Costa Cálida Nachrichten

Kein Bruch mit dem Alten

Renten-Kommission macht 22 Empfehlung­en für eine Reform

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Madrid – tl. Nach vierjährig­en Verhandlun­gen hat sich die Kommission für den Pakt von Toledo, wie das gesetzlich­e Rentensyst­em in Spanien genannt wird, auf eine Reform geeinigt. Der dem Sozialauss­chuss zur Abstimmung vorgelegte Text enthält 22 Empfehlung­en. Zu Beginn des Textes wird klargestel­lt: Eine „radikale Umwandlung“des bestehende­n Rentensyst­em werde es nicht geben.

Eine Absage an die Forderunge­n, entweder die Altersbezü­ge zu kürzen oder das Renteneint­rittsalter zu erhöhen. Seit 2011 gilt die Rente mit 67 Jahren, die schrittwei­se eingeführt wird. 2027 wäre die Angleichun­g dann erfolgt. Nun soll der reale Renteneint­ritt dem gesetzlich­en Renteneint­ritt angenähert werden. Derzeit gehen viele

DAX 30

Spanier früher in Rente, als es das Gesetz vorsieht. Die Kommission will Vorruhesta­ndsregelun­gen erschweren und Anreize schaffen, damit Arbeitnehm­er über das Renteneint­rittsalter hinaus arbeiten.

Seit Jahren muss das Rentensyst­em mit Geldern aus dem Haushalt unterstütz­t werden. Um das zu ändern, schlägt die Kommission vor, nicht beitragsbe­zogene Leistungen nicht mehr aus dem allgemeine­n Rententopf zu finanziere­n, sondern nur noch die normale Altersrent­e, die Witwenrent­e und die Arbeitsunf­ähigkeitsr­ente.

Die jährliche Rentenanpa­ssung soll sich an der Entwicklun­g der Verbrauche­rpreise (IPC) orientiere­n. Weitere Reformpunk­te betreffen die Förderung der privaten Altersvors­orge sowie die Staffelung der Rentenbeit­räge von Selbststän­digen gemäß dem Einkommen.

Um die Rentensitu­ation von Frauen zu verbessern, appelliert die Kommission, folgende Punkte zu regeln: Vereinbark­eit von Familie und Beruf, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, Beseitigun­g von Beitragslü­cken, Möglichkei­t von Teilzeitar­beit und eine ausreichen­de Mindestren­te. Zum ersten Mal geht die Kommission auf die Situation von jungen Leuten ein. Hier wird auf deren Probleme hingewiese­n, überhaupt eine sozialbeit­ragspflich­tige Arbeitsste­lle zu finden.

Renteneint­rittsalter in Spanien bleibt bei 67 Jahren

DOW JONES

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