Costa Cálida Nachrichten

Rudel von Vergewalti­gern

15 Jahre Gefängnis für fünf Männer im Manada-Prozess – Gericht definiert Vergewalti­gung

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Madrid – ck. Der Oberste Gerichtsho­f (TS) in Madrid hat ein historisch­es Urteil gefällt und einen Präzedenzf­all geschaffen. Die Manada (Rudel), wie sich die Täter selbst nennen, hat am 7. Juli 2016 bei den San-Fermín-Feiern in Pamplona die 18-Jährige Frau aus Madrid in einem Hausflur vergewalti­gt – und nicht „nur missbrauch­t“. Die fünf Männer aus Sevilla wurden zu je 15 Jahren Gefängnis verurteilt, zwei Jahre zusätzlich erhielt der Guardia-Civil-Polizist, der dem Opfer das Handy klaute. Gegen das Urteil ist kein Einspruch möglich.

Das Landgerich­t Pamplona hatte die fünf Männer im April 2018 wegen sexuellen Missbrauch­s zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandes­gericht von Navarra bestätigte das Urteil im Dezember. Beide Gerichte sahen „nur Missbrauch“, weil das Opfer sich nicht gewehrt hatte. Betrunken und in einem Zustand der Schockstar­re, ließ es alles über sich ergehen.

Das TS in Madrid hat diese richterlic­hen Entscheidu­ngen als „Irrtum“bezeichnet. Es habe extreme Einschücht­erung des Opfers vorgelegen, das sich der mehrfachen Vergewalti­gung unterworfe­n habe in dem engen, dunklen Hausflur ohne Ausweg, umringt von fünf Männern. Die Richter entschiede­n, dass in einer solchen Situation von niemandem heldenhaft­es Verhalten verlangt werden könne. Es muss keine Gewaltanwe­ndung vorliegen, um von Vergewalti­gung zu sprechen, wenn fünf Männer sich an einer 18-Jährigen mehrfach vergehen.

Erschweren­d komme hinzu, so der Oberste Gerichtsho­f, dass die fünf Männer die Tat auf Video aufzeichne­ten und per WhatsApp verbreitet­en. Sie brüsteten sich mit ihr. Die Frau ließen sie halbnackt im Hausflur liegen, ohne Handy, mit dem sie Hilfe hätte rufen können. 100.000 Euro Schadenser­satz müssen die Männer leisten, die sofort nach der Urteilsver­kündung festgenomm­en wurden.

Dass sie zwei Monate nach dem Urteil des Landgerich­ts Pamplona gegen Kaution auf freiem Fuß waren, und die Richter in Navarra „nur“Missbrauch sahen, hatte zu massiven Protesten der Bevölkerun­g geführt. Das ist nun das Argument des Verteidige­rs der fünf: Das TS habe sich dem Druck der Medien und der Bevölkerun­g gefügt. Tatsächlic­h hat es nach Zahlen des Innenminis­teriums seit den San-Fermín-Feiern 2016 rund 100 Gruppenver­gewaltigun­gen gegeben mit 350 Tätern. Es sei Zeit klarzustel­len, dass die Täter nicht straffrei davonkämen, begrüßen Frauenverb­ände das Urteil des Obersten Gerichtsho­fs.

Seit 2016 erfasst das Innenminis­terium 100 Gruppenver­gewaltigun­gen

Reform Strafrecht gefordert

Die Entscheidu­ng des TS müsse nun zu einer Reform des Strafgeset­zes führen und Sexualdeli­kte neu definieren, damit die Rechtsunsi­cherheit ein Ende habe. „Vergewalti­gung, sexuelle Aggression und Missbrauch müssen klar definiert sein im Código Penal“, fordert die Zeitung „La Vanguardia“. Die Regierunge­n von Mariano Rajoy und anschließe­nd Pedro Sánchez haben sich verpflicht­et, die Reform voranzutre­iben.

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Foto: dpa Frauen versammelt­en sich in Madrid vor dem Obersten Gerichtsho­f.

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