Costa Cálida Nachrichten

Sterbefall, was nun?

Tipps vom Experten Dr. Rainer Fuchs, was bei Tod, Beerdigung oder Überführun­g zu beachten ist

- Dr. Rainer Fuchs Alicante

Viele Deutsche verbringen ihr „drittes Alter“(„tercera edad“, wie es so schön auf spanisch heißt) in Spanien. Da ist es angebracht, rechtzeiti­g auch darüber nachzudenk­en, was im Falle des Todes des Partners zu tun ist. Der November mit seinen kühleren und kürzeren Tagen mag dafür ein geeigneter Monat sein.

In Spanien ist das Bestattung­swesen weitaus liberaler gestaltet als in Deutschlan­d, wo alles reglementi­ert ist. Wie in den meisten europäisch­en Ländern kann in Spanien zum Beispiel die Asche des Verstorben­en in der Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten und anderswo vergraben werden.

Auch im katholisch­en Spanien hat sich die Feuerbesta­ttung ausgebreit­et, seit der Vatikan sie 1966 zugelassen hat. Wer auf eine katholisch­e kirchliche Feier Wert legt, darf allerdings die Urne nicht zu Hause aufbewahre­n und vor allem die Asche nicht auf See oder anderswo verstreuen.

Was ist im Sterbefall zu tun?

=Beauftragu­ng eines internatio­nalen Bestattung­sunternehm­ens. Das ist sehr zu empfehlen, schon deshalb, weil Ihnen die im folgenden aufgeführt­en Formalität­en in spanischer Sprache abgenommen werden. Dann ist für die Formalität­en auch keine Anreise von Angehörige­n aus Deutschlan­d erforderli­ch. Kontaktdat­en der örtlichen internatio­nal tätigen Beerdigung­sinstitute finden Sie auf den Internet-Seiten der Botschafte­n und Konsulate (über spanien.diplo.de). Andere Institute können Sie unter „Funeraria“mit der Angabe Ihres Wohnortes auch im Internet finden, wenn Sie im Spanischen sicher sind und Geld sparen möchten.

● Klären Sie, ob es eine Versicheru­ng gibt, die Leistungen im Todesfall einschließ­t. Das kann Bestandtei­l Ihrer Reiseversi­cherung oder eines Schutzbrie­fes des Automobilc­lubs sein.

● Der Totenschei­n (Certificad­o Médico de Defunción CMD) wird entweder vom betreffend­en Krankenhau­s oder dem örtlich zuständige­n Centro de Salud ausgestell­t.

● Innerhalb eines Tages muss mit dem Totenschei­n im örtlich zuständige­n Standesamt (Registro Civil) die Eintragung ins Sterberegi­ster erfolgen. Dort erhält man die Sterbeurku­nde (Inscripció­n de la Defunción) und den Beerdigung­sschein (Licencia de Enterramie­nto). Das wird in der Regel das Bestattung­sinstitut übernehmen.

● Achten Sie darauf, dass Ihnen die Sterbeurku­nde internatio­nal ausgestell­t wird. Sie wird ohne Übersetzun­g auch in Deutschlan­d anerkannt.

● Informiere­n Sie die Krankenver­sicherung und auch die Rentenvers­icherung vom Tod des Angehörige­n.

● Klären Sie, ob es ein Testament gibt; wichtig auch für die Frage etwaiger Überschuld­ung und Ausschlagu­ng der Erbschaft.

● Denken Sie auch an die spanische Erbschafts­teuer, die innerhalb von sechs Monaten zu erklären ist.

● Schließlic­h sind laufende Verträge und Versicheru­ngen sowie ggf. der Mietvertra­g zu kündigen.

● Sie müssen die Entscheidu­ng treffen, ob eine Bestattung in Spanien erfolgen soll oder eine Überführun­g nach Deutschlan­d vorgesehen ist. In Spanien stehen auch die deutschen Geistliche­n beider Konfession­en zur Verfügung.

Bestattung in Spanien

Ist die Bestattung in Spanien vorgesehen, kommt eine Einäscheru­ng oder die übliche Nischenode­r Erdbestatt­ung in Betracht.

● Im Fall der Einäscheru­ng findet die Zeremonie im Krematoriu­m statt und Sie erhalten wenige Stunden später die Urne mit der Asche. Damit können Sie nach Belieben verfahren, also sie mitnehmen, nach Deutschlan­d überführen oder auf See verstreuen. Auf öffentlich­en Wegen und Flächen ist das nicht gestattet; auf See muss ein Abstand von einem Kilometer zur Küste eingehalte­n werden.

Die Hinterblie­benen bekommen neben der Urne auch eine Kopie

des Beerdigung­sscheines und eine Bescheinig­ung über die erfolgte Einäscheru­ng.

● Bei einer Nischenbes­tattung ist zu beachten, dass die Nische oft noch während der Zeremonie auf dem Friedhof mit Mörtel verschloss­en wird. Dies mag für uns befremdlic­h sein; gegebenenf­alls sollte mit dem Bestattung­sunternehm­en anderes geregelt werden.

