Aus der historie Illegalisierung der baskischen Batasuna
Am 27. Juni 2002 trat in Spanien ein neues Parteiengesetz in Kraft, welches darauf abzielte, die separatistische baskische Partei Herri Batasuna zu verbieten. Neun Monate später wurde die als politischer Arm der ETA geltende Formation tatsächlich vom Obersten Gerichtshof für illegal erklärt.
Das neue Parteiengesetz reformierte das vorherige, das im Jahr 1978 erlassen worden war, um die während der Franco-Diktatur verbotenen Parteien zu legalisieren. Dieses regelte indes nur unzureichend die Grenzen, die von den Parteien in einem demokratischen System einzuhalten waren.
Im April 2002 legte die Regierung von José María Aznar dem Kongress daher eine Reform des Parteiengesetzes vor. Die Gesetzesreform, die vom Staatsrat und vom Generalrat der Justiz positiv beschieden wurde, sollte ein Verbot von Parteien ermöglichen, die zur Verfolgung ihrer Ziele verfassungsfeindliche Mittel anwenden.
Im Parlament fand das neue Parteiengesetz einen breiten Rückhalt und wurde mit 95 Prozent der Stimmen abgesegnet, da neben PP und PSOE auch einige regionale Parteien dafür votierten. Dagegen stimmten lediglich 16 Abgeordnete mehrerer linker, baskischer und katalanischer Parteien.
Die Befürworter sahen in dem Gesetz eine Handhabe um zu verhindern, dass ETA das demokratische System dazu benutzt, um über die staatliche Parteienfinanzierung Geld für ihre terroristischen Aktivitäten zu rekrutieren. Zumal Herri Batasuna der ETA-Gewalt öffentlich nicht abgeschworen hatte.
Die Gegner des Gesetzes kritisierten, dass es einen Teil der Bevölkerung seiner Bürgerrechte beraube und es den politischen Konflikt im Baskenland vertiefe. Außerdem könnte mit dem Gesetz bereits das Eintreten für nicht verfassungskonforme Ziele oder Ideologien wie etwa der Republikanismus verfolgt werden. (jan)