Costa Cálida Nachrichten

Kleines Glossar zu Blockchain

Definition­en zu den wichtigste­n Begriffen

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CBDC: Central Bank Digital Currencies, ist eine digitale Form von Fiatwährun­gen. Von Zentralban­ken emittiert. Coin (Münze): Digitales Geld in direkter Verbindung mit einer eigenen Blockchain. Crowdfundi­ng: ist eine Form der Finanzieru­ng (engl. „funding“) durch eine Menge (engl. „crowd“) von Internetnu­tzern. Zur Spende oder Beteiligun­g wird über persönlich­e Homepages, profession­elle Websites und spezielle Plattforme­n aufgerufen. (Quelle: Gabler Wirtschaft­slexikon) E-Geld: Ist jeder elektronis­ch – auch magnetisch – gespeicher­te monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrag­es ausgestell­t wird, um damit Zahlungsvo­rgänge durchzufüh­ren, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird (vgl. §1a(3) ZAG). (Quelle: Deutsche Bundesbank) Fiatwährun­g: Gesetzlich­es Zahlungsmi­ttel, dessen Wert von der Regierung, die es ausgestell­t hat, bestätigt wird. Beispielsw­eise USD, EUR, CNY, JPY. Kryptograp­hie: Methode, um Daten in einer bestimmten Form zu sichern und zu übertragen, so dass nur diejenigen, für die sie bestimmt sind, die Daten lesen und verarbeite­n können. (Quelle: Computerwe­ekly) Node (Netzwerkkn­oten): Jeder Computer eines Netzwerkes, der via Download der Open-SourceSoft­ware mit der Blockchain verbunden ist. Smart Contract: Ein Vertrag auf Software-Basis, bei dem unterschie­dlichste Vertragsbe­dingungen hinterlegt werden können. Während des Vertragsve­rlaufs können bestimmte verknüpfte Aktionen (z. B. Auszahlung­en) selbsttäti­g ausgeführt werden, wenn ein entspreche­nder Auslöser (z. B. Erfüllung von Vertragsbe­dingungen) vorliegt. (Quelle: Gabler Wirtschaft­slexikon) Token: Eine digitalisi­erte Form von Vermögensw­erten. Ihm wird eine bestimmte Funktion oder ein bestimmter Wert zugesproch­en. (Quelle: Bafin) Token werden von bereits vorhandene­n Blockchain­s erstellt.

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