Strengere Regeln für Elektroroller
Mit der Zunahme von Elektrorollern und damit auch Unfällen kommt eine neue gesetzliche Pflicht auf die Nutzer zu
Valencia beispielsweise fordert zusätzlich Nummernschilder für Elektromobile
Madrid – ds. Leichtsinn und zahlreiche Verstöße im Straßenverkehr, die Nutzer von Elektrorollern (patinete eléctrico) in den letzten Monaten begangen haben, haben die spanische Generaldirektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico, kurz: DGT) dazu veranlasst, zu handeln. Die Nutzung von Elektrorollern als Verkehrsmittel soll stärker reguliert werden. So müssen laut dem Onlineportal www.tododisca.com Fahrer von Elektrorollern bald (der Zeitpunkt stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest) eine Pflichtversicherung abschließen. Dadurch wird die Abwicklung bei Unfällen, die die
DGT in den letzten Monaten regelmäßig beobachten konnte, sowie die bei Diebstählen erheblich vereinfacht. Leider würden viele Nutzer dazu neigen, mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit zu fahren, und viele würden die Verkehrsregeln nicht kennen, da sie in der Regel minderjährig seien.
Außerdem nimmt die Zahl der Elektroroller im Straßenverkehr zu, das bedeutet, diese müssen tagtäglich mit anderen Autos, Bussen und Fußgängern „koexistieren“.
Dabei gehören Elektroroller, neben Fahrrädern und Motorrädern, zu den anfälligsten Verkehrsmitteln, weshalb es wichtig sei, diese besser zu schützen.
Die Autonomen Gemeinschaften sind mit dieser neuen Maßnahme, dem Abschluss einer Versicherung, einverstanden – aber einige fordern noch mehr. Der Stadtrat von Valencia beispielsweise fordert
zusätzlich Nummernschilder für Elektromobile.
Die Absicht der DGT, Nutzer von Elektrorollern dazu zu verpflichten, eine Verkehrsversicherung (seguro de circulación) abzuschließen, soll dazu dienen, diese mehr zu sensibilisieren. Dabei handelt es sich aber nicht um die einzige Maßnahme. Seit 21. März hat die spanische Generaldirektion für
Verkehr eine Reihe von Regeln für Personen aufgestellt, die regelmäßig Elektroroller nutzen. Das Gesetz schreibt für diese Folgendes vor:
● Die Nutzung von Elektrorollern ist nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen erlaubt.
● Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h und darf nicht überschritten werden.
● Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
● Pro Elektroroller ist nur eine Person erlaubt.
● E-Roller-Fahrer müssen im Besitz einer Verkehrsbescheinigung (certificado de circulación) sein. Damit ist das technische Datenblatt des Herstellers gemeint, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug zugelassen ist und den Spezifikationen entspricht.
Außerdem gibt es einige Regeln, die beim Fahren mit dem Elektroroller zu beachten sind:
● Es dürfen keine Kopfhörer getragen werden.
● Es muss eine reflektierende Kleidung getragen werden oder ein Licht angebracht sein.
● Es darf nicht mit einem Mobiltelefon in der Hand gefahren werden.
● Auf Verlangen der Polizei können sowohl Alkohol-, als auch Drogentests durchgeführt werden. Die Strafen sind dieselben wie für andere Verkehrsteilnehmer.
Die DGT erinnert daran, dass sich seit Beginn des letzten Jahres 385 Unfälle in Verbindung mit Elektrorollern ereignet haben, bei denen 18 Menschen ums Leben kamen. Von den Todesfällen waren fünf auf Stürze, fünf auf Zusammenstöße mit Fahrzeugen und drei auf Überfahrenwerden zurückzuführen. Unter den Verunglückten befanden sich drei Fußgänger, allesamt zwischen 78 und 80 Jahre alt.