Kleines Glossar zu Blockchain
Definitionen zu den wichtigsten Begriffen
CBDC: Central Bank Digital Currencies, ist eine digitale Form von Fiatwährungen. Von Zentralbanken emittiert. Coin (Münze): Digitales Geld in direkter Verbindung mit einer eigenen Blockchain. Crowdfunding: ist eine Form der Finanzierung (engl. „funding“) durch eine Menge (engl. „crowd“) von Internetnutzern. Zur Spende oder Beteiligung wird über persönliche Homepages, professionelle Websites und spezielle Plattformen aufgerufen. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon) E-Geld: Ist jeder elektronisch – auch magnetisch – gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird (vgl. §1a(3) ZAG). (Quelle: Deutsche Bundesbank) Fiatwährung: Gesetzliches Zahlungsmittel, dessen Wert von der Regierung, die es ausgestellt hat, bestätigt wird. Beispielsweise USD, EUR, CNY, JPY. Kryptographie: Methode, um Daten in einer bestimmten Form zu sichern und zu übertragen, so dass nur diejenigen, für die sie bestimmt sind, die Daten lesen und verarbeiten können. (Quelle: Computerweekly) Node (Netzwerkknoten): Jeder Computer eines Netzwerkes, der via Download der Open-SourceSoftware mit der Blockchain verbunden ist. Smart Contract: Ein Vertrag auf Software-Basis, bei dem unterschiedlichste Vertragsbedingungen hinterlegt werden können. Während des Vertragsverlaufs können bestimmte verknüpfte Aktionen (z. B. Auszahlungen) selbsttätig ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Auslöser (z. B. Erfüllung von Vertragsbedingungen) vorliegt. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon) Token: Eine digitalisierte Form von Vermögenswerten. Ihm wird eine bestimmte Funktion oder ein bestimmter Wert zugesprochen. (Quelle: Bafin) Token werden von bereits vorhandenen Blockchains erstellt.