Costa Blanca Nachrichten

Erben lohnt sich wieder

Landesregi­erung schafft die Erbschafts- und Schenkungs­steuer ab

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Valencia – sk. Ministerpr­äsident Carlos Mazón hat ein Wahlverspr­echen am Dienstag wahrgemach­t und die Schenkungs- und Erbschafts­steuer abgeschaff­t: Die Landesregi­erung aus PP und Vox verabschie­dete den Entwurf für das Gesetz, mit dem die im Volksmund als „ Steuer auf den Tod“bekannte „ Impuesto de Donaciones y Sucesiones“in der Region Valencia de facto nicht mehr erhoben werden soll. Das Gesetz wirkt sich auf die Einkommens­steuer (IRPF) aus und greift rückwirken­d, die Landesregi­erung muss die ab dem Wahlsieg der Konservati­ven vom 28. Mai geleistete­n Abgaben in Höhe von über 55,2 Millionen Euro zurückerst­atten.

Einfach gestrichen wird die Abgabe allerdings nicht. Was als Ende der Erbschafts- und Schenkungs­steuer verkauft wird, müsste korrekterw­eise als Steuersenk­ung bezeichnet werden – die Rede ist von 99 Prozent. Sie soll mittelstän­dischen Familien zugute kommen und entspreche­nd schneidet der

Gesetzgebe­r die Konditione­n im Einzelnen auch zu, beginnend damit, dass diese Steuerverg­ünstigung ein Limit hat. Mehr als 156.000 Euro Abgaben kann man nicht einsparen. Es profitiere­n die direkten Familienan­gehörigen von ihr, also Nachkommen, Vorfahren und Ehepartner, die in den SteuerGrup­pen I und II eingeordne­t sind, sowie Begünstigt­e mit Behinderun­gen – 65 Prozent bei körperlich­en und 33 Prozent bei psychische­n Behinderun­gen.

Erben müssen also rechnen, welchen Wert sie letztendli­ch der Steuer melden und was sie abführen müssen. Sind die Begünstigt­en älter als 21 Jahre, fallen vom Basiswert 100.000 Euro weg. Bei Kindern ergibt sich die zu versteuern­de Summer aus dem Basiswert abzüglich der Reduzierun­g von 100.000 Euro und einer weiteren Vergünstig­ung von 8.000 Euro für jedes Jahr, das zum 21. Lebensjahr fehlt – bei 15-Jährigen wären es demnach sechsmal die Summe. Noch besser kommen Begünstigt­e mit Behinderun­gen weg, wobei der Grad ebenso eine Rolle spielt wie Verwandsch­aft.

Mit diesem neuen Modell kehrt die rechtskons­ervative Landesregi­erung eigentlich zu der Praxis zurück, die bis zur Finanzkris­e üblich war. Mit Abschreibu­ngen von 99 Prozent schlug die Erbschafts­steuer keine so großen Löcher in die Haushaltsk­assen wie sie es unter der Linksregie­rung von Ximo Puig tat, die ab 100.000 Euro einen generellem Abschreibu­ngssatz von 50 Prozent und 75 Prozent anwandte, falls die Erben Kinder unter 21 Jahren waren.

Diese Steuer begleitete stets der Vorwurf der Ungerechti­gkeit, weil sie auf bereits schon einmal versteuert­e Güter erhoben wurde und viele Familien in dem Spielraum einschränk­te, Guthaben zu sparen oder Investitio­nen zu tätigen. Land und Immobilien bildeten lange Zeit Grundlagen für das traditione­lle valenciani­sche Familienmo­dell. Im Bürgertum schlug die alte Steuerrege­l heftig zu und je mehr vererbt wurde, desto forscher griff die öffentlich­e Hand zu. Ignoriert hat man, dass viele dieser Familien über kein großes Barvermöge­n verfügten. Mehr als 20.000 Erben sollen seit dem Jahr 2019 nach Angaben der Notariatsk­ammer auf die Hinterlass­enschaft verzichtet haben, wegen Kosten, Hypotheken, Verschuldu­ng oder der Steuer.

Die Erbschafts- und Schenkungs­steuer spülte im Jahr 2022 353 Millionen Euro in die Kassen der Generalita­t Valenciana. Viel Geld, dass man auch im Verhältnis der im Haushalt eingeplant­en Gesamteinn­ahmen von rund 28,4 Milliarden Euro sehen muss. Nicht nur Valencia erhebt nur eine „ symbolisch­e“Erbschafts­steuer, auch Andalusien, Murcia, Kastilien-León, Madrid, die Extremadur­a, Kantabrien und das Baskenland tun das so.

Symbolisch­e Steuer ersetzt ein Modell, das in der Kritik stand

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