Modelo 210 steht an
Expertin erklärt wie das Formular zur Nichtresidentensteuer auszufüllen ist und was man benötigt
Kerstin Stephanie Larisch Steuerberaterin
anderen, ohne Zertifikat, gehen mit dem ausgedruckten Formular zur Bank. Das Modelo selbst wird online unter folgendem Kurzlink ausgefüllt: https://bit.ly/2RCX131.
Die Bereiche mit dem Schloss sind Steuerberatern oder Inhabern eines Zertifikates vorbehalten. Alle anderen benutzen den Punkt Predeclaración und wählen dort den Veranlagungszeitraum aus (Devengos). Man erklärt immer ein Jahr zurück, also jetzt 2022.
NIE- Nummer
Katasternummer (steht auf dem IBI – Beleg)
Katasterwert
Último año de revisión – Das Jahr der letzten Revision. Wenn Sie diese Angabe nicht finden, kann man dies auf der folgenden Website abrufen: http://www.cata stro.meh.es/esp/ponencia_valo res.asp. Das Dropdown-Menü „ Año ponencia“unverändert lassen, also „ Todos los años“. Dropdown-Menü „ Provincia“: Bitte hier Ihre Provinz angeben. Eingabefeld „ Municipio“: Geben Sie hier die Gemeinde an, in welcher Ihre
Immobilie steht. Achten Sie auf eine korrekte Schreibweise. Alternativ können sie den Ort freilassen und nach dem Klick auf „ Consultar“werden Ihnen alle Orte der Provinz angezeigt. Unter „ Año efecto“steht das Jahr der letzten Revision.
Deutsche und spanische Anschrift
Wichtig, jeder Eigentümer erklärt seinen Anteil. Bei Ehepaaren, welche je zu 50 Prozent Besitzer sind, deklariert jeder auch 50 Prozent der Gesamtsumme. Bei Kombinationen mit nacktem Eigentum und Nießbrauchrecht ist nur der Nießbraucher verpflichtet, die Erklärung zu machen – nicht derjenige, dem das nackte Eigentum gehört.
War der Kauf oder gar Verkauf der Immobilie in dem Deklarationsjahr, teilt man den Katasterwert durch 360 und multipliziert mit den tatsächlichen Tagen. Ausgehend von dem neuen Wert rechnet man dann einfach weiter.
Datum der letzten Revision des Katasters ist entscheidend
Ab dem (inzwischen verjährten) Veranlagungszeitraum 2015 gilt: Wenn die Gemeinde innerhalb der letzten zehn Jahre in Bezug auf das Veranlagungsjahr eine Revision (Neubewertung der Katasterwerte) hatte, werden 1,1 Prozent angewendet. Ansonsten ist mit 2 Prozent zu rechnen.
Das heißt: Sie erklären jetzt 2022, wurden die Katasterwerte der Gemeinde zuletzt ab 2012 festgesetzt, rechnen Sie mit 1,1 Prozent – war es davor (bis 2010) rechnen Sie mit zwei Prozent.
Steuersatz
Bei Eigentümern mit Erstwohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder Island und Norwegen wird ab dem Veranlagungszeitraum (VAZ) 2016 mit 19 Prozent gerechnet. Für alle anderen (zum Beispiel Schweiz) gilt 24 Prozent.