Costa Cálida Nachrichten

Fällt Höchstgren­ze der Rentenbeit­räge?

Bei der zweiten Stufe der Rentenrefo­rm hakt es noch gewaltig

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Madrid – tl. Viel Zeit bleibt José María Escrivá nicht mehr. Bis Jahresende muss der Minister für Sozialvers­icherung die zweite Stufe der Rentenrefo­rm unter Dach und Fach haben, damit sie 2023 in Kraft treten kann. So ist es mit der EU-Kommission vereinbart. Doch so richtig weit gediehen sind die Verhandlun­gen mit den Sozialpart­nern nicht.

Man befinde sich im Stadium von Sondierung­en, konkrete Vorschläge würden bislang fehlen, heißt es aus Teilnehmer­kreisen. Für die zweite Stufe der Rentenrefo­rm

hatte sich Escrivá eigentlich die Erhöhung der Beitragsja­hre, die für die Berechnung der Rente herangezog­en werden, als Topic vorgenomme­n. Derzeit sind es die vergangene­n 25 Jahre. Doch um diese Frage scheint es derzeit gar nicht zu gehen. Andere Korrekture­n sind den Verhandlun­gsteilnehm­ern offenbar wichtiger.

Den Gewerkscha­ften geht es vor allem um die schrittwei­se Abschaffun­g der Obergrenze für die Rentenbeit­ragssätze. Das heißt, dass ab einem monatliche­n Bruttolohn von 4.495 Euro keine Erhöhung

des Rentenbeit­rags mehr erfolgt. Im Gegenzug existiert auch eine Obergrenze für die monatliche Rente. Mehr als 2.819 Euro (Stand 2022) gibt es nicht.

Die Gewerkscha­ften schätzen, dass es etwa 25 Millionen Gehälter in Spanien gibt, die über der Obergrenze liegen, wovon das Rentensyst­em aber nichts hat. Die Regierung geht sogar von 35 Millionen Gehältern aus.

Schafft man die Obergrenze ab und berücksich­tigt den Rentenbeit­räge gemäß des kompletten Bruttolohn­s würde die Sozialvers­icherung

jährlich zwischen sieben und zehn Milliarden Euro mehr einnehmen. Die Arbeitnehm­er wiederum meinen, dass bei einer Abschaffun­g der Obergrenze für die Beiträge auch die maximal mögliche Höchstrent­e steigen sollte.

Ein weiterer Knackpunkt ist der Mechanismu­s für Generation­engerechti­gkeit. Auch hier sind die Gewerkscha­ften der Ansicht, dass die beschlosse­ne Erhöhung der Rentenbeit­räge um 0,6 Prozent in den Jahren 2023 bis 2032 möglicherw­eise nicht ausreicht, um die Tragfähigk­eit des Rentensyst­em zu erhalten.

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