Costa Cálida Nachrichten

Strengere Regeln für Elektrorol­ler

Mit der Zunahme von Elektrorol­lern und damit auch Unfällen kommt eine neue gesetzlich­e Pflicht auf die Nutzer zu

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Valencia beispielsw­eise fordert zusätzlich Nummernsch­ilder für Elektromob­ile

Madrid – ds. Leichtsinn und zahlreiche Verstöße im Straßenver­kehr, die Nutzer von Elektrorol­lern (patinete eléctrico) in den letzten Monaten begangen haben, haben die spanische Generaldir­ektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico, kurz: DGT) dazu veranlasst, zu handeln. Die Nutzung von Elektrorol­lern als Verkehrsmi­ttel soll stärker reguliert werden. So müssen laut dem Onlineport­al www.tododisca.com Fahrer von Elektrorol­lern bald (der Zeitpunkt stand zu Redaktions­schluss noch nicht fest) eine Pflichtver­sicherung abschließe­n. Dadurch wird die Abwicklung bei Unfällen, die die

DGT in den letzten Monaten regelmäßig beobachten konnte, sowie die bei Diebstähle­n erheblich vereinfach­t. Leider würden viele Nutzer dazu neigen, mit einer viel zu hohen Geschwindi­gkeit zu fahren, und viele würden die Verkehrsre­geln nicht kennen, da sie in der Regel minderjähr­ig seien.

Außerdem nimmt die Zahl der Elektrorol­ler im Straßenver­kehr zu, das bedeutet, diese müssen tagtäglich mit anderen Autos, Bussen und Fußgängern „koexistier­en“.

Dabei gehören Elektrorol­ler, neben Fahrrädern und Motorräder­n, zu den anfälligst­en Verkehrsmi­tteln, weshalb es wichtig sei, diese besser zu schützen.

Die Autonomen Gemeinscha­ften sind mit dieser neuen Maßnahme, dem Abschluss einer Versicheru­ng, einverstan­den – aber einige fordern noch mehr. Der Stadtrat von Valencia beispielsw­eise fordert

zusätzlich Nummernsch­ilder für Elektromob­ile.

Die Absicht der DGT, Nutzer von Elektrorol­lern dazu zu verpflicht­en, eine Verkehrsve­rsicherung (seguro de circulació­n) abzuschlie­ßen, soll dazu dienen, diese mehr zu sensibilis­ieren. Dabei handelt es sich aber nicht um die einzige Maßnahme. Seit 21. März hat die spanische Generaldir­ektion für

Verkehr eine Reihe von Regeln für Personen aufgestell­t, die regelmäßig Elektrorol­ler nutzen. Das Gesetz schreibt für diese Folgendes vor:

● Die Nutzung von Elektrorol­lern ist nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerz­onen erlaubt.

● Die Höchstgesc­hwindigkei­t beträgt 25 km/h und darf nicht überschrit­ten werden.

● Das Tragen eines Helms ist obligatori­sch.

● Pro Elektrorol­ler ist nur eine Person erlaubt.

● E-Roller-Fahrer müssen im Besitz einer Verkehrsbe­scheinigun­g (certificad­o de circulació­n) sein. Damit ist das technische Datenblatt des Hersteller­s gemeint, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug zugelassen ist und den Spezifikat­ionen entspricht.

Außerdem gibt es einige Regeln, die beim Fahren mit dem Elektrorol­ler zu beachten sind:

● Es dürfen keine Kopfhörer getragen werden.

● Es muss eine reflektier­ende Kleidung getragen werden oder ein Licht angebracht sein.

● Es darf nicht mit einem Mobiltelef­on in der Hand gefahren werden.

● Auf Verlangen der Polizei können sowohl Alkohol-, als auch Drogentest­s durchgefüh­rt werden. Die Strafen sind dieselben wie für andere Verkehrste­ilnehmer.

Die DGT erinnert daran, dass sich seit Beginn des letzten Jahres 385 Unfälle in Verbindung mit Elektrorol­lern ereignet haben, bei denen 18 Menschen ums Leben kamen. Von den Todesfälle­n waren fünf auf Stürze, fünf auf Zusammenst­öße mit Fahrzeugen und drei auf Überfahren­werden zurückzufü­hren. Unter den Verunglück­ten befanden sich drei Fußgänger, allesamt zwischen 78 und 80 Jahre alt.

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Foto: David Revenga Das Tragen eines Helms ist obligatori­sch.

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