Recht auf Kreislauf
Was hinter dem EU-Aktionsplan 2020 steckt
Brüssel – sw. Im März 2020 hat die EU mit dem neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft einen der wichtigsten Bausteine ihres Grünen Deals gelegt. Maßnahmen, die den ganzen Lebenszyklus von Produkten erfassen, sollen die Wirtschaft in eine grüne Zukunft führen. Die EU wagt den Spagat, wettbewerbsfähig und zugleich umweltfreundlich zu bleiben. Ziel: bis 2050 will Europa als erster Kontinent klimaneutral sein.
Auf Gestaltung und Produktion konzentriert sich der Plan: Ressourcen sollen lange im Zyklus der Wirtschaft bleiben. Im Plan wurden Unternehmen und Interessensträger eng mit einbezogen, hieß es. Der für den Green Deal zuständige Frans Timmermans warnte: „Unsere Wirtschaft ist noch überwiegend linear gestaltet. Nur zwölf Prozent der Sekundärstoffe gelangen in die Wirtschaft zurück“.
Viele Produkte gingen „zu schnell kaputt“, könnten nicht wiederverwendet, repariert oder recycelt werden, da sie für einmaligen Gebrauch produziert seien, so der Vizepräsident der Europäischen Kommission. Der neue Aktionsplan wolle die Herstellung ändern, um „Verbraucher in die Lage zu versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu ihrem eigenen und zum Nutzen der Umwelt zu treffen“.
Ein „enormes Potenzial“sehe die EU in der Kreislaufwirtschaft: Europas BIP werde damit bis 2030 um 0,5 Prozent extra steigen und 700.000 Jobs schaffen. „Zukunftsorientierte Maßnahmen werden neue Geschäftmöglichkeiten schaffen, Verbrauchern neue Rechte verleihen, Innovation und Digitalisierung nutzen und dafür sorgen, dass nichts verschwendet wird“, versprach EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.
Die Liste der Maßnahmen des Aktionsplans in Kürze:
=Nachhaltige Produkte: lange Lebensdauer, leichtes Recycling und Reparatur, hoher Anteil wiederverwendeter Stoffe statt Primärrohstoffe.
=Stärkung von Verbrauchern: Zuverlässige Infos auf Reparierbarkeit, Recycling, Haltbarkeit. „Recht auf Reparatur“.
=Konzentration auf Branchen mit vielen Ressourcen und Kreislaufpotenzial: Elektronik, IT, Batterien, Fahrzeuge. Neue verbindliche Anforderungen einschließlich Verringern übertriebener Verpackungen.
=Kunststoffe: Hoher Rezyklatanteil, biobasierte Stoffe.
=Textilien: Neue Strategie zu Innovation und Recycling.
=Gebäude: Nachhaltiges Bauwesen im Kreislaufprinzip.
=Lebensmittel: Statt Einwegpackungen recycelte Produkte in Verpflegungsdienst.
=Abfall: Vermeidung mit Schwerpunkt Entstehung und Umwandlung. Bekämpfung von Ausfuhr aus EU und illegaler Entsorgung.