Kein Ersatz bei Streik
Fall von höherer Gewalt
Berlin – dpa/tmn. Ein Streik des Bodenpersonals am Flughafen ist laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Fall von höherer Gewalt. Reisenden steht keine Entschädigung nach der EUFluggastrechte-Verordnung zu, wenn ihr Flug streikbedingt ausfällt oder sich um mehr als drei Stunden verspätet. Das gilt aber unter der Bedingung, dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um die Folgen zu minimieren. Außerdem muss sie eine alternative Beförderung ermöglichen, etwa durch eine Umbuchung.