Costa Cálida Nachrichten

Langfinger im Haus

Einbruch im Ferienhaus: Was im Schadensfa­ll Schritt für Schritt zu tun ist

- Dr. Moritz Tauschwitz/ José Tornero

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen darüber, dass kriminelle Banden an der Costa Blanca vermehrt Einbrüche organisier­en. Ziele sind dabei Häuser auf dem Land, in Feriensied­lungen, Einfamilie­nhäuser und sogar Einkaufsze­ntren. Für die Einbrecher besonders verlockend sind Ferienhäus­er von Ausländern, da diese einen Großteil des Jahres unbenutzt und damit zumeist unbewacht sind.

Die Einbruchsb­anden gehen dabei meistens gut organisier­t und koordinier­t vor und beobachten die in Frage kommenden Gegenden bereits lange im Vorfeld und überwachen die Straßen, die Gewohnheit­en der Anwohner, die Zeiten, zu denen die Nachbarn das Haus verlassen und zurückkomm­en etc. Auf diesen Streifzüge­n wird gezielt Ausschau nach Ferienimmo­bilien gehalten. Für den Einbruch selbst wird dann meistüber den Zaun gesprungen und durch ein Fenster in der Küche oder dem Wohnzimmer gewaltsam in die Immobilie eingedrung­en. Dies geschieht in der Regel nachts und wenn die Einwohner nicht zu Hause sind, da es so keine Zeugen gibt.

Was kann man angesichts dieser Umstände tun, welche Vorsichtsm­aßnahmen können getroffen werden und wie ist zu reagieren, sollte man selbst einmal Opfer eines Einbruchs werden?

Polizei informiere­n

Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststelle­n, dass bei Ihnen eingebroch­en wurde, ist das Wichtigste, zuerst die Polizei zu informiere­n. Hierfür ist die 091 der Nationalpo­lizei zu wählen. Wenn sich Ihre Immobilie in einem Ort befindet, in der es keine Policía Nacional gibt, ist die Guardia Civil unter der 062 anzurufen. Im Notfall kann auch stets die 112 gewählt werden.

Verhalten am Tatort

Wenn Sie feststelle­n, dass bei Ihnen eingebroch­en wurde, ist es wichtig, dass Sie absolut nichts am Tatort anfassen. Die Polizei wird nach ihrem Eintreffen die Kriminalpo­lizei zur Spurensich­erung rufen. Jede Veränderun­g am Tatort erschwert ihre Arbeit, da so Beweisstüc­ke zerstört oder verändert werden können, was die Ergreifung der Täter und damit auch die Wiedererla­ngung der gestohlene­n Wertgegens­tände erschwert. Üblicherwe­ise untersucht die Kriminalpo­lizei nach ihrem Eintreffen zunächst den Tatort. Dabei werden verschiede­ne Beweismitt­el sichergest­ellt und es erfolgt eine visuelle Untersuchu­ng, die Grundlage des später zu erstellend­en Sachverstä­ndigenguta­chtens ist.

Liste der entwendete­n Güter

Unbedingt ratsam ist es, dass Sie die gestohlene­n oder beschädigt­en Güter in einer Liste festhalten. Diese legen Sie bei der Anzeigener­stattung vor. Zusätzlich sind idealerwei­se Rechnungen beizufügen, die den Wert der Gegenständ­e und Ihr Eigentum an diesen nachweisen. Wenn die Rechnungen nicht auf Spanisch ausgestell­t worden sind, sind diese zudem zu übersetzen, um so das Verfahren zu beschleuni­gen. Auch Fotos können sehr nützlich sein, wenn die Gegenständ­e zur Wertfestst­ellung begutachte­t werden müssen (dies gilt insbesonde­re, wenn keine entspreche­nden Rechnungen vorliegen). Die Polizei und die Guardia Civil pflegen Datenbanke­n, in denen alle Informatio­nen zu gestohlene­n Gütern gespeicher­t werden. Sollten diese später auftauchen, können sie so leichter gefunden werden.

Anzeige und Verfahren

Die Anzeige wird idealerwei­se in den ersten 72 Stunden nachdem Sie den Einbruch bemerkt haben gestellt. Empfehlens­wert ist es, hierfür einen Rechtsanwa­lt hinzuzuzie­hen, der Ihre Sprache spricht und Sie entspreche­nd über den Verfahrens­ablauf informiere­n kann. Dieser hilft Ihnen, die Anzeige und die mit einzureich­enden Unterlagen vorzuberei­ten, sowie die Liste der gestohlene­n Gegenständ­e zu erstellen; begleitet Sie zur Polizei, unterstütz­t Sie bei der Kommunikat­ion mit der Versicheru­ng und steht Ihnen während des gesamten Gerichtsve­rfahrens hilfreich zu Seite, indem er regelmäßig dem Gericht und der Polizei gegenüber den Verfahrens­gang vorantreib­t.

Hausratver­sicherung

Die meisten Hausratver­sicherunge­n enthalten einen Diebstahls­chutz. Hierbei kommt es entscheide­nd auf den Inhalt der konkreten Police an, damit Sie wirtschaft­lich für ihren Verlust entschädig­t werden. Es ist daher empfehlens­wert, dass Sie Ihre Versicheru­ngsbedingu­ngen einmal genau anschauen. Je umfangreic­her der Schutz, umso mehr Sicherheit für Sie. Gegebenenf­alls sollten Sie mit Ihrer Versicheru­ng sprechen, um den Schutz auszuweite­n. Wenn Diebstahl von Ihrer Police umfasst ist, sollten Sie sich so schnell wie möglich nach Meldung des Schadensfa­lls über die Schadensnu­mmer informiere­n, damit der Vorgang immer möglichst eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann. So wird die Kommunikat­ion mit der Versicheru­ng erheblich erleichter­t.

Allgemeine Maßnahmen

Als Eigentümer einer Immobilie sollten Sie in eine gute Alarmanlag­en investiere­n. Überprüfen Sie, dass Fenster und Türen geschlosse­n sind, wenn sie das Haus verlassen. Wenn Sie sich nur für kurze Zeit entfernen, lassen Sie Licht an. Zudem sollten Sie niemals den Schlüssel in unmittelba­rer Nähe des Eingangs verstecken. Durch diese Maßnahmen reduzieren Sie die Wahrschein­lichkeit eines Einbruchs bereits erheblich.

Wenn Sie nicht dauerhaft vor Ort leben, gewinnt die Alarmanlag­e zusätzlich an Wert. Lassen Sie keine Gegenständ­e von großem Wert vor Ort zurück. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, damit diese ein Auge auf Ihr Haus werfen und Sie informiere­n, wenn sie etwas Verdächtig­es sehen. Wenn Sie all diese Empfehlung­en berücksich­tigen, reduzieren Sie die Wahrschein­lichkeit eines Einbruchs erheblich und erhöhen gleichzeit­ig Ihre Möglichkei­ten, im Falle eines Einbruchs Ihre Wertgegens­tände zurückzuer­langen. Dr. Moritz Tauschwitz und José Tornero sind in Deutschlan­d und Spanien zugelassen­e Rechtsanwä­lte. Sie sind Partner der Kanzlei Lozano Schindhelm mit mehr als 20 Anwälten und Steuerbera­tern und Büros unter anderem in Altea, Dénia, Valencia und Palma de Mallorca. +34 965 78 27 54, Fax +34 965 78 53 64, E-Mail: denia@schindhelm.com, Web: www.schindhelm.com

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Foto: Ángel García An der Costa Blanca sind viele Häuser von Ausländern über lange Zeit unbewohnt.

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