Sterbefall, was nun?
Tipps vom Experten Dr. Rainer Fuchs, was bei Tod, Beerdigung oder Überführung zu beachten ist
Viele Deutsche verbringen ihr „drittes Alter“(„tercera edad“, wie es so schön auf spanisch heißt) in Spanien. Da ist es angebracht, rechtzeitig auch darüber nachzudenken, was im Falle des Todes des Partners zu tun ist. Der November mit seinen kühleren und kürzeren Tagen mag dafür ein geeigneter Monat sein.
In Spanien ist das Bestattungswesen weitaus liberaler gestaltet als in Deutschland, wo alles reglementiert ist. Wie in den meisten europäischen Ländern kann in Spanien zum Beispiel die Asche des Verstorbenen in der Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten und anderswo vergraben werden.
Auch im katholischen Spanien hat sich die Feuerbestattung ausgebreitet, seit der Vatikan sie 1966 zugelassen hat. Wer auf eine katholische kirchliche Feier Wert legt, darf allerdings die Urne nicht zu Hause aufbewahren und vor allem die Asche nicht auf See oder anderswo verstreuen.
Was ist im Sterbefall zu tun?
=Beauftragung eines internationalen Bestattungsunternehmens. Das ist sehr zu empfehlen, schon deshalb, weil Ihnen die im folgenden aufgeführten Formalitäten in spanischer Sprache abgenommen werden. Dann ist für die Formalitäten auch keine Anreise von Angehörigen aus Deutschland erforderlich. Kontaktdaten der örtlichen international tätigen Beerdigungsinstitute finden Sie auf den Internet-Seiten der Botschaften und Konsulate (über spanien.diplo.de). Andere Institute können Sie unter „Funeraria“mit der Angabe Ihres Wohnortes auch im Internet finden, wenn Sie im Spanischen sicher sind und Geld sparen möchten.
● Klären Sie, ob es eine Versicherung gibt, die Leistungen im Todesfall einschließt. Das kann Bestandteil Ihrer Reiseversicherung oder eines Schutzbriefes des Automobilclubs sein.
● Der Totenschein (Certificado Médico de Defunción CMD) wird entweder vom betreffenden Krankenhaus oder dem örtlich zuständigen Centro de Salud ausgestellt.
● Innerhalb eines Tages muss mit dem Totenschein im örtlich zuständigen Standesamt (Registro Civil) die Eintragung ins Sterberegister erfolgen. Dort erhält man die Sterbeurkunde (Inscripción de la Defunción) und den Beerdigungsschein (Licencia de Enterramiento). Das wird in der Regel das Bestattungsinstitut übernehmen.
● Achten Sie darauf, dass Ihnen die Sterbeurkunde international ausgestellt wird. Sie wird ohne Übersetzung auch in Deutschland anerkannt.
● Informieren Sie die Krankenversicherung und auch die Rentenversicherung vom Tod des Angehörigen.
● Klären Sie, ob es ein Testament gibt; wichtig auch für die Frage etwaiger Überschuldung und Ausschlagung der Erbschaft.
● Denken Sie auch an die spanische Erbschaftsteuer, die innerhalb von sechs Monaten zu erklären ist.
● Schließlich sind laufende Verträge und Versicherungen sowie ggf. der Mietvertrag zu kündigen.
● Sie müssen die Entscheidung treffen, ob eine Bestattung in Spanien erfolgen soll oder eine Überführung nach Deutschland vorgesehen ist. In Spanien stehen auch die deutschen Geistlichen beider Konfessionen zur Verfügung.
Bestattung in Spanien
Ist die Bestattung in Spanien vorgesehen, kommt eine Einäscherung oder die übliche Nischenoder Erdbestattung in Betracht.
● Im Fall der Einäscherung findet die Zeremonie im Krematorium statt und Sie erhalten wenige Stunden später die Urne mit der Asche. Damit können Sie nach Belieben verfahren, also sie mitnehmen, nach Deutschland überführen oder auf See verstreuen. Auf öffentlichen Wegen und Flächen ist das nicht gestattet; auf See muss ein Abstand von einem Kilometer zur Küste eingehalten werden.
