Hotels vor dem Ruin bewahren
Nachbesserungen bei Hotelgutscheinen – Geplante Covid-Versicherung für ausländische Touristen
Sevilla – jan. Die Zahl der Urlauber in Andalusien ist von Ende März bis Ende September im Vergleich zum Vorjahr um etwa acht Millionen zurückgegangen. Der Tourismussektor der Region hat in diesem Zeitraum Umsatzeinbußen von rund fünf Milliarden Euro erlitten. Und bis Jahresende drohen in der Branche bis zu 120.000 Arbeitsplätze verloren zu gehen
Um in der Wintersaison zumindest halbwegs über die Runden zu kommen, hatte die andalusische Regierung zum 1. Oktober Hotelgutscheine eingeführt. Alle in Andalusien lebenden Personen sowie die im Ausland residierenden Andalusier können in deren Genuss kommen. Wenn sie bis Ende Mai mindestens drei Nächte in einem andalusischen Hotel verbringen und den Aufenthalt in einem andalusischen Reisebüro buchen, können sie 25 Prozent der Hotelrechnung zurückerstattet bekommen.
Der Bono Turístico (Urlaubsgutschein) ist keine zwei Wochen nach seiner Einführung am Dienstag dieser Woche bereits vom Kabinett nachgebessert worden. Und zwar dahingehend, dass Familien mit einem Einkommen von weniger als 20.000 Euro pro Jahr sowie
Behinderten mit einer Behinderung von mindestens 33 Prozent sogar 50 Prozent der Hotelkosten erstattet wird, allerdings bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro.
Über Andalusien hinaus
Da mit den Gutscheinen quasi nur Urlaubsaufenthalte von Andalusiern in der eigenen Region angekurbelt werden, erwägt der andalusische Tourismusminister Juan Marín eine Ausweitung der Initiative auf umliegende spanische Regionen und Nachbarländer. Vor allem Portugal habe sich an einem entsprechenden gegenseitigen Abkommen interessiert gezeigt.
Den internationalen Tourismus will der Minister außerdem mit einer Covid-Versicherung beflügeln, welche die Kosten für Aufenthalt und Behandlung übernehmen soll, wenn sich ein ausländischer Urlauber in Andalusien mit Corona infizieren sollte. Die laut Marín vor allem von Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern immer wieder geforderte Maßnahme soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden.