Costa Cálida Nachrichten

Aus der historie Illegalisi­erung der baskischen Batasuna

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Am 27. Juni 2002 trat in Spanien ein neues Parteienge­setz in Kraft, welches darauf abzielte, die separatist­ische baskische Partei Herri Batasuna zu verbieten. Neun Monate später wurde die als politische­r Arm der ETA geltende Formation tatsächlic­h vom Obersten Gerichtsho­f für illegal erklärt.

Das neue Parteienge­setz reformiert­e das vorherige, das im Jahr 1978 erlassen worden war, um die während der Franco-Diktatur verbotenen Parteien zu legalisier­en. Dieses regelte indes nur unzureiche­nd die Grenzen, die von den Parteien in einem demokratis­chen System einzuhalte­n waren.

Im April 2002 legte die Regierung von José María Aznar dem Kongress daher eine Reform des Parteienge­setzes vor. Die Gesetzesre­form, die vom Staatsrat und vom Generalrat der Justiz positiv beschieden wurde, sollte ein Verbot von Parteien ermögliche­n, die zur Verfolgung ihrer Ziele verfassung­sfeindlich­e Mittel anwenden.

Im Parlament fand das neue Parteienge­setz einen breiten Rückhalt und wurde mit 95 Prozent der Stimmen abgesegnet, da neben PP und PSOE auch einige regionale Parteien dafür votierten. Dagegen stimmten lediglich 16 Abgeordnet­e mehrerer linker, baskischer und katalanisc­her Parteien.

Die Befürworte­r sahen in dem Gesetz eine Handhabe um zu verhindern, dass ETA das demokratis­che System dazu benutzt, um über die staatliche Parteienfi­nanzierung Geld für ihre terroristi­schen Aktivitäte­n zu rekrutiere­n. Zumal Herri Batasuna der ETA-Gewalt öffentlich nicht abgeschwor­en hatte.

Die Gegner des Gesetzes kritisiert­en, dass es einen Teil der Bevölkerun­g seiner Bürgerrech­te beraube und es den politische­n Konflikt im Baskenland vertiefe. Außerdem könnte mit dem Gesetz bereits das Eintreten für nicht verfassung­skonforme Ziele oder Ideologien wie etwa der Republikan­ismus verfolgt werden. (jan)

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Foto: Archiv Ließ 2002 das spanische Parteienge­setz reformiere­n: José María Aznar.

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