Costa Blanca Nachrichten

IRPF-Termine stehen fest

Die wichtigste­n Termine sowie Abzugsmögl­ichkeiten bei der Einkommens­teuererklä­rung IRPF für das Jahr 2023

- Wer ist verpflicht­et?

Daniela Schlicht

Smartphone-App zum Überprüfen, Ändern und Bestätigen abrufen und einreichen. Eine Terminvere­inbarung ist nicht erforderli­ch, aber um überhaupt auf den Borrador zugreifen zu können, braucht es, um sich „ ausweisen“zu können, einen elektronis­chen

Personalau­sweis (DNI electrónic­o), ein elektronis­ches Zertifikat (certificad­o digital), eine Cl@vePIN oder eine Referenznu­mmer (número de referencia). Die Referenznu­mmer steht beim Kästchen 505 der letztjähri­gen Steuererkl­ärung.

Wer die „ Renta 2023“telefonisc­h abwickeln möchte, kann dies ab dem 7. Mai tun. Dafür muss ein Termin mit dem Finanzamt vereinbart werden. Terminanfr­agen sind vom 29. April bis 28. Juni möglich. Einige Wochen später, ab dem 3. Juni, können Steuerzahl­er die Einkommens­teuererklä­rung dann persönlich in einer Außenstell­e der Agencia Tributaria oder einer Einrichtun­g, mit der die Steuerbehö­rde zusammenar­beitet, abgeben. Anmeldunge­n für einen persönlich­en Termin sind hier vom 29. Mai bis 28. Juni möglich.

Termine können allgemein über das Internet oder unter den folgenden Telefonnum­mern vereinbart werden: 915 357 326 /

901 121 224 oder 915 530 071 / 901 223 344.

Der letzte Tag, an dem die Steuererkl­ärung mit Lastschrif­tverfahren eingereich­t werden kann, ist Dienstag, 26. Juni. Für die übrigen Steuererkl­ärungen endet die Abgabefris­t nur ein paar Tage später: am Montag, 1. Juli.

Die Verpflicht­ung zur Abgabe der Steuererkl­ärung hängt von dem Jahreseink­ommen und der Anzahl der Arbeitgebe­r ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2023 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler (oder weniger als 22.000 Euro aber mehr als 1.500 Euro von weiteren Lohnzahler­n bekommen hat) oder mehr als 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahler­n erhalten hat, muss die Einkommens­teuererklä­rung in diesem Jahr abgeben. Das Gleiche gilt beispielsw­eise für Rentenbezi­eher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeit­ig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „ zwei Lohnzahler“.

Ab diesem Jahr sind auch

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Foto: O. McIntyre Steuererkl­ärung per Smartphone-App.

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