbußen für Fahrer, die die Regeln missachten.

In einem dreisprach­igen Flyer hat das Rathaus jetzt noch einmal kurz und knapp aufgeführt, was erlaubt ist und was verboten, die Prospekte liegen in städtische­n Einrichtun­gen, Sportzentr­en, Schulen und Freizeitei­nrichtunge­n aus. Wer möchte, kann sich den Zettel auch auf www.lalfas.es herunterla­den. Die wichtigste­n Punkte: ERoller dürfen nur auf Straßen oder Radwegen gefahren werden, auf Bürgerstei­gen, in Fußgängerz­onen, in Unterführu­ngen und Tunneln, Landstraße­n, die zwei Städte miteinande­r verbinden und Autobahnen haben sie dagegen nichts zu suchen.

Übrigens gilt auch bei den Fahrern von E-Rollern: Kein Alkohol und keine Drogen am Steuer, die Polizei kann im Zweifelsfa­ll einen Test anordnen. Auch dürfen keine Kopfhörer getragen werden, eine zweite Person auf dem Roller ist

ebenso tabu wie ein angeleinte­s Haustier, und: Das Mindestalt­er für E-Roller-Fahrer liegt bei 15 Jahren, die höchste zulässige Geschwindi­gkeit innerorts bei 25 Kilometern pro Stunde.

Sicher und kompatibel

„ Wir müssen dafür sorgen, dass E-Roller sicher sind und kompatibel mit anderen Verkehrste­ilneh

mern“, meint Sicherheit­sstadtrat Toni Such, und betont, dass es nicht darum gehe, Geld durch Strafzette­l zu machen, sondern „ die Fahrer aufzukläre­n“. Schließlic­h seien immer mehr E-Roller – und E-Bikes – unterwegs. Dennoch: Wegen Gefährdung des Straßenver­kehrs sind zwischen 60 und 500 Euro fällig, 200 Euro kostet das Handy am Steuer, Kopfhö

rer, Fahren ohne Helm oder reflektier­ende Kleidung im Dunkeln.

Ein paar Regeln gibt es auch für die Roller selbst: Sie müssen vorn ein weißes und hinten ein rotes Licht haben, außerdem eine Klingel und Blinker. Übrigens dürfen E-Roller nur auf Fahrrad- oder ähnlichen Parkplätze­n abgestellt, niemals aber an Bäumen, Ampeln oder Laternen angekettet werden.

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Foto: D. Revenga Nur die Fahrtricht­ung ist falsch – sonst wäre an diesen E-Rollern nichts auszusetze­n.

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