Immobilienpreise steigen wieder
Über die Preissituation spanischer Wohnobjekte und was beim Erben zu beachten ist
Das spanische Institut für Statistik (INE) hat sich der Immobiliensituation der letzten Jahre angenommen und hierbei einmal die Preisentwicklung dargestellt. Außerdem hat es die preisliche Sonderentwicklung von Gebraucht- wie auch von Neubauimmobilien statistisch dargestellt. Diese Statistik zeichnet die Preisentwicklung der letzten vier Jahre nach. Ständig steigende Immobilienpreise sind das Ergebnis, insbesondere im Jahr 2018.
Eine gute Nachricht für Immobilienbesitzer mit Verkaufsabsichten, denen lange Jahre die Immobilienkrise im Nacken saß und Verkäufe zu akzeptabel erscheinenden Bedingungen häufig unmöglich machte. Allerdings liegt das aktuelle Preisniveau trotz der jetzigen höheren Preise allgemein noch etwa 25 Prozent unter den Preisen vor Beginn der Immobilienkrise im Jahr 2007.
Situation bei Erb-Immobilien
In vielen Fällen hat das lange Warten auf einen Käufer dazu geführt, dass der Eigentümer zwischenzeitlich verstorben ist. Wir beobachten in diesen Fällen, dass oft Unkenntnis darüber besteht, wie beim Tod des Eigentümers seitens der Erben zu verfahren ist. Nur wenige wissen, dass eine internationale Sterbeurkunde nicht ausreichend ist, um seitens der Erben den Verkauf durchzuführen. Es bedarf in der Regel zunächst der Umschreibung des Eigentums auf den oder die Erben, ausnahmsweise – nämlich, wenn der Käufer einverstanden ist – können Erbschaft- und Verkauf in einer Urkunde vollzogen werden.
Liegt ein notarielles Testament des Erblassers vor, kann dieses nach entsprechender gerichtlicher oder in Spanien notarieller Eröffnung, Vornahme der beglaubigten Übersetzung in die spanische Sprache und Anbringung der Apostille als Erwerbstitel ausreichen. In den meisten anderen Fällen ist ein Europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen. Grundsätzlich reichen auch ein deutscher Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis, als Übertragungstitel aus.
Nähere Einzelheiten über die rechtliche Lage und Lösungsvorschläge bei spanischen Immobilienerbschaften finden sich in dem Ratgeber von Löber/Huzel „Erben und Vererben in Spanien“, der in 5. Auflage vorliegt. Er behandelt zugleich auch die Situation nach Einführung und Inkrafttreten der Europäischen Erbverordnung. Das Buch enthält als Anlage sowohl die EU-Erbrechtsverordnung als auch eine deutsche Übersetzung des spanischen Erbschaftsteuergesetzes. Auch findet man Testamentsmuster und Checklisten für Erbfälle in Spanien. Das mit 296 Seiten ausführliche Standardwerk ist zum Preis von 48 Euro erhältlich über alle Buchhandlungen, aber auch direkt bei der Verlagsauslieferung W. Jenior, Kassel, EMail: EditionSpanien@aol.de, 0049 561-7391621, Fax 0049 561-774148.
Steuerliche Gesichtspunkte
Ist ein Verkauf der Immobilie geplant, so unterliegt zu Lasten des Verkäufers der gegenüber dem Einstandspreis eventuell erzielte Veräußerungsgewinn abzüglich entstandener Erwerbskosten der Einkommensbesteuerung beziehungsweise der NichtresidentenEinkommensteuer. Ist der Verkäufer ein sogenannter No-Residente mit gewöhnlichem Wohnsitz im Ausland, so ist die Zahlung des Kaufpreises zu splitten. Der Käufer hat in diesem Fall auf das spanische Einkommensteuerkonto des Verkäufers drei Prozent des auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Teil des Kaufpreises zu zahlen. Lediglich der Rest geht an den nicht-residenten Verkäufer. Die beiden Autoren dieses Beitrags sind Partner der Löber Steinmetz & García Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main, Köln, Palma de Mallorca und Tenerife,
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