Hypothekengesetz in Kraft
Mehr Transparenz und Schutz für Darlehensnehmer
Madrid – sk. Wer sich auf eine Hypothek einlässt, soll besser im Bilde darüber sein, was auf ihn zukommt. Mit dem Ziel ist das neue Hypothekengesetz am Sonntag in Kraft getreten. Diese Reform des Ley de Crédito Immobiliario sieht vor, dass Kunden die Kenntnis über den Vertragsinhalt bescheinigen. Mit dem Pendant zur in Deutschland seiner Zeit umstrittenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie sollen die Rechtssicherheit erhöht und die ausufernden juristischen Auseinandersetzungen etwa über die Mindestzinsklausel cláusula suelo oder die Kosten für den Abschluss des Hypothekenvertrags künftig vermieden werden.
Darlehensnehmern wird ein Zeitraum von zehn Tagen von der Aushändigung des Hypothekenvertrags
DAX 30
bis zu seiner Unterzeichnung vor dem Notar gewährt, um sich über den Vertragsinhalt genau zu informieren. Die von Gerichten als rechtswidrig eingestuften Klauseln dürfen gar nicht mehr ins Vertragswerk einfließen.
Überhaupt kommen nur noch Klauseln zur Anwendung, die in einem entsprechenden Register aufgeführt sind. Die Banken müssen Kunden Informationen über Hypotheken und damit auch Vergleichsmöglichkeiten zu den Angeboten anderer Kreditinstitute zukommen lassen, die das Formular namens Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite aufführt. Spanien kommt mit dem Gesetz vor allem EU-Vorgaben nach – mit einer Verspätung von über drei Jahren. Diese Vorgaben bringen gewisse Vorteile für Darlehensnehmer. So werden etwa die Kommissionen für die vorzeitige Amortisierung der Schulden ebenso sinken wie die Verzugszinsen. Die Zwangsenteignung wegen Nichtzahlung wird Banken künftig schwerer fallen.
Wie in Deutschland aber auch, erschwert dieses Gesetz aufgrund der Vorgaben bezüglich der Kreditwürdigkeit jungen Leuten und Senioren den Zugang zum Eigenheim. Wohl ist auch damit zu rechnen, dass die Banken die Mehrkosten durch höhere Zinsen ausgleichen.
DOW JONES
Gesetz erschwert jungen Leuten und Senioren Zugang zum Eigenheim