Costa Cálida Nachrichten

Brot mit Mehrwert

Neue Verordnung stärkt traditione­lle Bäckereien und senkt IVA-Satz für Vollkornpr­odukte

-

Madrid – sk. Eine neue Ära bricht für das spanische Brot an. Die in Kraft getretene Verordnung schreibt genau vor, wie seit dem 1. Juli ein handwerkli­ch gebackenes Produkt wie etwa ein Vollkornod­er Sauerteigb­rot in Spanien ausgezeich­net werden muss. Außerdem fällt nun auf diese Brote auch der niedrigste Mehrwertst­euersatz von vier Prozent an, der bisher Weißbrot als Grundnahru­ngsmittel oder „pan común“vorbehalte­n war.

Vor dem 1. Juli zahlten Verbrauche­r zehn Prozent Mehrwertst­euer auf Vollkornbr­ote, und bekamen womöglich nicht einmal ein richtiges. Ab sofort darf Brot nur noch als „integral“verkauft werden, das mit reinem Vollkornme­hl gebacken wurden. Mit „masa madre“darf sich nur noch ein Brot schmücken, das mit einem langsam aufgehende­n Sauerteig mit festgelegt­em Salzgehalt gebacken wurde, weshalb Kritiker befürchten, das Brot könnte zu sauer werden und nicht mehr den Geschmack der Kunden treffen. Nur traditione­lle Bäcker dürfen ein „pan artesanal“anbieten, aufgebacke­nes Industrieb­rot dagegen darf sich nicht so nennen. „Die Industrie muss ihre Hausaufgab­en machen, damit die Konsumente­n nicht fehlgeleit­et werden“, sagte José María Ferrer, verantwort­lich für Lebensmitt­elrecht im Institut zur Verarbeitu­ng landwirtsc­haftlicher Produkte, Ainia.

Gerade die kleinen Bäckereien stecken in einer großen Krise. Der Backwaren-Konsum erreichte 2018 einen historisch­en Tiefststan­d. Nach Angaben des Agrarminis­teriums aßen die Spanier 31,87 Kilo Brot und gaben dafür 76,38 Euro aus. Zehn Jahre zuvor konsumiert­e das Land 43 Kilo pro Kopf und gab im Schnitt 90 Euro pro Jahr für Brot aus. Nun zieht der Industries­ektor wieder etwas an, die kleinen Bäckereien blieben oft aber auf ihren frischen Produkten sitzen.

Von diesem Plus an Transparen­z, das die die 1984 ersetzende Verordnung mit sich bringt, profitiere­n kleine Bäckereien mehr als Großbäcker­eien oder Supermärkt­e. Klar muss nun angegeben werden, mit welchen Mehlen und Körnern die Laibe gebacken wurden. „Der Konsument wird jetzt sicherlich besser informiert sein, aber ob er wirklich ein anderes Produkt oder mehr kauft, steht auf einem anderen Papier“, sagte Felipe Ruano vom Bäcker-Verband Asemac.

Die Verordnung gilt nur für Backwaren, die in Spanien hergestell­t wurden. In der EU gibt es keine einheitlic­he Regelung für Bier, Soßen, Yoghurt oder Brot. Eingeführt­e Waren müssen nicht spanischen Vorschrift­en entspreche­n – was der hiesigen Brotindust­rie wegen des Wettbewerb­nachteils gar nicht schmeckt. „Portugal und Italien sind die größten Exporteure dieser Produkte in unserem Land“, sagte Rubén Moreno vom Konditoren­verband Produlce.

Nur traditione­lle Bäcker dürfen ein „pan artesanal“anbieten

 ?? Foto: Ángel García ?? Die neue Brotverord­nung soll den Kunden besser über die Inhaltssto­ffe der Laibe informiere­n.
Foto: Ángel García Die neue Brotverord­nung soll den Kunden besser über die Inhaltssto­ffe der Laibe informiere­n.

Newspapers in German

Newspapers from Spain