Rudel von Vergewaltigern
15 Jahre Gefängnis für fünf Männer im Manada-Prozess – Gericht definiert Vergewaltigung
Madrid – ck. Der Oberste Gerichtshof (TS) in Madrid hat ein historisches Urteil gefällt und einen Präzedenzfall geschaffen. Die Manada (Rudel), wie sich die Täter selbst nennen, hat am 7. Juli 2016 bei den San-Fermín-Feiern in Pamplona die 18-Jährige Frau aus Madrid in einem Hausflur vergewaltigt – und nicht „nur missbraucht“. Die fünf Männer aus Sevilla wurden zu je 15 Jahren Gefängnis verurteilt, zwei Jahre zusätzlich erhielt der Guardia-Civil-Polizist, der dem Opfer das Handy klaute. Gegen das Urteil ist kein Einspruch möglich.
Das Landgericht Pamplona hatte die fünf Männer im April 2018 wegen sexuellen Missbrauchs zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht von Navarra bestätigte das Urteil im Dezember. Beide Gerichte sahen „nur Missbrauch“, weil das Opfer sich nicht gewehrt hatte. Betrunken und in einem Zustand der Schockstarre, ließ es alles über sich ergehen.
Das TS in Madrid hat diese richterlichen Entscheidungen als „Irrtum“bezeichnet. Es habe extreme Einschüchterung des Opfers vorgelegen, das sich der mehrfachen Vergewaltigung unterworfen habe in dem engen, dunklen Hausflur ohne Ausweg, umringt von fünf Männern. Die Richter entschieden, dass in einer solchen Situation von niemandem heldenhaftes Verhalten verlangt werden könne. Es muss keine Gewaltanwendung vorliegen, um von Vergewaltigung zu sprechen, wenn fünf Männer sich an einer 18-Jährigen mehrfach vergehen.
Erschwerend komme hinzu, so der Oberste Gerichtshof, dass die fünf Männer die Tat auf Video aufzeichneten und per WhatsApp verbreiteten. Sie brüsteten sich mit ihr. Die Frau ließen sie halbnackt im Hausflur liegen, ohne Handy, mit dem sie Hilfe hätte rufen können. 100.000 Euro Schadensersatz müssen die Männer leisten, die sofort nach der Urteilsverkündung festgenommen wurden.
Dass sie zwei Monate nach dem Urteil des Landgerichts Pamplona gegen Kaution auf freiem Fuß waren, und die Richter in Navarra „nur“Missbrauch sahen, hatte zu massiven Protesten der Bevölkerung geführt. Das ist nun das Argument des Verteidigers der fünf: Das TS habe sich dem Druck der Medien und der Bevölkerung gefügt. Tatsächlich hat es nach Zahlen des Innenministeriums seit den San-Fermín-Feiern 2016 rund 100 Gruppenvergewaltigungen gegeben mit 350 Tätern. Es sei Zeit klarzustellen, dass die Täter nicht straffrei davonkämen, begrüßen Frauenverbände das Urteil des Obersten Gerichtshofs.
Seit 2016 erfasst das Innenministerium 100 Gruppenvergewaltigungen
Reform Strafrecht gefordert
Die Entscheidung des TS müsse nun zu einer Reform des Strafgesetzes führen und Sexualdelikte neu definieren, damit die Rechtsunsicherheit ein Ende habe. „Vergewaltigung, sexuelle Aggression und Missbrauch müssen klar definiert sein im Código Penal“, fordert die Zeitung „La Vanguardia“. Die Regierungen von Mariano Rajoy und anschließend Pedro Sánchez haben sich verpflichtet, die Reform voranzutreiben.