Brot mit Mehrwert
Neue Verordnung stärkt traditionelle Bäckereien und senkt IVA-Satz für Vollkornprodukte
Madrid – sk. Eine neue Ära bricht für das spanische Brot an. Die in Kraft getretene Verordnung schreibt genau vor, wie seit dem 1. Juli ein handwerklich gebackenes Produkt wie etwa ein Vollkornoder Sauerteigbrot in Spanien ausgezeichnet werden muss. Außerdem fällt nun auf diese Brote auch der niedrigste Mehrwertsteuersatz von vier Prozent an, der bisher Weißbrot als Grundnahrungsmittel oder „pan común“vorbehalten war.
Vor dem 1. Juli zahlten Verbraucher zehn Prozent Mehrwertsteuer auf Vollkornbrote, und bekamen womöglich nicht einmal ein richtiges. Ab sofort darf Brot nur noch als „integral“verkauft werden, das mit reinem Vollkornmehl gebacken wurden. Mit „masa madre“darf sich nur noch ein Brot schmücken, das mit einem langsam aufgehenden Sauerteig mit festgelegtem Salzgehalt gebacken wurde, weshalb Kritiker befürchten, das Brot könnte zu sauer werden und nicht mehr den Geschmack der Kunden treffen. Nur traditionelle Bäcker dürfen ein „pan artesanal“anbieten, aufgebackenes Industriebrot dagegen darf sich nicht so nennen. „Die Industrie muss ihre Hausaufgaben machen, damit die Konsumenten nicht fehlgeleitet werden“, sagte José María Ferrer, verantwortlich für Lebensmittelrecht im Institut zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Ainia.
Gerade die kleinen Bäckereien stecken in einer großen Krise. Der Backwaren-Konsum erreichte 2018 einen historischen Tiefststand. Nach Angaben des Agrarministeriums aßen die Spanier 31,87 Kilo Brot und gaben dafür 76,38 Euro aus. Zehn Jahre zuvor konsumierte das Land 43 Kilo pro Kopf und gab im Schnitt 90 Euro pro Jahr für Brot aus. Nun zieht der Industriesektor wieder etwas an, die kleinen Bäckereien blieben oft aber auf ihren frischen Produkten sitzen.
Von diesem Plus an Transparenz, das die die 1984 ersetzende Verordnung mit sich bringt, profitieren kleine Bäckereien mehr als Großbäckereien oder Supermärkte. Klar muss nun angegeben werden, mit welchen Mehlen und Körnern die Laibe gebacken wurden. „Der Konsument wird jetzt sicherlich besser informiert sein, aber ob er wirklich ein anderes Produkt oder mehr kauft, steht auf einem anderen Papier“, sagte Felipe Ruano vom Bäcker-Verband Asemac.
Die Verordnung gilt nur für Backwaren, die in Spanien hergestellt wurden. In der EU gibt es keine einheitliche Regelung für Bier, Soßen, Yoghurt oder Brot. Eingeführte Waren müssen nicht spanischen Vorschriften entsprechen – was der hiesigen Brotindustrie wegen des Wettbewerbnachteils gar nicht schmeckt. „Portugal und Italien sind die größten Exporteure dieser Produkte in unserem Land“, sagte Rubén Moreno vom Konditorenverband Produlce.
Nur traditionelle Bäcker dürfen ein „pan artesanal“anbieten