Erben lohnt sich wieder
Landesregierung schafft die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab
Valencia – sk. Ministerpräsident Carlos Mazón hat ein Wahlversprechen am Dienstag wahrgemacht und die Schenkungs- und Erbschaftssteuer abgeschafft: Die Landesregierung aus PP und Vox verabschiedete den Entwurf für das Gesetz, mit dem die im Volksmund als „ Steuer auf den Tod“bekannte „ Impuesto de Donaciones y Sucesiones“in der Region Valencia de facto nicht mehr erhoben werden soll. Das Gesetz wirkt sich auf die Einkommenssteuer (IRPF) aus und greift rückwirkend, die Landesregierung muss die ab dem Wahlsieg der Konservativen vom 28. Mai geleisteten Abgaben in Höhe von über 55,2 Millionen Euro zurückerstatten.
Einfach gestrichen wird die Abgabe allerdings nicht. Was als Ende der Erbschafts- und Schenkungssteuer verkauft wird, müsste korrekterweise als Steuersenkung bezeichnet werden – die Rede ist von 99 Prozent. Sie soll mittelständischen Familien zugute kommen und entsprechend schneidet der
Gesetzgeber die Konditionen im Einzelnen auch zu, beginnend damit, dass diese Steuervergünstigung ein Limit hat. Mehr als 156.000 Euro Abgaben kann man nicht einsparen. Es profitieren die direkten Familienangehörigen von ihr, also Nachkommen, Vorfahren und Ehepartner, die in den SteuerGruppen I und II eingeordnet sind, sowie Begünstigte mit Behinderungen – 65 Prozent bei körperlichen und 33 Prozent bei psychischen Behinderungen.
Erben müssen also rechnen, welchen Wert sie letztendlich der Steuer melden und was sie abführen müssen. Sind die Begünstigten älter als 21 Jahre, fallen vom Basiswert 100.000 Euro weg. Bei Kindern ergibt sich die zu versteuernde Summer aus dem Basiswert abzüglich der Reduzierung von 100.000 Euro und einer weiteren Vergünstigung von 8.000 Euro für jedes Jahr, das zum 21. Lebensjahr fehlt – bei 15-Jährigen wären es demnach sechsmal die Summe. Noch besser kommen Begünstigte mit Behinderungen weg, wobei der Grad ebenso eine Rolle spielt wie Verwandschaft.
Mit diesem neuen Modell kehrt die rechtskonservative Landesregierung eigentlich zu der Praxis zurück, die bis zur Finanzkrise üblich war. Mit Abschreibungen von 99 Prozent schlug die Erbschaftssteuer keine so großen Löcher in die Haushaltskassen wie sie es unter der Linksregierung von Ximo Puig tat, die ab 100.000 Euro einen generellem Abschreibungssatz von 50 Prozent und 75 Prozent anwandte, falls die Erben Kinder unter 21 Jahren waren.
Diese Steuer begleitete stets der Vorwurf der Ungerechtigkeit, weil sie auf bereits schon einmal versteuerte Güter erhoben wurde und viele Familien in dem Spielraum einschränkte, Guthaben zu sparen oder Investitionen zu tätigen. Land und Immobilien bildeten lange Zeit Grundlagen für das traditionelle valencianische Familienmodell. Im Bürgertum schlug die alte Steuerregel heftig zu und je mehr vererbt wurde, desto forscher griff die öffentliche Hand zu. Ignoriert hat man, dass viele dieser Familien über kein großes Barvermögen verfügten. Mehr als 20.000 Erben sollen seit dem Jahr 2019 nach Angaben der Notariatskammer auf die Hinterlassenschaft verzichtet haben, wegen Kosten, Hypotheken, Verschuldung oder der Steuer.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer spülte im Jahr 2022 353 Millionen Euro in die Kassen der Generalitat Valenciana. Viel Geld, dass man auch im Verhältnis der im Haushalt eingeplanten Gesamteinnahmen von rund 28,4 Milliarden Euro sehen muss. Nicht nur Valencia erhebt nur eine „ symbolische“Erbschaftssteuer, auch Andalusien, Murcia, Kastilien-León, Madrid, die Extremadura, Kantabrien und das Baskenland tun das so.
Symbolische Steuer ersetzt ein Modell, das in der Kritik stand