Fällt Höchstgrenze der Rentenbeiträge?
Bei der zweiten Stufe der Rentenreform hakt es noch gewaltig
Madrid – tl. Viel Zeit bleibt José María Escrivá nicht mehr. Bis Jahresende muss der Minister für Sozialversicherung die zweite Stufe der Rentenreform unter Dach und Fach haben, damit sie 2023 in Kraft treten kann. So ist es mit der EU-Kommission vereinbart. Doch so richtig weit gediehen sind die Verhandlungen mit den Sozialpartnern nicht.
Man befinde sich im Stadium von Sondierungen, konkrete Vorschläge würden bislang fehlen, heißt es aus Teilnehmerkreisen. Für die zweite Stufe der Rentenreform
hatte sich Escrivá eigentlich die Erhöhung der Beitragsjahre, die für die Berechnung der Rente herangezogen werden, als Topic vorgenommen. Derzeit sind es die vergangenen 25 Jahre. Doch um diese Frage scheint es derzeit gar nicht zu gehen. Andere Korrekturen sind den Verhandlungsteilnehmern offenbar wichtiger.
Den Gewerkschaften geht es vor allem um die schrittweise Abschaffung der Obergrenze für die Rentenbeitragssätze. Das heißt, dass ab einem monatlichen Bruttolohn von 4.495 Euro keine Erhöhung
des Rentenbeitrags mehr erfolgt. Im Gegenzug existiert auch eine Obergrenze für die monatliche Rente. Mehr als 2.819 Euro (Stand 2022) gibt es nicht.
Die Gewerkschaften schätzen, dass es etwa 25 Millionen Gehälter in Spanien gibt, die über der Obergrenze liegen, wovon das Rentensystem aber nichts hat. Die Regierung geht sogar von 35 Millionen Gehältern aus.
Schafft man die Obergrenze ab und berücksichtigt den Rentenbeiträge gemäß des kompletten Bruttolohns würde die Sozialversicherung
jährlich zwischen sieben und zehn Milliarden Euro mehr einnehmen. Die Arbeitnehmer wiederum meinen, dass bei einer Abschaffung der Obergrenze für die Beiträge auch die maximal mögliche Höchstrente steigen sollte.
Ein weiterer Knackpunkt ist der Mechanismus für Generationengerechtigkeit. Auch hier sind die Gewerkschaften der Ansicht, dass die beschlossene Erhöhung der Rentenbeiträge um 0,6 Prozent in den Jahren 2023 bis 2032 möglicherweise nicht ausreicht, um die Tragfähigkeit des Rentensystem zu erhalten.