Hohes Strafmaß für Separatisten
Staatsanwaltschaft will 25 Jahre Haft für ehemaligen Vizeregierungschef Oriol Junqueras
Madrid – ck. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstagabend die Strafforderung gegen die separatistischen katalanischen Politiker bekanntgegeben: 25 Jahre Haft für den ehemaligen Vizeministerpräsidenten Oriol Junqueras, 16 und 17 Jahre für acht weitere in U-Haft sitzende Angeklagte. Der Prozessbeginn im Obersten Gerichtshof (TS) in Madrid zum verbotenen und dennoch durchgeführten Referendum zur Unabhängigkeit Kataloniens am 1. Oktober 2017 wird für Anfang 2019 erwartet.
Insgesamt soll gegen 18 katalanische Aktivisten ein Verfahren eröffnet werden, auch gegen die ins europäische Ausland Geflüchteten. Es geht um das verfassungswidrige Referendum, um den anschließenden Abspaltungsbeschluss, um die Gesetze Anfang September, um die Belagerung des Justizministeriums in Barcelona und um die Frage, ob das, was im Herbst 2017 in Katalonien geschah, als Rebellion bezeichnet werden kann, was die hohen Haftstrafen erklärt.
Die Regierungsanwälte haben im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft den Straftatbestand Rebellion ausgeschlossen. Ihre Klage lautet: Aufstand sowie Unterschlagung öffentlicher Gelder. Für Junqueras wären das noch immer 14 Jahre Haft.
Die „gewalttätige und öffentliche Erhebung“, wie das spanische Strafgesetzbuch Rebellion definiert, liegt für Regierungschef Pedro Sànchez und seine Vize Carmen Calvo nicht vor. Die Opposition wirft ihnen vor, die Regierungsanwälte beeinflusst zu haben. Der PP-Vorsitzende Pablo Casado sieht Spanien durch das schamlose Vorgehen gedemütigt.
Sánchez biedere sich bei den Separatisten an, weil er deren Stimmen brauche, so der Tenor. Tatsächlich haben die separatistischen Parteien PDeCAT und ERC gedroht, den Haushalt nicht zu unterstützen. Beide schließen die Fortführung des Dialogs aber nicht aus.
Sánchez scheint dennoch nicht zu vorgezogenen Parlamentswahlen bereit. Wirtschaftsministerin Nadia Calviño griff die schon vor Wochen geäußerte Möglichkeit auf, notfalls den vorherigen Haushalt zu verlängern.
Kaum wurde die Strafforderung bekannt, versuchte die PP ihre Gesetzesreform zur Begnadigung im Parlament durchzubringen. Die PP will ausschließen, dass wegen Rebellion oder Aufstand Verurteilte von der Regierung begnadigt werden können. Ein entsprechender Vorschlag wird seit Februar von der PSOE verzögert.
Die Regierungsanwälte schließen im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Rebellion aus