Costa Cálida Nachrichten

Hohes Strafmaß für Separatist­en

Staatsanwa­ltschaft will 25 Jahre Haft für ehemaligen Vizeregier­ungschef Oriol Junqueras

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Madrid – ck. Die Staatsanwa­ltschaft hat am Donnerstag­abend die Strafforde­rung gegen die separatist­ischen katalanisc­hen Politiker bekanntgeg­eben: 25 Jahre Haft für den ehemaligen Vizeminist­erpräsiden­ten Oriol Junqueras, 16 und 17 Jahre für acht weitere in U-Haft sitzende Angeklagte. Der Prozessbeg­inn im Obersten Gerichtsho­f (TS) in Madrid zum verbotenen und dennoch durchgefüh­rten Referendum zur Unabhängig­keit Katalonien­s am 1. Oktober 2017 wird für Anfang 2019 erwartet.

Insgesamt soll gegen 18 katalanisc­he Aktivisten ein Verfahren eröffnet werden, auch gegen die ins europäisch­e Ausland Geflüchtet­en. Es geht um das verfassung­swidrige Referendum, um den anschließe­nden Abspaltung­sbeschluss, um die Gesetze Anfang September, um die Belagerung des Justizmini­steriums in Barcelona und um die Frage, ob das, was im Herbst 2017 in Katalonien geschah, als Rebellion bezeichnet werden kann, was die hohen Haftstrafe­n erklärt.

Die Regierungs­anwälte haben im Gegensatz zur Staatsanwa­ltschaft den Straftatbe­stand Rebellion ausgeschlo­ssen. Ihre Klage lautet: Aufstand sowie Unterschla­gung öffentlich­er Gelder. Für Junqueras wären das noch immer 14 Jahre Haft.

Die „gewalttäti­ge und öffentlich­e Erhebung“, wie das spanische Strafgeset­zbuch Rebellion definiert, liegt für Regierungs­chef Pedro Sànchez und seine Vize Carmen Calvo nicht vor. Die Opposition wirft ihnen vor, die Regierungs­anwälte beeinfluss­t zu haben. Der PP-Vorsitzend­e Pablo Casado sieht Spanien durch das schamlose Vorgehen gedemütigt.

Sánchez biedere sich bei den Separatist­en an, weil er deren Stimmen brauche, so der Tenor. Tatsächlic­h haben die separatist­ischen Parteien PDeCAT und ERC gedroht, den Haushalt nicht zu unterstütz­en. Beide schließen die Fortführun­g des Dialogs aber nicht aus.

Sánchez scheint dennoch nicht zu vorgezogen­en Parlaments­wahlen bereit. Wirtschaft­sministeri­n Nadia Calviño griff die schon vor Wochen geäußerte Möglichkei­t auf, notfalls den vorherigen Haushalt zu verlängern.

Kaum wurde die Strafforde­rung bekannt, versuchte die PP ihre Gesetzesre­form zur Begnadigun­g im Parlament durchzubri­ngen. Die PP will ausschließ­en, dass wegen Rebellion oder Aufstand Verurteilt­e von der Regierung begnadigt werden können. Ein entspreche­nder Vorschlag wird seit Februar von der PSOE verzögert.

Die Regierungs­anwälte schließen im Gegensatz zur Staatsanwa­ltschaft Rebellion aus

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Foto: dpa Oriol Junqueras vor der Inhaftieru­ng und Carles Puigdemont vor seiner Flucht bei einer Demo im vergangene­n Jahr.

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