IRPF-Termine stehen fest
Die wichtigsten Termine sowie Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung IRPF für das Jahr 2023
Daniela Schlicht
Smartphone-App zum Überprüfen, Ändern und Bestätigen abrufen und einreichen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, aber um überhaupt auf den Borrador zugreifen zu können, braucht es, um sich „ ausweisen“zu können, einen elektronischen
Personalausweis (DNI electrónico), ein elektronisches Zertifikat (certificado digital), eine Cl@vePIN oder eine Referenznummer (número de referencia). Die Referenznummer steht beim Kästchen 505 der letztjährigen Steuererklärung.
Wer die „ Renta 2023“telefonisch abwickeln möchte, kann dies ab dem 7. Mai tun. Dafür muss ein Termin mit dem Finanzamt vereinbart werden. Terminanfragen sind vom 29. April bis 28. Juni möglich. Einige Wochen später, ab dem 3. Juni, können Steuerzahler die Einkommensteuererklärung dann persönlich in einer Außenstelle der Agencia Tributaria oder einer Einrichtung, mit der die Steuerbehörde zusammenarbeitet, abgeben. Anmeldungen für einen persönlichen Termin sind hier vom 29. Mai bis 28. Juni möglich.
Termine können allgemein über das Internet oder unter den folgenden Telefonnummern vereinbart werden: 915 357 326 /
901 121 224 oder 915 530 071 / 901 223 344.
Der letzte Tag, an dem die Steuererklärung mit Lastschriftverfahren eingereicht werden kann, ist Dienstag, 26. Juni. Für die übrigen Steuererklärungen endet die Abgabefrist nur ein paar Tage später: am Montag, 1. Juli.
Die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung hängt von dem Jahreseinkommen und der Anzahl der Arbeitgeber ab, von denen das Einkommen stammt. Wer im Jahr 2023 mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Lohnzahler (oder weniger als 22.000 Euro aber mehr als 1.500 Euro von weiteren Lohnzahlern bekommen hat) oder mehr als 15.000 Euro von zwei oder mehr Lohnzahlern erhalten hat, muss die Einkommensteuererklärung in diesem Jahr abgeben. Das Gleiche gilt beispielsweise für Rentenbezieher. Wer eine staatliche Rente erhält und gleichzeitig ein Haus vermietet, fällt in die Gruppe der „ zwei Lohnzahler“.
Ab diesem Jahr sind auch