Langfinger im Haus
Einbruch im Ferienhaus: Was im Schadensfall Schritt für Schritt zu tun ist
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen darüber, dass kriminelle Banden an der Costa Blanca vermehrt Einbrüche organisieren. Ziele sind dabei Häuser auf dem Land, in Feriensiedlungen, Einfamilienhäuser und sogar Einkaufszentren. Für die Einbrecher besonders verlockend sind Ferienhäuser von Ausländern, da diese einen Großteil des Jahres unbenutzt und damit zumeist unbewacht sind.
Die Einbruchsbanden gehen dabei meistens gut organisiert und koordiniert vor und beobachten die in Frage kommenden Gegenden bereits lange im Vorfeld und überwachen die Straßen, die Gewohnheiten der Anwohner, die Zeiten, zu denen die Nachbarn das Haus verlassen und zurückkommen etc. Auf diesen Streifzügen wird gezielt Ausschau nach Ferienimmobilien gehalten. Für den Einbruch selbst wird dann meistüber den Zaun gesprungen und durch ein Fenster in der Küche oder dem Wohnzimmer gewaltsam in die Immobilie eingedrungen. Dies geschieht in der Regel nachts und wenn die Einwohner nicht zu Hause sind, da es so keine Zeugen gibt.
Was kann man angesichts dieser Umstände tun, welche Vorsichtsmaßnahmen können getroffen werden und wie ist zu reagieren, sollte man selbst einmal Opfer eines Einbruchs werden?
Polizei informieren
Wenn Sie bei Ihrer Ankunft feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde, ist das Wichtigste, zuerst die Polizei zu informieren. Hierfür ist die 091 der Nationalpolizei zu wählen. Wenn sich Ihre Immobilie in einem Ort befindet, in der es keine Policía Nacional gibt, ist die Guardia Civil unter der 062 anzurufen. Im Notfall kann auch stets die 112 gewählt werden.
Verhalten am Tatort
Wenn Sie feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde, ist es wichtig, dass Sie absolut nichts am Tatort anfassen. Die Polizei wird nach ihrem Eintreffen die Kriminalpolizei zur Spurensicherung rufen. Jede Veränderung am Tatort erschwert ihre Arbeit, da so Beweisstücke zerstört oder verändert werden können, was die Ergreifung der Täter und damit auch die Wiedererlangung der gestohlenen Wertgegenstände erschwert. Üblicherweise untersucht die Kriminalpolizei nach ihrem Eintreffen zunächst den Tatort. Dabei werden verschiedene Beweismittel sichergestellt und es erfolgt eine visuelle Untersuchung, die Grundlage des später zu erstellenden Sachverständigengutachtens ist.
Liste der entwendeten Güter
Unbedingt ratsam ist es, dass Sie die gestohlenen oder beschädigten Güter in einer Liste festhalten. Diese legen Sie bei der Anzeigenerstattung vor. Zusätzlich sind idealerweise Rechnungen beizufügen, die den Wert der Gegenstände und Ihr Eigentum an diesen nachweisen. Wenn die Rechnungen nicht auf Spanisch ausgestellt worden sind, sind diese zudem zu übersetzen, um so das Verfahren zu beschleunigen. Auch Fotos können sehr nützlich sein, wenn die Gegenstände zur Wertfeststellung begutachtet werden müssen (dies gilt insbesondere, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen). Die Polizei und die Guardia Civil pflegen Datenbanken, in denen alle Informationen zu gestohlenen Gütern gespeichert werden. Sollten diese später auftauchen, können sie so leichter gefunden werden.
Anzeige und Verfahren
Die Anzeige wird idealerweise in den ersten 72 Stunden nachdem Sie den Einbruch bemerkt haben gestellt. Empfehlenswert ist es, hierfür einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der Ihre Sprache spricht und Sie entsprechend über den Verfahrensablauf informieren kann. Dieser hilft Ihnen, die Anzeige und die mit einzureichenden Unterlagen vorzubereiten, sowie die Liste der gestohlenen Gegenstände zu erstellen; begleitet Sie zur Polizei, unterstützt Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung und steht Ihnen während des gesamten Gerichtsverfahrens hilfreich zu Seite, indem er regelmäßig dem Gericht und der Polizei gegenüber den Verfahrensgang vorantreibt.
Hausratversicherung
Die meisten Hausratversicherungen enthalten einen Diebstahlschutz. Hierbei kommt es entscheidend auf den Inhalt der konkreten Police an, damit Sie wirtschaftlich für ihren Verlust entschädigt werden. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie Ihre Versicherungsbedingungen einmal genau anschauen. Je umfangreicher der Schutz, umso mehr Sicherheit für Sie. Gegebenenfalls sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen, um den Schutz auszuweiten. Wenn Diebstahl von Ihrer Police umfasst ist, sollten Sie sich so schnell wie möglich nach Meldung des Schadensfalls über die Schadensnummer informieren, damit der Vorgang immer möglichst eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann. So wird die Kommunikation mit der Versicherung erheblich erleichtert.
Allgemeine Maßnahmen
Als Eigentümer einer Immobilie sollten Sie in eine gute Alarmanlagen investieren. Überprüfen Sie, dass Fenster und Türen geschlossen sind, wenn sie das Haus verlassen. Wenn Sie sich nur für kurze Zeit entfernen, lassen Sie Licht an. Zudem sollten Sie niemals den Schlüssel in unmittelbarer Nähe des Eingangs verstecken. Durch diese Maßnahmen reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs bereits erheblich.
Wenn Sie nicht dauerhaft vor Ort leben, gewinnt die Alarmanlage zusätzlich an Wert. Lassen Sie keine Gegenstände von großem Wert vor Ort zurück. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, damit diese ein Auge auf Ihr Haus werfen und Sie informieren, wenn sie etwas Verdächtiges sehen. Wenn Sie all diese Empfehlungen berücksichtigen, reduzieren Sie die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs erheblich und erhöhen gleichzeitig Ihre Möglichkeiten, im Falle eines Einbruchs Ihre Wertgegenstände zurückzuerlangen. Dr. Moritz Tauschwitz und José Tornero sind in Deutschland und Spanien zugelassene Rechtsanwälte. Sie sind Partner der Kanzlei Lozano Schindhelm mit mehr als 20 Anwälten und Steuerberatern und Büros unter anderem in Altea, Dénia, Valencia und Palma de Mallorca. +34 965 78 27 54, Fax +34 965 78 53 64, E-Mail: denia@schindhelm.com, Web: www.schindhelm.com