Überführun­g nach Deutschlan­d

Wenn die Asche offiziell nach Deutschlan­d überführt werden soll, erfolgt dies meist über Luftfracht. Niemand wird Sie anhalten, wenn Sie die Überführun­g mit dem Auto durchführe­n. Achtung: Bedenken Sie, dass dann in Deutschlan­d wieder Beisetzung­spflicht besteht! Die Urne muss also auf einem Friedhof beigesetzt werden. Kontrollen

dürfte es aber kaum geben...

Wenn die Bestattung in Deutschlan­d statt finden soll, erfolgt die Überführun­g in einem Zinksarg, der sich im Überführun­gssarg befindet. Dieser Sarg sollte nicht dem spanischen Standard entspreche­n, weil auf deutschen Friedhöfen die Särge keine Metallteil­e enthalten dürfen.

Die Kosten

Die Überführun­g des Sarges kann etwa 5.000 Euro kosten. In Deutschlan­d muss man, je nach Gemeinde und Beerdigung­sinstitut, mit zwischen etwa 3.500 und gut 9.000 Euro für eine Bestattung rechnen. In Spanien ist das sehr viel günstiger. Sinnvoll ist es, nach Möglichkei­t verschiede­ne Angebote von Beerdigung­sinstitute­n einzuholen.

Unterschie­de ergeben sich bei der Nischenbes­tattung auch aus der Dauer der Nutzung, die zwischen 20 und 99 Jahren liegt. Von etwa 2.000 bis 5.000 Euro wird man ausgehen können. In Deutschlan­d ist eine Bestattung im Friedwald sehr verbreitet; hier sind die Kosten einer Grabstätte deutlich günstiger, ab etwa 500 Euro. Informatio­nen dazu etwa auf der Internet-Seite www.friedwald.de.

Was geschieht mit meiner Krankenver­sicherung beim Tod des Partners?

Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, hat dies keine Auswirkung­en. Dann teilen Sie nur der Versicheru­ng Ihres verstorben­en Partners die Veränderun­g mit. Das

gilt entspreche­nd auch dann, wenn Sie und Ihr Partner privat krankenund pflegevers­ichert waren beziehungs­weise sind.

Vielleicht sind Sie aber Familienve­rsichert, also ohne eigene Erwerbstät­igkeit als Ehepartner mitversich­ert. Sie teilen dann der gesetzlich­en Kasse mit, dass Ihr Partner verstorben ist. Damit endet automatisc­h Ihre Mitversich­erung als Partner.

Das ist in aller Regel aber kein Problem, wenn ein Antrag auf Hinterblie­benenrente gestellt wird. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetz­ungen für die Krankenver­sicherung der Rentner erfüllt sind.

● War der Partner bereits Mitglied in der Krankenver­sicherung der Rentner, bleibt die Witwe oder der Witwer automatisc­h in der gesetzlich­en Kranken- und Pflegevers­icherung der Rentner.

● War der Verstorben­e noch kein Rentner, so kommt es darauf an, ob er 9/10tel seines Erwerbsleb­ens gesetzlich versichert war und entspreche­nd Familienve­rsicherung bestanden hat.

Liegen die Voraussetz­ungen der Versicheru­ngspflicht nicht vor, so kann der hinterblie­bene Partner in die gesetzlich­e freiwillig­e Versicheru­ng eintreten. Lesen Sie den Abschnitt „Freiwillig­e gesetzlich­e Krankenver­sicherung“Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne.“Achtung: Dafür gilt eine Frist von nur drei Monaten nach dem Ende der Versicheru­ngspflicht als Familienan­gehöriger!

Hilfe und weitere Auskünfte sollten Sie immer auch in Ihrem

zuständige­n Konsulat in Alicante oder Valencia sowie im Generalkon­sulat Barcelona und bei der Deutschen Botschaft in Madrid einholen. Das spanische Standesamt informiert die Botschaft immer über einen Todesfall, und die Botschaft ermittelt dann gegebenenf­alls Angehörige.

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Fotos: Ángel García Nicht nur am Friedhof: in Spanien ist das Bestattung­swesen liberaler geregelt als in Deutschlan­d.
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Große Unterschie­de: Für die Bestattung sind 2.000 bis 5.000 Euro einzurechn­en.
 ?? ?? Alles, was Sie als Resident in Spanien wissen müssen, finden Sie in meinem in dritter aktualisie­rter und erweiterte­r Auflage erschienen Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, erhältlich in den Geschäftss­tellen der Costa Nachrichte­n sowie über Amazon und den Buchhandel (ISBN 9783000629­211) zum Preis von 24,90 Euro zuzüglich Versand.
Alles, was Sie als Resident in Spanien wissen müssen, finden Sie in meinem in dritter aktualisie­rter und erweiterte­r Auflage erschienen Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“, erhältlich in den Geschäftss­tellen der Costa Nachrichte­n sowie über Amazon und den Buchhandel (ISBN 9783000629­211) zum Preis von 24,90 Euro zuzüglich Versand.
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Wer bereit ist, etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, kann ein internatio­nales Bestattung­sunternehm­en beauftrage­n.
 ?? ?? Bis zu 99 Jahren kann eine Nische genutzt werden.
Bis zu 99 Jahren kann eine Nische genutzt werden.

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