Hypothek für das Oberste Gericht
Urteil über Hypothekensteuer – Supremo stellt seinen eigenen Rechtsspruch in Frage
Madrid – sk. Der Oberste Gerichtshof (TS) hat eine Rolle rückwärts gemacht und sein eigenes Urteil in Frage gestellt. Erst entschied das Tribunal Supremo in einem bahnbrechenden Urteilsspruch zugunsten von Hauskäufern, dass die Bank – und nicht wie bisher der Kunde – die Steuern für die notarielle Beurkundung der Hypotheken abführen muss. Hauskäufer jubelten, die Börsenkurse der Banken aber brachen teilweise um mehr als sieben Prozent ein. Und nur 24 Stunden später kündigte das Gericht eine Überprüfung seiner eigenen Entscheidung an. Dieses Ergebnis wird für Freitag, 5. November, erwartet.
Die Kapriole hat weite Kreise gezogen: Gerichte setzten Urteilssprüche über Abgabenstreitigkeiten mit Banken erst einmal aus, Banken ignorierten das erste Urteil und belasteten ihre Kunden weiterhin, über Online-Plattformen zahlreicher Kreditinstitute ließen sich Hypotheken simulieren, aber nicht abschließen. Banken, Notare und Gerichte klagten über die Rechtsunsicherheit, Verbraucherschutzverbände riefen zu Kundgebungen auf.
Die zweite Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs will sich erneut mit der Frage befassen, da das Urteil „enorme wirtschaftliche und soziale Auswirkungen“nach sich zieht, teilte Kammer-Präsident Luis María Díez-Picazo mit. Die Ratingagentur Moody’s schätzte, dass eine solche Entscheidung bei den zu erwartenden Rückforderungen eine Belastung von mindestens vier Milliarden Euro bedeuten könnte. Der Verband zum Schutz der Bankkunden (Asufin) sprach sogar von über 30 Milliarden Euro. Zumal der Spruch auch rückwirkend zur Anwendung kommen könnte.
Entscheidung am 5. November
Nun hat das Urteil bis 5. November erst mal keine rechtliche Wirkung. Rechtsberater warnen Kunden davor, bis dahin Verträge mit Klauseln zu unterschreiben, die womöglich spätere Rückforderungsansprüche für Immobilienkäufer ausschließen. In Spanien werden pro Monat im Schnitt 40.000 Hypotheken abgeschlossen. Presseberichten wie etwa von „El País“zufolge halten alle großen Bankinstitute an der bisherigen Praxis fest und wollen Kunden weiterhin mit der umstrittenen Abgabe belasten – bis zu einer anderslautenden Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt BOE.
Die Geldinstitute ließen auch durchblicken, dass sie selbst bei einem Urteil zugunsten der Kunden die entstehenden Verluste durch Erhöhungen kompensieren würden. Im Gespräch scheint eine Erhöhung des Differentials zum Leitzins Euribor. Die Rechnung würden letztendlich die Kunden bezahlen.
Der Oberste Gerichtshof hatte in seinem ersten Urteil argumentiert, an der Beurkundung eines Kreditvertrags sei das Geldhaus für den Fall eines Ausfalls der Rückzahlungen interessiert. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass der Kunde dafür zahlen müsse.