Costa Blanca Nachrichten

Haftpflich­t für Hunde kommt

Neues Tierschutz­gesetz mit Hunde-Haftpflich­t: Was für Versicheru­ngen es gibt, was für Kosten entstehen

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In Spanien tritt am 29. September das neue, vom Ministeriu­m für soziale Rechte und Agenda 2030 vorangetri­ebene, Tierschutz­gesetz in Kraft. Das wörtlich übersetzte „ Gesetz zum Tierwohl“, Ley de Bienestar Animal, richtet sich an Besitzer von Haustieren, da es den Umgang mit Hunden, Katzen und anderen Haustieren staatlich regelt. Ausgenomme­n davon sind allerdings die Jagdhunde. Im Rahmen dieses neuen Tierschutz­gesetzes werden alle Hundehalte­r verpflicht­et, eine Haftpflich­tversicher­ung abzuschlie­ßen sowie eine Schulung zum Thema Hundehaltu­ng zu absolviere­n. Und das sind nicht Wenige.

Laut der Studie Censos 2021 des Nationalen Verbands der Tierfutter­hersteller (ANFAAC) und Veterinäre soll es in Spanien mehr als 29 Millionen Haustiere geben. Hunde stellen mit etwa 9,3 Millionen den größten Anteil dar, gefolgt von Fischen, etwa 7,8 Millionen, und Katzen, etwa 5,8 Millionen.

Für Hundebesit­zer wird nun ab 29. September eine Haftpflich­tversicher­ung für Hunde, eine sogenannte seguro de responsabi­lidad civil, obligatori­sch. Meist deckt in

Spanien die Hausratver­sicherung (seguro de hogar) die zivilrecht­liche Haftung für die Haltung eines Haustiers mit ab. Nichtsdest­otrotz rät es sich abzuklären, ob sie die neuen gesetzlich­en Auflagen auch erfüllt. Die Haftpflich­tversicher­ung kommt für Schäden auf, die ein Hundehalte­r Dritten zufügen kann. Bei diesen Schäden kann es sich um Sachschäde­n handeln oder um Körperverl­etzung, etwa durch einen Biss. Nach Angaben des Versicheru­ngsverglei­ch-Portals Rastreator deckt die Hunde-Haftpflich­tversicher­ung die zivilrecht­liche Haftung des Hundehalte­rs und die des gelegentli­chen Halters, etwa wenn eine andere Person als der Besitzer mit dem Tier spazieren geht. Die Versicheru­ngssumme hängt von der jeweiligen Versicheru­ngsgesells­chaft ab, von der Rasse, meist auch Alters des Hundes und deckt sowohl Personen- als auch Sachschäde­n ab. Im Allgemeine­n beträgt die Deckungssu­mme zwischen 60.000 und 300.000 Euro.

Ist eine Haftpflich­tversicher­ung für alle Hunde obligatori­sch?

Ja, ab dem 29. September ist eine Haftpflich­tversicher­ung, unabhängig von der Rasse, für jeden Hund, egal welchen Alters, obligatori­sch. Vor Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes galt dies nur für potenziell gefährlich­e Hunderasse­n.

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Für Hundehalte­r gelten mit dem neuen Tierschutz­gesetz viele neue Vorschrift­en.

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