Die Hinterbliebenen bekommen neben der Urne auch eine Kopie
des Beerdigungsscheines und eine Bescheinigung über die erfolgte Einäscherung.
● Bei einer Nischenbestattung ist zu beachten, dass die Nische oft noch während der Zeremonie auf dem Friedhof mit Mörtel verschlossen wird. Dies mag für uns befremdlich sein; gegebenenfalls sollte mit dem Bestattungsunternehmen anderes geregelt werden.
Überführung nach Deutschland
Wenn die Asche offiziell nach Deutschland überführt werden soll, erfolgt dies meist über Luftfracht. Niemand wird Sie anhalten, wenn Sie die Überführung mit dem Auto durchführen. Achtung: Bedenken Sie, dass dann in Deutschland wieder Beisetzungspflicht besteht! Die Urne muss also auf einem Friedhof beigesetzt werden. Kontrollen
dürfte es aber kaum geben...
Wenn die Bestattung in Deutschland statt finden soll, erfolgt die Überführung in einem Zinksarg, der sich im Überführungssarg befindet. Dieser Sarg sollte nicht dem spanischen Standard entsprechen, weil auf deutschen Friedhöfen die Särge keine Metallteile enthalten dürfen.
Die Kosten
Die Überführung des Sarges kann etwa 5.000 Euro kosten. In Deutschland muss man, je nach Gemeinde und Beerdigungsinstitut, mit zwischen etwa 3.500 und gut 9.000 Euro für eine Bestattung rechnen. In Spanien ist das sehr viel günstiger. Sinnvoll ist es, nach Möglichkeit verschiedene Angebote von Beerdigungsinstituten einzuholen.
Unterschiede ergeben sich bei der Nischenbestattung auch aus der Dauer der Nutzung, die zwischen 20 und 99 Jahren liegt. Von etwa 2.000 bis 5.000 Euro wird man ausgehen können. In Deutschland ist eine Bestattung im Friedwald sehr verbreitet; hier sind die Kosten einer Grabstätte deutlich günstiger, ab etwa 500 Euro. Informationen dazu etwa auf der Internet-Seite www.friedwald.de.
Was geschieht mit meiner Krankenversicherung beim Tod des Partners?
Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, hat dies keine Auswirkungen. Dann teilen Sie nur der Versicherung Ihres verstorbenen Partners die Veränderung mit. Das
gilt entsprechend auch dann, wenn Sie und Ihr Partner privat krankenund pflegeversichert waren beziehungsweise sind.
Vielleicht sind Sie aber Familienversichert, also ohne eigene Erwerbstätigkeit als Ehepartner mitversichert. Sie teilen dann der gesetzlichen Kasse mit, dass Ihr Partner verstorben ist. Damit endet automatisch Ihre Mitversicherung als Partner.
Das ist in aller Regel aber kein Problem, wenn ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt wird. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.
● War der Partner bereits Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner, bleibt die Witwe oder der Witwer automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
● War der Verstorbene noch kein Rentner, so kommt es darauf an, ob er 9/10tel seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war und entsprechend Familienversicherung bestanden hat.
Liegen die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nicht vor, so kann der hinterbliebene Partner in die gesetzliche freiwillige Versicherung eintreten. Lesen Sie den Abschnitt „Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung“Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne.“Achtung: Dafür gilt eine Frist von nur drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht als Familienangehöriger!
Hilfe und weitere Auskünfte sollten Sie immer auch in Ihrem
zuständigen Konsulat in Alicante oder Valencia sowie im Generalkonsulat Barcelona und bei der Deutschen Botschaft in Madrid einholen. Das spanische Standesamt informiert die Botschaft immer über einen Todesfall, und die Botschaft ermittelt dann gegebenenfalls Angehörige.